Zahlt Ihre Private Krankenversicherung eine Reha?

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Zahlt Ihre Private Krankenversicherung eine Reha?

Was ist eine Anschlussheilbehandlung oder Reha?

Die Anschlussheilbehandlung (auch Anschlussrehabilitation) ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird. Die Anschlussheilbehandlung oder Reha kann ambulant, stationär oder teilstationär durchgeführt werden. Die Kostenträger sind meistens die Deutsche Rentenversicherung oder die Gesetzlichen Krankenkassen. Andere Kostenträger sind im §6 SGB IX (Sozialgesetzbuch) genannt. Dies sind:

  1. die Bundesagentur für Arbeit
  2. die gesetzliche Unfallversicherung
  3. die Alterssicherung für Landwirte
  4. die Kriegsopferversorgung und die Kriegsopferfürsorge
  5. die öffentlichen Jugendhilfen
  6. die Sozialhilfe

Hinweis: Die private Krankenversicherung ist hier nicht genannt und somit kein Kostenträger.

Was wird laut Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009)* geleistet?

Einschränkung der Leistungspflicht (§ 5 der MB/KK 2009):
(1) Keine Leistungspflicht besteht „(d) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitations- maßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht.“

Dies bedeutet, dass Sie nur dann eine Leistung erhalten, wenn Ihr Tarif dies vorsieht.

Wo lauern die Gefahren?

Solange Sie über die gesetzliche Rentenversicherung versichert sind (z.B. als Angestellter), werden in der Regel die Kosten übernommen. Was aber macht der privat krankenversicherte Selbständige, der ausschließlich privat für das Alter vorsorgt? Wer zahlt seine Reha?

In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Ihr Tarif sieht Leistungen für eine Anschlussheilbehandlung vor und Ihnen werden somit die Kosten erstattet.
  2. Ihr Tarif sieht keine Leistungen für eine Anschlussheilbehandlung vor. Somit besteht keine Leistungspflicht.

Bei über 500 unterschiedlichen Tarifen der privaten Krankenversicherung werden keine Leistungen für eine Reha übernommen.

Stellen Sie sich einfach einmal vor...

Nach einem Unfall ist die Operation eines komplizierten Beinbruchs zur vollsten Zufriedenheit von Ihnen und den Ärzten verlaufen. Alle gehen fest davon aus, dass Sie wieder laufen können. Um den Heilungs- und Genesungsprozess zu fördern und um zu gewährleisten, dass Sie wieder wie vor Ihrem Unfall laufen können, raten Ihnen Ihre behandelnden Ärzte, unmittelbar an den Krankenhausaufenthalt eine Anschlussheilbehandlung in einer Rehaklinik anzuschließen.

Würden Sie diesem Ratschlag folgen?

Die Kosten für eine Reha können sich auf mehrere tausend Euro belaufen!

Zahlt Ihre jetzige Krankenversicherung eine Anschlussheilbehandlung oder Reha?

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* Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. hat verbindliche Musterbedingungen festgelegt. Diese vom PKV-Verband vorgegebenen Musterbedingungen gewährleisten einen Qualitätsstandard und sichern dem Versicherungsnehmer die Gewissheit eines ausgewogenen Vertragswerks. Die Musterbedingungen 2009 gelten seit dem 1. Januar 2009 für Versicherungsverträge der privaten Krankenversicherung, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden, ebenso wie für Altverträge. Sie ersetzen die bis dato gültigen Musterbedingungen.