Krankentagegeldversicherung im Überblick

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Krankentagegeldversicherung im Überblick

Genug Geld trotz Krankheit?

Die Krankentagegeldversicherung schützt Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbständige vor einer Versorgungslücke, die durch eine Arbeitsunfähigkeit entstehen kann.

Arbeitnehmer, ob privat oder gesetzlich krankenversichert, erhalten zunächst von ihrem Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen eine Lohnfortzahlung. Ab dem 43. Krankentag erhält der gesetzlich Krankenversicherte das so genannte Krankengeld.

Der Gesetzgeber hat den Anspruch im fünften Sozialgesetzbuch geregelt, so auch die Dauer der Zahlung. In § 48 SGB V ist unter anderem geregelt, dass der gesetzlich Versicherte für längstens 78 Wochen ein Krankengeld erhält. Bei Arbeitnehmern ist die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu berücksichtigen, so dass sich der Anspruch auf Krankengeld auf 72 Wochen vermindert.

Der privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhält nach Ablauf der Lohnfortzahlung keine Leistungen mehr, es sei denn, er hat dieses Risiko durch eine private Krankentagegeldversicherung abdeckt.

Selbständige, die gesetzlich krankenversichert sind und eine entsprechende Wahlerklärung, das Krankengeld gegen einen Zusatzbeitrag einzuschließen, abgegeben haben, erhalten das Krankengeld spätestens ab der 7. Woche. Haben sie die Wahlerklärung nicht abgegeben oder sind sie privat versichert, so erhalten sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nichts, sofern Sie keine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben.

Daher ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung für alle, die kein Krankengeld beziehen können, unverzichtbar.

Besonders drastisch können sich die Einkommensverluste auswirken, wenn der Betroffene Hauptverdiener ist und die Versorgung der Familie von ihm abhängt und/oder Kredite bedient werden müssen.

Die Vorteile der Krankentagegeldversicherung

  • Im Rahmen der Krankentagegeldversicherung gibt es keine zeitliche Leistungsbegrenzung.
  • Freie Wahl, ab welchem Tag Sie ein Krankentagegeld mit Ihrem privaten Versicherer absichern möchten.
  • Selbständige können das Krankentagegeld je nach Tarif bereits ab dem 4. Tag absichern und die Karenzzeit, in der keine Leistungen gezahlt werden, verkürzen, um so existenzgefährdende Einbußen zu vermeiden.
  • Eine Anpassung analog zur Einkommensentwicklung ist jederzeit möglich.
  • Die Leistung ist in der Regel steuerfrei.

Einschränkungen bei der Krankentagegeldversicherung

Grundsätzlich ist die Höhe des Krankentagegeldes frei abzuschließen, allerdings nur unter Berücksichtigung des Bereicherungsverbotes. Die Krankentagegeldversicherung gewährt dem Versicherten auf Dauer einen bestimmten Lebensstandard aus den Mitteln der Versicherung. Sie soll nur den seiner Natur nach vorübergehenden krankheitsbedingten Einkommensverlust ausgleichen. Demnach darf das Krankentagegeld gemäß den Musterbedingungen 2009 für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009) zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Grundlage für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Versicherungstarif keinen anderen Zeitraum vorsieht.

Bei Selbständigen wird der Gewinn gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes als Berechnungsbasis herangezogen.

Keine Leistungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit wegen

  • Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, in der Mutterschaftszeit, bei Entbindungen und Fehlgeburten
  • einer vorsätzlich herbeigeführten Arbeitsunfähigkeit
  • Kur-, Sanatoriums-, Entziehungs- und Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger
  • Pflegebedürftigkeit
  • Berufsunfähigkeit
  • alkoholbedingten Krankheiten und Unfällen

Unabhängig davon, ob Sie selbständig, freiberuflich tätig oder als Arbeitnehmer beschäftigt sind, möchten Sie Ihre finanzielle Basis sicher nicht gefährden und Ihren Lebensstandard auch im Krankheitsfalle aufrecht erhalten.

Wir empfehlen Ihnen, sich die Krankentagegeldversicherung genau zu betrachten. Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Für Leistungen, auf die Sie beispielsweise verzichten wollen, müssen Sie nicht unnötigerweise eine Prämie bezahlen.

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