Können Sie in leistungsstärkere Tarife wechseln?

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Können Sie in leistungsstärkere Tarife wechseln?

Was bedeutet ein Optionsrecht auf Höherversicherung?

Grundsätzlich erfolgt im Rahmen der Prüfung einer Höherversicherung durch den Versicherer immer eine Gesundheitsprüfung. Von einer Höherversicherung spricht man, wenn die Leistungen des neuen oder geänderten Tarifes umfangreicher sind, als die bisherigen. Beim Wahrnehmen des Optionsrechtes auf Höherversicherung verzichtet der Versicherer auf die Gesundheitsprüfung.

Was wird laut Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009)* geleistet?

In den MB/KK 2009 ist das Optionsrecht auf Höherversicherung nicht geregelt. Dies ist in den jeweiligen Tarifbedingungen Ihres Vertrages hinterlegt. Alleine im §204 Versicherungsvertragsgesetz ist geregelt, dass Sie ein Recht auf einen Tarifwechsel haben, jedoch unterliegt die Mehrleistung der Risikoprüfung.

Dies bedeutet für Sie, dass Sie bei einem gewünschten Tarifwechsel klären müssen, ob ein Optionsrecht auf Höherversicherung besteht und unter welchen Voraussetzungen Sie es ausüben können.

Wo lauern die Gefahren?

Sie entscheiden sich heute für eine Krankenversicherung, die Ihren persönlichen und finanziellen Anforderungen entspricht. Es handelt sich um einen so genannten „Einsteiger-Tarif“. Da Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihre individuelle Entwicklung und Zukunft nicht erahnen konnten, beschließen Sie erst im Lauf der Jahre in einen höherwertigen Tarif mit besseren Leistungen zu wechseln.

In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Ihre private Krankenversicherung hat in den Tarifbedingungen das Optionsrecht auf Höherversicherung ohne Gesundheitsprüfung vereinbart. Somit ist ein Wechsel in einen Tarif mit besseren Leistungen kein Problem.
  2. Ihre private Krankenversicherung hat dieses Optionsrecht nicht in den Tarifbedingungen Ihres Vertrages geregelt. Somit ist eine Umstellung in einen Tarif mit höheren Leistungen nur mit einer Gesundheitsprüfung durchführbar.

Bei über 2.900 unterschiedlichen Tarifen der privaten Krankenversicherung ist eine Option auf Höherversicherung ohne Gesundheitsprüfung nicht vorgesehen.

Stellen Sie sich einfach einmal vor...

Sie haben sich beim Abschluss Ihrer privaten Krankenversicherung für einen günstigen Einsteigertarif entschieden. Nach ein paar Jahren möchten Sie Ihren Versicherungsschutz verbessern. Sieht Ihr jetziger Tarif kein Optionsrecht auf Höherversicherung vor, so ist die Umstellung auf einen verbesserten Versicherungsschutz mit einer Risikoprüfung verbunden. Je nach Ihrem Gesundheitszustand kann die Erhöhung abgelehnt werden oder durch Zahlung eines Risikozuschlags angepasst werden.

Oder Ihre private Krankenversicherung lässt sich allen Lebenssituationen anpassen, so dass Sie jederzeit die optimalen Leistungen erhalten. Sie haben die Flexibilität, dies in drei, fünf oder zehn Jahren jederzeit unter Berücksichtigung Ihres dann vorhandenen Gesundheitszustands machen zu können.

Bietet Ihnen Ihre jetzige Krankenversicherung das Optionsrecht auf Höherversicherung?

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* Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. hat verbindliche Musterbedingungen festgelegt. Diese vom PKV-Verband vorgegebenen Musterbedingungen gewährleisten einen Qualitätsstandard und sichern dem Versicherungsnehmer die Gewissheit eines ausgewogenen Vertragswerks. Die Musterbedingungen 2009 gelten seit dem 1. Januar 2009 für Versicherungsverträge der privaten Krankenversicherung, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden, ebenso wie für Altverträge. Sie ersetzen die bis dato gültigen Musterbedingungen.