Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung

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Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung

Was ist Erwerbsunfähigkeit?

Erwerbsunfähigkeit ist als ein Zustand definiert, in dem ein Versicherungsnehmer wegen einer Krankheit, wegen einer Körperverletzung, oder aufgrund eines Kräfteverfalls, der nicht auf sein Alter zurückgeführt werden kann, nicht mehr als drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit ausüben kann. Als Erwerbstätigkeiten gelten dabei alle allgemein üblichen Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt sowie Tätigkeiten, die ein Selbständiger ausübt. Die Erwerbsunfähigkeit muss dabei nach ärztlicher Prognose voraussichtlich auf Dauer vorliegen, das bedeutet in der Regel länger als zwei Jahre. Bei manchen Versicherern gibt es aber die Regelung, dass die Erwerbsunfähigkeit erst anerkannt wird, wenn sie bereits seit 6 Monaten besteht und nach ärztlicher Prognose noch mindestens weitere 18 Monate bestehen bleiben wird. Für die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit ist es unerheblich, welchen Beruf der Versicherungsnehmer vorher ausgeübt hat, in welcher Lebenssituation er sich generell befindet, wie hoch sein Einkommen ist oder wie die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist. Alleine seine gesundheitliche Situation spielt die ausschlaggebende Rolle.

Welchen Rahmenbedingungen unterliegt die Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung?

Bei einigen Versicherungsgesellschaften können Versicherungsnehmer einen Zusatzbaustein für ihre Dread-Disease-Versicherung wählen, durch den sie im Fall des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit einen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme, die bei schwerer Erkrankung ausgezahlt würde, haben. Wie bei einer schweren Erkrankung steht der Versicherungsnehmer nämlich auch nach dem Eintreten der Erwerbsunfähigkeit vor dem Problem, dass einerseits die monatlichen Einnahmen sinken und andererseits laufende Kosten bestehen bleiben oder Zusatzkosten entstehen. Hier kann er durch seine Dread-Disease-Versicherung Entlastung erhalten. 

Voraussetzung ist allerdings, dass nicht vorher bereits wegen einer schweren Erkrankung die Versicherungssumme ausgezahlt wurde. Mit erstmaliger 

Auszahlung der Versicherungssumme endet nämlich der Vertrag. Sollte der Versicherungsnehmer bereits 50% der Versicherungssumme wegen Aufnahme auf eine Warteliste für eine schwere Operation erhalten haben, dann verringert sich der nun bei Erwerbsunfähigkeit ausgezahlte Betrag um diese 50%.  

Welchen Einfluss hat die Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung auf Gemeinschaftsverträge?

Für Gemeinschaftsverträge, also Dread-Disease-Policen, die auf zwei Personen gemeinsam abgeschlossen werden, gelten gewisse Besonderheiten bezüglich der Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung.

Beim Vertragsmodell „Verbundene Leben“, bei dem zwei versicherte Personen zusammen in einem einzigen Vertrag versichert sind, erhält  die versicherte Person die Leistung bei Erwerbsunfähigkeit, bei der sie als erstes eintritt. Danach endet der Vertrag, also auch für die zweite versicherte Person.

Beim Vertragsmodell „Dual“ bei dem zwei versicherte Personen jeweils einzeln in einem einzigen Vertrag versichert sind, kann jede versicherte Person individuell für sich entscheiden, ob sie den Zusatzbaustein der Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung wählen möchte. Wird einem der beiden versicherten Personen die Versicherungssumme nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit ausgezahlt, erlischt für sie der Vertrag und dieser wird für den anderen Versicherungsnehmer in einen Einzelvertrag umgewandelt.

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