Das Schreckgespenst steigender Beiträge im Alter!

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen private Krankenversicherung
Das Schreckgespenst steigender Beiträge im Alter!

Verfasst von Ralph Fränkle

Herr Fränkle ist als Organisationsdirektor der Nobilitas Wirtschaftsberatung GmbH tätig.




Die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge im Alter stellt für jeden Versicherten eine Unsicherheit dar, da mit zunehmendem Alter in der Regel immer mehr Leistungen beansprucht werden müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob man in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, denn in beiden Systemen sind die Beiträge regelmäßig gestiegen.

Grund genug, einmal einen Blick auf die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle zu werfen.

Die Finanzierung der beiden Gesundheitssysteme im Vergleich

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine solidarisch finanzierte Sozialversicherung, welche, wie die gesetzliche Rentenversicherung, über eine Umlagefinanzierung die Einnahmen generiert. Abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen werden hierbei die Einkommen aus Löhnen, Gehältern und Renten herangezogen. Diese fließen nebst den steuerfinanzierten Bundeszuschüssen dem Gesundheitsfonds zu, aus welchem die gesetzlichen Krankenkassen ihre Einnahmen beziehen. Reichen diese nicht aus, können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Bekanntlich steht die Finanzierung dieses Systems immer wieder in der Kritik, da die Beitragseinnahmen nicht ausreichen, die Kosten zu decken. Daran ändern auch die derzeit bestehenden Rücklagen in Höhe von über 28 Mrd. Euro nichts, denn angesichts der Ausgaben im Jahre 2012 in Höhe von mehr als 173 Mrd. Euro wird klar, dass diese Rücklagen schnell aufgezehrt werden, sobald die Arbeitgeber konjunkturell bedingt wieder Stellen abbauen müssen und die Beitragseinnahmen nicht mehr so üppig sprudeln.

Der Beitragszahler kommt in diesem System für die gesamten Aufwendungen aller Versicherten auf, unabhängig davon, in welchem Umfang er selbst die Leistungen für sich beansprucht. Zuzüglich zu den allgemeine Beiträgen, die paritätisch finanziert werden, müssen die Versicherten bereits heute einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent ihres Einkommens leisten.

Die gesetzlichen Krankenkassen stellen nach dem sogenannten Sachleistungsprinzip die medizinischen Sach- und Dienstleistungen, die in einem Leistungskatalog festgelegt sind, allen Versicherten bereit. Jeder Versicherte ist durch Ausweis mit seiner elektronischen Gesundheitskarte berechtigt, diese Leistungen zu nutzen. Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt ohne Beteiligung des Versicherten. Dies führte dazu, dass kein Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für die in Anspruch genommene Leistung kennt. Nicht nur dadurch ist eine Vollkaskomentalität entstanden, denn für den Versicherten fehlt jeglicher Anreiz, Einsparungen vorzunehmen, da die Gemeinschaft der Versicherten ja für die Kosten aufkommt.

Gänzlich anders sieht es bei dem System der privaten Krankenversicherung aus, denn diese ist kapitalgedeckt finanziert. Die Beiträge werden unabhängig vom Einkommen des Versicherten erhoben und richten sich nach dem gewählten Tarif und Leistungsumfang. Die Einnahmen und die zu erwartenden Auszahlungen stehen sich in diesem System äquivalent gegenüber. Der Versicherte ist auch über die Kosten der in Anspruch genommenen Leistung im Bilde, da er nach dem  Kostenerstattungsprinzip zunächst finanziell in Vorleistung geht und die entstandenen Kosten anschließend mit dem Versicherer abrechnet. Es steht in seinem eigenen Interesse, unnötige Kosten zu vermeiden, um  - je nach Tarif und Selbstbehalt -  von dem Versicherer Beiträge zurückerstattet zu erhalten. Der Versicherte kann somit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Kosten leisten.

Lesen Sie mehr zum Vergleich beider Gesundheitssysteme.

Prognose für die künftige Entwicklung

Aufgrund des medizinischen Fortschritts (neue Medikamente und Behandlungsmethoden) und die zunehmend höhere Lebenserwartung steigen die Ausgaben von Jahr zu Jahr an.

Für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung kommt ein weiterer wichtiger Faktor hinzu: Aufgrund der demographischen Entwicklung und der massiv steigenden Anzahl von Rentnern vermindert sich der Anteil der Beitragszahler aus der Gruppe der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunehmend. Daher ist zu vermuten, dass die Beiträge insgesamt steigen und/oder die Leistungen drastisch gekürzt werden müssen. Die Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, werden in jedem Fall von den Maßnahmen betroffen sein.

Die private Krankenversicherung nimmt selbstverständlich auch Beitragsanpassungen während der Laufzeit eines Vertrages vor, denn die Versicherten sollen ja ebenfalls an dem medizinischen Fortschritt partizipieren. Allerdings kalkulieren die Versicherer ihre Tarife mit Blick auf die Zukunft und nehmen eine individuelle Risikobewertung vor, so dass derjenige Versicherte, der ein hohes Risiko birgt, von vorne herein einen höheren Beitrag zahlt. Zudem haben die Versicherer zusätzliche Komponenten implementiert, um die Beiträge möglichst auch im Rentenalter stabil zu halten. Für die Versicherten besteht hier zudem die Gewissheit, dass die Leistungen nicht einfach gekürzt werden können.

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Die Säulen der Beitragsstabilität in der privaten Krankenversicherung

Ein Teil des Beitrags in der privaten Krankenversicherung wurde auch bisher schon für das Alter gespart. Die Versicherer haben hierfür eine Alterungsrückstellung gebildet, die in den Tarifen einkalkuliert war. Die Höhe der Alterungsrückstellung hängt vom Alter des Versicherten und vom Tarif ab.

Um der Diskussion, ob die Rücklagen zur Dämpfung der Beiträge im Alter ausreichend seien oder nicht, ein Ende zu setzen, hat der Gesetzgeber mit der Einführung eines Zuschlags in Höhe von 10% ab dem 01.01.2000 die Bildung der Alterungsrückstellung einheitlich beschlossen. Die relativ hohen Beiträge im Alter sollen so teilweise über die gesamte Laufzeit der Versicherung verteilt werden. Die Versicherer sind verpflichtet, diese Mittel aus dem Zuschlag am Kapitalmarkt anzulegen und verzinst sowie ohne Abzug von Kosten für die Beitragsentlastung ab dem 65. Lebensjahr zu verwenden.

Doch die Kapitaldeckung in der privaten Krankenversicherung bietet noch weitere Säulen zur Beitragsentlastung. Die Prämien sind so kalkuliert, dass ein junger Beitragszahler mehr zahlt als er selbst an Kosten verursacht. Diese Differenz, die unter anderem auch den Überschuss des Versicherers erhöht, wird ebenfalls größtenteils der Alterungsrückstellung zugeführt. 

Darüber hinaus werden die Alterungsrückstellungen mit einem Rechnungszins von derzeit mindestens 2,75% verzinst. Zinserträge, die der Versicherer über den Rechnungszins hinaus am Kapitalmarkt erwirtschaftet, werden unbegrenzt als Überzinsungszuweisung ebenfalls zu 90% der Alterungsrückstellung zugeführt.

Zusätzlich bieten die Versicherer ihren Kunden einen sogenannten Beitragsentlastungstarif an, bei welchem die Versicherten zunächst mehr einzahlen. Mit diesen Mitteln baut der Versicherer eine weitere Rückstellung auf, die den Versicherungsbeitrag im Alter um den vereinbarten Beitrag senkt.

Die Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung belaufen sich aktuell laut dem Verband der privaten Krankenversicherer auf 180 Mrd. Euro.

Wer trotz allem feststellen sollte, dass ihm die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu teuer werden, dem bleibt immer noch die Möglichkeit, die „Notbremse“ zu ziehen. Denn die Versicherer wurden von dem Gesetzgeber verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, in die jeder privat Versicherte jederzeit wechseln kann und dessen Kosten und Leistungen sich an der gesetzlichen Versicherung orientiert. Somit kann der Gedanke, der privat Krankenversicherte wird im Alter schlechter gestellt als der gesetzlich Versicherte, getrost abgelegt werden.

Welcher Versicherer ist nun aber die richtige Wahl?

Grundsätzlich kann man sagen, dass ein Versicherer auf Gegenseitigkeit (a.G.) seinen Versicherungsnehmern (Kunden) verpflichtet ist, wohingegen eine Aktiengesellschaft (AG) ihren Anteilseignern verpflichtet ist.

Auch in dem Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es Kennzahlen, die einem potentiellen Kunden Aufschluss über die Kundenfreundlichkeit des Unternehmens geben kann.

  1. Die RfB-Quote (Rückstellung für erfolgs­­abhän­gige Beitragsrückerstattung)

    Dieses Geld muss der Versicherer innerhalb von drei Jahren an die Versicherten weitergeben. Die RfB-Quote drückt daher aus, wie viel Überschüsse bezogen auf die jährlichen Beitragseinnahmen ein Unternehmen in diesem Topf zurzeit bereit hält. Die Versicherer können diese Überschüsse zur Begrenzung von Beitragsanhebungen einsetzen oder ihren Versicherten in Form von Beitragsrückerstattungen auszahlen.

  2. Die RfB-Zuführungsquote (Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung)

    Die RfB-Zuführungsquote gibt an, wie viel Überschussmittel gemessen an den Beitragseinnahmen das Unternehmen im betreffenden Jahr bereitgestellt hat, damit sie in den kommenden drei Jahren den Versicherten für Beitragsrückerstattungen, zur Begrenzung von Beitragserhöhungen oder zur Erhöhung der Tarifleistungen zugute kommen können.

    Darüber hinaus stehen weitere Kennzahlen der Unternehmen bereit, wobei deren Interpretation einem Fachmann und Branchenkenner überlassen werden sollte.

Fazit

Die Beiträge im Alter sollten daher kein Entscheidungsmerkmal mehr bei der Wahl des Gesundheitssystems sein. Denen, die sich ihren Versorgungsstandard langfristig sichern wollen und bei den Leistungen der Gesundheitsversorgung im Alter keine Abstriche machen wollen, hält die private Krankenversicherung attraktive Lösungen bereit. Der erste Schritt sollte immer eine umfassende Risikoanalyse und Beratung eines qualifizierten Fachmanns sein, auf deren Basis eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann.

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