Freie Arztwahl

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Krankenzusatzversicherung
Freie Arztwahl

Der Umfang einer freien Arztwahl ist sowohl in der privaten wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich gegeben. – Allerdings sehr verschieden:

  1. Freie Arztwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung
    Im § 76 Sozialgesetzbuch V ist unter anderem geregelt, dass die gesetzlich Versicherten nur unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten frei wählen können. Andere Ärzte dürfen nur in Notfällen in Anspruch genommen werden.
    Wird ohne zwingenden Grund ein anderer als einer der in Frage kommenden Ärzte in Anspruch genommen, hat der gesetzlich Versicherte die Mehrkosten selbst zu zahlen.
  2. Freie Arztwahl in der privaten Krankenversicherung
    In § 4 II der MB/KK 2009* ist geregelt, dass der privat Krankenversicherte in der Wahl der niedergelassenen, approbierten Ärzte und Zahnärzte frei ist. Darüber hinaus darf er Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktiker-Gesetzes in Anspruch nehmen, soweit die Tarifbestimmungen nicht anderes vorsehen.

Dies bedeutet für den privat Krankenversicherten, dass er das Recht hat, seinen Arzt frei bestimmen und aussuchen zu dürfen sowie ihn jederzeit wechseln zu können.

Wollen Sie sich jederzeit privatärztlich von einem erfahrenen Belegarzt, Oberarzt, Chefarzt oder von einem Arzt Ihres Vertrauens persönlich behandeln oder operieren lassen? Diese zusätzlichen Leistungen können 10.000 Euro und mehr betragen, die ein gesetzlich Krankenversicherter ohne private Zusatzversicherung selbst tragen muss.

Als gesetzlich Krankenversicherter mit einer privaten Zusatzversicherung haben Sie darüber hinaus den Vorteil, dass Ihnen lange Wartezeiten beim Arzt erspart bleiben. Sie bekommen kurzfristig einen Termin Ihrer Wahl eingeräumt und erhalten eine intensivere und persönlichere Betreuung; Sie erhalten eine deutlich bessere medizinische Versorgung.

Wir empfehlen Ihnen, sich die Krankenzusatzversicherung genau zu betrachten. Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Für Leistungen, auf die Sie beispielsweise verzichten wollen, müssen Sie nicht unnötigerweise eine Prämie bezahlen.

Sie wünschen die für Sie richtige Krankenzusatzversicherung?

Wir helfen Ihnen gerne dabei.


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* Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. hat verbindliche Musterbedingungen festgelegt. Diese vom PKV-Verband vorgegebenen Musterbedingungen gewährleisten einen Qualitätsstandard und sichern dem Versicherungsnehmer die Gewissheit eines ausgewogenen Vertragswerks. Die Musterbedingungen 2009 gelten seit dem 1. Januar 2009 für Versicherungsverträge der privaten Krankenversicherung, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden, ebenso wie für Altverträge. Sie ersetzen die bis dato gültigen Musterbedingungen.