Wissen Sie, wann Sie in den letzten Jahren im Krankenhaus waren?

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen private Krankenversicherung
Wissen Sie, wann Sie in den letzten Jahren im Krankenhaus waren?

Bei der Mehrzahl der privaten Krankenversicherer wird im Antrag folgende Gesundheitsfrage gestellt:

„Wurden in den letzten zehn Jahren Behandlungen in Krankenhäusern, Kureinrichtungen und/oder von Psychotherapeuten/Psychologen durchgeführt?“

So oder so ähnlich fragt jeder private Krankenversicherer nach, ob in den letzten Jahren seit Antragstellung stationäre Behandlungen oder Behandlungen bei Psychotherapeuten/Psychologen durchgeführt worden sind.

In über 1.500 Tarifen der privaten Krankenversicherung wird ein Zeitraum von  zehn Jahren abgefragt.

Wissen Sie noch ganz genau, ob und wann Sie in den letzten zehn Jahren stationär behandelt worden sind und wie die Diagnose lautete oder ob und wann Sie sich in einer psychologischen Behandlung befanden?

Hier besteht die Gefahr, dass man die ein oder andere Behandlung bereits vergessen hat. Nehmen wir einmal an, Sie haben nach einer Scheidung vor neun Jahren einen Psychotherapeuten aufgesucht, um mit ihm im Gespräch den Trennungsschmerz verarbeiten zu lernen. Dank der Tatsache, dass sie mit Hilfe der professionellen Unterstützung Ihre Trennung gut verarbeiten konnten, fügen Sie dem heute keine große Bedeutung mehr bei; sie haben die fünf bis sechs Konsultationen längst vergessen.

Nachdem Sie mittlerweile privat krankenversichert sind, suchen Sie abermals einen Psychotherapeuten auf, weil Sie sich beruflich überfordert und von den Kollegen gemobbt fühlen. Ihre jetzige private Krankenversicherung wird sich mit Sicherheit an Ihren behandelnden Psychotherapeuten wenden, um in Erfahrung zu bringen, ob Sie bei ihm schon einmal in Behandlung gewesen sind.

Sollten Sie bei Antragstellung die Antragsfrage mit „nein“ beantwortet haben, droht Ungemach. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird Ihre Krankenversicherung einen Risikozuschlag erheben oder Ihnen sogar den Vertrag kündigen, da eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt.

Wenn Sie einen Wechsel Ihres Krankenversicherers beabsichtigen, sollten Sie, insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, darauf achten, dass der mögliche künftige Krankenversicherer nicht die stationären Erkrankungen der letzten zehn Jahre, sondern idealerweise eine geringere Zeitspanne abfragt.

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