Versicherungsdauer / Leistungsdauer

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Dread-Disease-Versicherung
Versicherungsdauer / Leistungsdauer

Was ist die „Versicherungsdauer“?

Als Versicherungsdauer wird per Definition der Zeitraum bezeichnet, in welchem die Vertragsparteien (Versicherer und Versicherungsnehmer) zu den gegenseitigen Rechten und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet sind. Das heißt, dass der Versicherungsfall in diesem Zeitraum eintreten muss, damit der Versicherte einen Anspruch auf Leistungen hat, vorausgesetzt, dass er regelmäßig den Versicherungsbeitrag zahlt. Bei der Dread-Disease-Versicherung bedeutet das also, dass der Versicherungsnehmer die zuvor vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt erhält, wenn eine schwere Krankheit in diesem Zeitraum diagnostiziert wird und er seiner Beitragszahlungspflicht nachgekommen ist.

Die Versicherungsdauer beginnt mit dem bei Vertragsschluss vereinbarten Versicherungsbeginn. Bei der Dread-Disease-Versicherung ist der Versicherte ab diesem Datum dazu verpflichtet, den regelmäßigen Versicherungsbeitrag zu zahlen.

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Die Versicherer sehen für bestimmte Krankheiten, wie beispielsweise Krebs, eine Wartezeit, die erfüllt sein muss, vor, bevor sie im Versicherungsfall leisten. Diese Wartezeit ist in der Regel zwischen drei und sechs Monaten lang. Wenn also dem Versicherungsnehmer innerhalb dieser Wartezeit eine Krebserkrankung diagnostiziert wird, hat er keinen Anspruch auf Leistungen aus seiner Dread-Disease-Versicherung.

Wieso ist diese Absicherung in jeder Lebensphase notwendig?

Es lohnt sich, eine Dread-Disease-Versicherung gerade in jungen Lebensjahren abzuschließen. Die Beiträge sind für junge Versicherte sehr erschwinglich und niemand kann wissen, wann der Fall der Fälle wirklich auftritt. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes waren 39,4% aller Krebspatientinnen und –patienten, die im Jahr 2010 ins Krankenhaus aufgenommen wurden, zwischen 25 und 65 Jahren alt. Somit treffen rund 40% der Krebsfälle die Gruppe der Erwerbstätigen. Nach Angaben der Deutschen Krebshilfe ist jede vierte von Brustkrebs betroffene Frau jünger als 55. Daran zeigt sich, wie wichtig es ist, sich frühzeitig Gedanken über die Absicherung eines solchen Falles zu machen. Je nach Versicherer ist eine Absicherung gegen schwere Krankheiten bereits ab dem ersten Lebensjahr möglich. Auch wenn die absolute Zahl der Erkrankungen eher gering ist, ist Krebs trotzdem die vierthäufigste Todesursache bei Kindern. Bei einigen Versicherern können Kinder von Versicherungsnehmern bis zu ihrem 18. Lebensjahr ohne Zusatzbeitrag mitversichert werden, wenn sie sich in Ausbildung befinden sogar teilweise bis zum 21. Lebensjahr. 

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Die Feststellung, dass zunehmend auch jüngere Menschen schwer erkranken, sollte aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass die meisten schweren Krankheiten bei Menschen fortgeschrittenen Alters auftreten, wie Statistiken zeigen.

Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind, nach Angaben der Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes für 2012, ungefähr ab dem 65.Lebensjahr die häufigste Todesursache, während sie in jüngeren Jahren noch deutlich geringer sind als Todesfälle durch Unfall. Im Hinblick auf das mit dem Lebensalter steigende Risiko, an einer schweren Krankheit zu erkranken, ist eine Absicherung über das 65. Lebensjahr hinaus sinnvoll. Da nicht automatisch davon ausgegangen werden kann, dass die gesetzliche Rente ausreicht, um alle entstehenden Kosten zu decken, ist es  wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen.

Ausgehend von einer Mindestvertragslaufzeit, die je nach Versicherer 2 bis 12 Jahre beträgt, gilt es, zwischen dem spätesten Zeitpunkt für ein mögliches Eintrittsalter 

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und der maximalen Vertragslaufzeit zu unterscheiden. Auch wenn eine Absicherung bereits in jungen Lebensjahren sinnvoll ist, gibt es bei allen Versicherern einen letztmöglichen Zeitpunkt, bis zu dem man die Versicherung abschließen kann. Er liegt je nach Versicherer zwischen dem 55. und dem 69. Lebensjahr.

Die maximale Vertragslaufzeit gibt dagegen an, wie groß der Zeitraum sein darf, für den ein Versicherungsnehmer sich maximal absichern kann, zum Beispiel 40 Jahre. Außerdem legen die Versicherer auch eine Altersgrenze fest, bis zu welcher der Versicherte Versicherungsschutz erhalten kann. Je nach Produkt und Versicherer kann diese Altersgrenze unterschiedlich sein. Es ist daher ratsam, sich über die maximale Vertragslaufzeit und die Altersgrenze vor Abschluss der Versicherung zu informieren.

Welchen Einfluss haben Gemeinschaftsverträge auf die Versicherungsdauer?

Einige Versicherer bieten die Möglichkeit an, sich zu zweit versichern zu lassen. Die Entscheidung für solch eine Variante kann auch Auswirkungen auf die Versicherungsdauer haben. 

Generell kann zwischen zwei Varianten unterschieden werden: Bei der ersten Variante werden zwei Personen zusammen in einem einzigen Vertrag versichert. Es wird ein gemeinsamer Beitrag gezahlt. Die Versicherungssumme wird dann nur an denjenigen Versicherungsnehmer gezahlt, der zuerst schwer erkrankt und Leistungen aus der Dread-Disease-Versicherung beansprucht. Die Versicherungsdauer endet, auch für den jüngeren Versicherungsnehmer, wenn der ältere der beiden Versicherungsnehmer das Ende der Vertragslaufzeit, also die vorher festgelegte Altersgrenze, erreicht hat oder verstirbt. Ab diesem Zeitpunkt hat also auch der jüngere Versicherungsnehmer keinen Anspruch mehr auf Versicherungsschutz.

Bei der zweiten Variante werden in einem einzigen Vertrag zwei Personen jeweils einzeln versichert. Für beide wird ein jeweils eigenständiger Beitragsanteil berechnet. Der Gesamtbeitrag ist die Summe der beiden Beitragsanteile. Erkrankt einer der beiden Versicherten schwer, erhält er die Leistung. Der Leistungsanspruch des anderen Versicherten bleibt davon unberührt. Hier endet die Versicherungsdauer für beide unabhängig voneinander bei Erreichen der Altersgrenze oder bei Tod. Nachdem der erste Versicherte die Altersgrenze erreicht hat oder verstorben ist, wird der Vertrag in einen Einzelvertrag für den verbleibenden Versicherten umgewandelt. 

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Wo lauern die Gefahren?

Es wird also deutlich, dass es wichtig ist, sich sowohl früh genug gegen schwere Krankheiten abzusichern als auch einen Versicherungsschutz zu wählen, der gerade auch im Rentenalter noch schützt. Das kann dadurch erschwert werden, dass bei einigen Versicherern die Länge des möglichen Versicherungszeitraumes begrenzt ist. Sieht der Versicherer nicht die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung vor, ist es denkbar, dass es nach Ablauf dieses Zeitraumes keinen Versicherungsschutz mehr gibt. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass die vom Versicherer festgelegte Altersgrenze bereits auf einen ziemlich frühen Zeitpunkt, zum Beispiel das 65. Lebensjahr, gesetzt ist. In solchen Fällen wird das Rentenalter nicht abgedeckt, obwohl es, wie oben erklärt, sehr wichtig ist, in diesem Alter geschützt zu sein.

Stellen Sie sich einfach einmal vor…

Sie schließen mit 50 eine Dread-Disease-Versicherung ab, weil Sie wissen, dass mit zunehmendem Alter das Risiko, schwer zu erkranken, steigt. Sie achten aber nicht auf die Altersgrenze für den Versicherungsschutz. Mit 65 wird Ihnen von Ihrer Versicherungsgesellschaft mitgeteilt, dass Ihr Versicherungsschutz endet, weil die maximale Altersgrenze erreicht ist. Dabei wissen Sie, dass das Risiko in den folgenden Jahren zu erkranken, sehr hoch ist. Aufgrund Ihres Alters und gesundheitlicher Vorbelastungen ist es jetzt aber kaum mehr möglich, eine Dread-Disease-Versicherung bei einem anderen Versicherer abzuschließen. Hätten Sie sich für einen Versicherer entschieden, der bis zu einem höheren Alter gegen schwere Krankheiten versichert, würden Sie nun nicht vor dieser Situation stehen.

Ist es Ihnen wichtig, den Versicherungsschutz Ihrer Dread-Disease-Versicherung über einen möglichst langen Zeitraum zu erhalten?

Sie wünschen die für Sie richtige Dread-Disease-Versicherung?

Wir helfen Ihnen gerne dabei.

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