Zusatzversicherung Medikamente

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Krankenzusatzversicherung
Zusatzversicherung Medikamente

Für Medikamente müssen gesetzlich Krankenversicherte eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlung beträgt 10% des Verkaufspreises, höchstens jedoch 10 Euro und mindestens 5 Euro. Die Zuzahlung beträgt jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Medikamentes
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.

Generika als Alternative

Um bei Zuzahlungen Geld zu sparen, können Sie auch auf ein Generika zurückgreifen. Dieses Medikament hat die gleiche Wirkungsweise wie das Originalpräparat, nur preisgünstiger. Ihr Arzt kann deshalb auf dem Rezept nur den Wirkstoff verschreiben. Dies bedeutet für sie, dass sie dann in der Apotheke ein preisgünstigeres Medikament beziehen können. Da die Zuzahlung abhängig vom Verkaufspreis ist, kann man also hier den einen oder anderen Euro sparen. Bei manchen Krankheiten ist man aber auf das Originalpräparat angewiesen oder es ist noch kein Generika verfügbar.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden üblicherweise nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet

Aber auch hier gibt es Ausnahmen:

  • Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche, die unter Entwicklungsstörungen leiden, bekommen diese Medikamente kostenfrei nach einer ärztlichen Verordnung durch einen Vertragsarzt mit kassenärztlicher Zulassung.
  • Unter bestimmten Bedingungen bekommen auch schwer Erkrankte die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Dies kann der Fall sein, wenn ein unverzichtbarer Wirkstoff in dem Arzneimittel enthalten ist, der für schwerwiegende Erkrankungen wie Krebs oder Herzinfarkt vorordnet wird. Der gemeinsame Bundesausschuss legt fest, um welche Arzneimittel es sich handelt. Diese werden in der sogenannten OTC-Ausnahmeliste (englisch: Over The Counter; wörtlich übersetzt „Über den Ladentisch“) veröffentlicht.
  • Wenn das nicht verschreibungspflichtige Medikament als Begleitmedikation für ein Hauptarzneimittel vorgeschrieben ist oder wenn es zur Behandlung von schwerwiegenden unerwünschten Nebenwirkungen eingesetzt wird.

In den vorgenannten Fällen gelten dann dieselben Zuzahlungsregelungen wie bei verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Arzneimittel, die der Heilpraktiker verordnet, müssen Sie selbst zahlen

Sollten Sie Medikamente von ihrem Heilpraktiker (Anmerkung für GW: Link zu Zusatzversicherung Heilpraktiker) verschrieben bekommen, so werden diese Kosten auch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Bei einer langwierigen Erkrankung oder Behandlung kann dies eine enorme finanzielle Belastung darstellen, sodass viele im Extremfall davon absehen, den Heilpraktiker aufzusuchen, da sie die hohen eigenen Kosten scheuen.

Mit einer entsprechenden Krankenzusatzversicherung, die nicht nur die Zuzahlungen, sondern neben nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten auch die durch einen Heilpraktiker verordneten Medikamente berücksichtigt, kann man die Zuzahlungen deutlich minimieren.

Sie wünschen die für Sie richtige Krankenzusatzversicherung?

Wir helfen Ihnen gerne dabei.


Jetzt Angebot anfordern!