Das zahlen Sie bei der Kasse drauf!

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Krankenzusatzversicherung
Das zahlen Sie bei der Kasse drauf!

Eigenbeteiligungen in der GKV

Um die Kosten im Gesundheitswesen zu reduzieren, werden seit rund 25 Jahren immer wieder Leistungskürzungen zu Lasten der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen vorgenommen, um den Beitragssatz vermeintlich stabil zu halten.

Eine Auflistung der Leistungskürzungen führt klar vor Augen, dass es sich eigentlich um verdeckte Beitragserhöhungen handelt.

Aber sehen Sie selbst:

Eigenbeteiligung Zuzahlung Grenzen / Ausnahmen
Verschreibungspflichtige Medikamente und Verbandmittel 10 % des Preises jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
Kostet das Medikament weniger als 5 EUR trägt der Patient die Kosten selbst.
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden nicht mehr erstattet ./. Kostenübernahme erfolgt nur in besonderen medizinischen Ausnahmefällen
jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
Kostet die Fahrt weniger als 5 EUR trägt der Patient die Kosten selbst.
Fahrten ins Krankenhaus mit Rettungs- oder Krankenwagen 10 % des Preises jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr
Haushaltshilfe 10 % der kalendertäglichen Kosten jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
Heilmittel 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung -
Hilfsmittel 10 % für jedes Mittel jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind: 10 % je Verbrauchseinheit, maximal 10 Euro pro Monat
Stationäre Krankenhaus-
behandlung
10 Euro pro Kalendertag maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
Stationäre Vorsorge 10 Euro pro Tag -
Medizinische Rehabilitation (ambulant und stationär) 10 Euro pro Tag bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr (wird auf den vorangegangenen Klinikaufenthalt angerechnet)
Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter 10 Euro pro Tag -
Soziotherapie 10 % der kalendertäglichen Kosten jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
Kosten die Leistungen weniger als
5 EUR/Tag, zahlen die Versicherten den vollen Preis
Zahnersatz* 35 bis 50 % abhängig von den eigenen Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne

*Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres generell von Zuzahlungen befreit.
Ausnahmen: Zahnersatz und Fahrkosten

Bestmögliche Versorgung ist möglich

Um trotz der vielschichtigen Einsparungen im Gesundheitswesen im Krankheitsfall bestmöglich versorgt zu sein und nicht von den Leistungseinschränkungen betroffen zu sein, ist die Nachfrage nach unterschiedlichen Krankenzusatzversicherungen in den letzten Jahren enorm gestiegen.

Sie wünschen die für Sie richtige Krankenzusatzversicherung?

Wir helfen Ihnen gerne dabei.


Jetzt Angebot anfordern!