Zahnzusatzversicherung

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Zahnzusatzversicherung

Mit Einführung der Gesundheitsreform im Jahr 2004 wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der Zahnmedizin stetig verringert. Der Grund, warum viele Patienten keine Zahnersatzbehandlungen mehr vornehmen lassen, ist nicht etwa die Angst vor dem Zahnarzt, sondern vielmehr die Angst vor den immensen Kosten, die die Patienten mit zu tragen haben. Denn die gesetzliche Krankenversicherung sieht nur eine Grundversorgung der Zähne vor.

Das Desaster mit dem geringen Festkostenzuschuss

So wird beispielsweise der Zahnersatz von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch mit einem Fixum bezuschusst. Der maximale Festkostenzuschuss in Höhe von 65 Prozent wird nur gewährt, wenn der gesetzlich Krankenversicherte anhand seines lückenlos geführten Bonusheftes nachweisen kann, dass er über den Zeitraum von zehn Jahren einmal jährlich die obligatorische Vorsorgeuntersuchung durch seinen Zahnarzt hat vornehmen lassen. Sobald das Bonusheft aber Lücken aufweist, wird der Festkostenzuschuss rigoros auf 50 Prozent gekürzt.

Selbst die Kosten für verhältnismäßig kleine Zahnersatz-Behandlungen erreichen leicht die
1.000 Euro-Marke, sodass nach Abzug des Festkostenzuschusses von 50 bis 65 Prozent durch die Krankenkasse für den Patienten ein beachtlicher Restkostenfaktor bestehen bleibt. 

Viele Patienten können sich diese hohen Kosten definitiv nicht leisten, sodass sie sich genötigt fühlen, auf den erforderlichen Zahnersatz verzichten zu müssen. Das hat weitreichende Folgen für die Gesundheit unserer Gesellschaft. Denn schlechte und nicht gesunde Zähne wirken sich nicht nur auf das Allgemeinbefinden und das Aussehen aus, sondern auf den gesamten Organismus, sodass der Gesundheitszustand eines Patienten nachhaltig gefährdet sein kann.

Voraussetzung für die Herstellung eines langlebigen, funktionstüchtigen und passgenauen Zahnersatzes ist neben der Verwendung qualitativ hochwertiger Materialien die Fähigkeit des Zahnarztes umsichtig auf die individuellen zahntechnischen Gegebenheiten seines Patienten und dessen Physiognomie einzugehen.

Die althergebrachte Methode der Abformung mit einem Haufen rosaroter ‚Pampe’

Wer kennt nicht die althergebrachte Methode der Abformung bei der die Zähne und Teile des Kiefers mithilfe von plastischer Abformmassen zu einer Negativform hergestellt werden. Man bekommt einen übergroßen Abdrucklöffel mitsamt einer rosafarbenen Pampe in den Mund geführt, um einen Gebissabdruck zu erzielen. – Alles in allem nicht schmerzhaft, aber auch nicht wirklich angenehm.

Vom Nutzen der neuesten technischen Erkenntnisse

Dahingegen sorgen die technischen Neuerungen im zahnmedizinischen Bereich nicht nur für mehr Komfort für den Patienten, sondern ermöglichen eine weitaus größere Präzisionstechnik; die ideale Basis zur Herstellung von passgenauem Zahnersatz. - Die Funktionsanalyse ist hierfür nur ein Beispiel.

Die Funktionsanalyse

Das Beispiel der Funktionsanalyse; einem Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz, verdeutlicht dies. Bei der Funktionsanalyse wird der Schädel genau vermessen, um die Lage des Unterkiefers genau bestimmen zu können. Dadurch wiederum ist es möglich, die exakte Bisslage festzustellen. Das Wissen um die Bisslänge ist wichtig, um eine Schädigung der Kaumuskulatur oder des Kiefergelenkes zu vermeiden. Denn bei nicht passgenauem Zahnersatz kann es im Laufe der Zeit zu irreparabeln Schäden kommen. Nachträgliche Korrekturen sind ausgeschlossen. Die Kosten für eine Funktionsanalyse gehören leider nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkasse; der Patient muss sie selbst tragen.

Oder kennen Sie schon Cerec 3D?

Ein weiteres Beispiel ist die computerunterstützte Herstellung aller Arten von Zahnersatz, auch von Inlays. Bei diesem sehr modernen und zukunftsorientierten Verfahren wird nur ein kleiner Abdruck des Gebisses benötigt. Dieser Abdruck wird anschließend eingescannt. Der Computer berechnet den benötigen Zahnersatz digital. Schließlich wird die Berechnung in elektronischer Form ans zahntechnische Labor weitergeleitet. – Dieses Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz nennt man Cerec 3D. Vorrangig findet diese Methode bei Kronen, Brücken und weiterem Zahnersatz aus Vollkeramik Anwendung. Die immense Zeitersparnis dieses Verfahrens ist willkommener Nebeneffekt. Der eklatante Gewinn aber liegt in der hochpräzisen Arbeitstechnik, die die perfekte Zahnersatzherstellung ermöglicht.

Trotz aller Vorteile, die die neuen Errungenschaften bieten, finden sie keine Berücksichtigung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Der Patient muss die Kosten selbst tragen.

Abhilfe: Damit niemand auf den Kosten sitzen bleibt

Eine Zahnzusatzversicherung beinhaltet im Übrigen nicht nur eine Beteiligung an den Kosten von Zahnersatz, wie Kronen, Brücken oder Inlays. Vielmehr sind bei einer Zahnzusatzversicherung auch sowohl die Leistungen für Zahnkosmetik als auch die professionelle Zahnreinigung mitversichert. Man hat durch diese Anwendung nicht nur schönere und gut aussehende Zähne, die einem viel Selbstbewusstsein geben, auch werden bei einer professionellen Zahnreinigung die Zahntaschen und die Zahnzwischenräume perfekt gereinigt. Zum Schluss wird das Gebiss mit einer Schutzschicht aus Fluor überzogen. Durch diese Schutzschicht werden die Zähne widerstandsfähiger und es werden Entzündungen vorgebeugt, die eine Schädigung im Mundraum oder im Körper hervorrufen können.

Mit einer Zahnzusatzversicherung sichern Sie sich den Luxus gesunder schöner Zähne – und: ein strahlendes Lachen!

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