Krankenzusatzversicherung im Überblick

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Krankenzusatzversicherung
Krankenzusatzversicherung im Überblick

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen die Kosten übernehmen, die für die Behandlung von Krankheiten erforderlich sind. Dazu gehören die notwendigen diagnostischen Maßnahmen genauso wie Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie die Nachsorge. Darüber hinaus werden unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen übernommen.

Laut Sozialgesetzbuch müssen die Maßnahmen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein und dürfen „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.

Dank der medizinischen Errungenschaften hat sich die heutige Lebenserwartung deutlich erhöht. Die Kehrseite dessen ist allerdings, dass dies erhebliche Mehrkosten verursacht. Um einen Zusammenbruch unseres Gesundheitssystems zu vermeiden, hat die Bundesregierung im Laufe der Jahre immer mehr Leistungen gekürzt oder gänzlich gestrichen, sodass Zuzahlungen in beträchtlichem Umfang erforderlich wurden.

Dies erklärt, warum sich in den vergangenen zehn Jahren der Anteil derer, die eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, um fast zwei Drittel erhöht hat. - Die Hintergründe hierfür liegen auf der Hand: Die immensen Kürzungen im Gesundheitswesen haben dazu geführt, dass viele gesetzlich Krankenversicherte fürchten, zum einen die hohen Kosten, die bei einer Krankheit anfallen können, selbst nicht tragen zu können und zum anderen die Tatsache, im Krankheitsfall nicht optimal versorgt zu sein. Die Sorge, bei einer schweren Erkrankung den gewohnten Lebensstandard nicht halten oder gar verlieren zu können, sind verständlich. - So verwundert nicht, dass rein rechnerisch betrachtet gut jeder vierte Deutsche eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen hat.

Beispiele hierfür reichen von der Zahnbehandlung und dem Zahnersatz über Sehhilfen und Medikamente bis hin zum Heilpraktiker und den Vorsorgeuntersuchungen.

Demzufolge müssen die gesetzlich Krankenversicherten immer mehr aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. Der Eigenanteil aller gesetzlich Krankenversicherten belief sich in den letzten zwölf Monaten auf rund 5 Milliarden Euro.

Nachfolgende Beispiele veranschaulichen dies recht gut.

Glaukom - der heimtückische grüne Star

Das Glaukom, umgangssprachlich auch der grüne Star genannt, ist in Deutschland einer der maßgeblichen Faktoren, die ohne Behandlung schleichend zur Erblindung führen.

Die Heimtücke dieser Erkrankung liegt vor allem darin begründet, dass sie im Anfangsstadium fast völlig schmerz- und symptomfrei verläuft.

Und obwohl groben Schätzungen zufolge mehr als 3 Millionen Bundesbürger von dieser Krankheit betroffen sind und unzählige Menschen aufgrund familiärer Vorbelastung bedroht sind, möglicherweise ihr Augenlicht gänzlich zu verlieren, tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen die präventiven Untersuchungskosten nicht. – Dabei handelt es sich um eine wenig aufwändige und schmerzfreie Vorsorgeuntersuchung. Rechtzeitig erkannt, kann das Glaukom mit verhältnismäßig geringem Aufwand mit Medikamenten in Form von Augentropfen behandelt werden. Die Erblindung kann so bei mehr als zwei Dritteln aller Betroffenen vermieden werden. Aber auch das Augenlicht des verbleibenden Drittels kann bei rechtzeitiger Entdeckung mittels einer Laserbehandlung oder Operation gerettet werden.

Hohe Eigenbeteiligung schon bei einfacher Versorgung

Sie benötigen eine Metallbrücke im Frontbereich. Hierbei handelt es sich um eine einfache Versorgung.

Der Zahnersatz kostet insgesamt 970 Euro
Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse 560 Euro

Die verbleibenden 410 Euro müssen Sie selbst bezahlen.

Die Kosten bei höherwertigem Zahnersatz können leicht ausufern

Sie entscheiden Sich für eine höherwertige Versorgung in Form von zwei Keramik-Inlays im Seitenzahnbereich.

Der Zahnersatz kostet insgesamt 1.280 Euro
Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse 92 Euro

Ihre Zuzahlung beläuft sich auf 1.188 Euro.

Abgesehen davon, dass die seit 1. Januar 2012 geltende neue Gebührenordnung für Zahnärzte noch weit höhere Kosten verursacht, wurde die professionelle Zahnreinigung, die man einmal jährlich vornehmen lassen sollte, gänzlich aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen. – Vereinzelt bieten gesetzliche Krankenkassen diese Leistung auf freiwilliger Basis an oder gewähren einen Kostenzuschuss.

Um den individuellen Bedürfnissen jedes einzelnen gerecht zu werden, haben wir im stationären und ambulanten Bereich genauso wie im zahnmedizinischen Bereich ein breit gefächertes Portfolio an Krankenzusatzversicherungen zusammengestellt, das durch eine Krankenhaustagegeldversicherung vollends abgerundet wird.

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