Nachversicherungsgarantie

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Nachversicherungsgarantie

Was ist die Nachversicherungsgarantie?

Das Leben ist voller Veränderungen. Jede neue Lebenssituation bringt neue Chancen mit sich – aber auch neue Risiken. Risiken, an die man vorher vielleicht noch gar nicht gedacht hat und die auch finanziell eine Bedrohung darstellen. Daher kann einmal der Wunsch entstehen, den Versicherungsschutz der Dread-Disease-Versicherung anzupassen, um im Leistungsfall eine größere Versicherungssumme zur Verfügung zu haben.

Dies wird durch die so genannte Nachversicherungsgarantie ermöglicht, die zu den wesentlichen Leistungsmerkmalen einer Dread-Disease-Versicherung gehören sollte. Mit ihrer Hilfe kann der Versicherungsschutz flexibel verändert werden.

Unter welchen Bedingungen gilt die Nachversicherungsgarantie?

Es gibt zwei verschiedene Arten der Nachversicherungsgarantie:

Die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie kann zu bestimmten, vom Versicherer festgelegten Zeitpunkten in Anspruch genommen werden, z.B. 5 oder 10 Jahre nach Vertragsabschluss. Der Versicherungsnehmer hat also, egal in welcher Lebenssituation er sich gerade befindet, das Recht, die Versicherungssumme seiner Dread-Disease-Versicherung zu diesen Zeitpunkten zu erhöhen, wenn er das wünscht. Die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie gibt es bei ausgewählten Versicherern.

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Die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie, die viele Versicherer in ihren Tarifen verankert haben, kann bei bestimmten, wichtigen Lebensereignissen in Anspruch genommen werden. Welche Ereignisse das sind, wird vom Versicherer festgelegt. Die verschiedenen Versicherer unterscheiden sich in der Anzahl der Lebensereignisse, die für sie einen hinreichenden Grund für eine Nachversicherung darstellen. Bei manchen Versicherern sind es nur 5 Ereignisse, bei anderen Versicherern 14. Wichtige Lebensereignisse können nach Definition der Versicherer unter anderem sein: 

  • Erreichen der Volljährigkeit
  • Heirat bzw. Registrierung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Scheidung bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Tod des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners
  • Aufnahme einer nicht-selbständigen beruflichen Tätigkeit nach Abschluss der ersten akademischen Ausbildung oder Berufsausbildung
  • Erfolgreiches Ablegen einer Meisterprüfung
  • Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit

Dabei spielt es keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt des Versicherungsschutzes diese Ereignisse stattfinden, so lange dies während der Versicherungsdauer geschieht.

Für beide Varianten gilt, dass die neu gewählte Versicherungssumme gewissen Vorgaben unterliegt. Auch diese variieren zwischen den verschiedenen Versicherern. So darf die neu vereinbarte Versicherungssumme beispielsweise einen bestimmten Betrag, der jeweils vom Versicherer festgelegt wird, z.B. 150.000 Euro oder 200.000 Euro, nicht übersteigen. Außerdem darf sie nicht größer sein als die zu Beginn des Vertrags vereinbarte Versicherungssumme. Wenn die zu Beginn vereinbarte Versicherungssumme also z.B. 100.000 Euro betrug, dann darf der nun zusätzlich gewählte Erhöhungsbetrag nicht größer sein als 100.000 Euro. Das gilt auch, wenn im Laufe der Versicherungsdauer mehrere Erhöhungen vorgenommen werden. Die Erhöhungsbeträge dürfen addiert nicht größer sein als die ursprüngliche Summe, dürfen also in oben genanntem Beispiel zusammen nicht über 100.000 Euro liegen.  

Je nach Versicherer steigt entweder bei einer Erhöhung der Versicherungssumme automatisch auch die Todesfallsumme um einen festen Betrag oder sie kann ebenfalls (unter gewissen Vorgaben) beliebig angehoben werden. 

Die Nachversicherung  kann bei manchen Versicherern einen eigenständigen Vertrag darstellen. In jedem Fall kann es sein, dass der ursprüngliche Versicherungsschutz und die Nachversicherung unterschiedlichen Bedingungen unterliegen, wenn diese sich in der Zwischenzeit geändert haben. Außerdem kann es je nach Versicherer und je nach Art der Nachversicherung eine Wartezeit von einigen Monaten geben, bis die Erhöhung von dem Versicherungsschutz umfasst wird. Erkrankt der Versicherungsnehmer innerhalb dieser Wartezeit, erhält er zwar die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme aber noch nicht die zwischenzeitlich erhöhte Versicherungssumme.

Welchen Einfluss haben Gemeinschaftsverträge auf die Nachversicherungsgarantie?

Sind zwei Personen gemeinsam versichert, kann dies teilweise auch Auswirkungen auf die Nachversicherungsgarantie haben.

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Bei der ersten Variante, bei der zwei Personen zusammen in einem einzigen Vertrag versichert sind, gilt die ereignisabhängige Garantie bei jedem der Lebensereignisse nur beim Auftritt dieses Lebensereignisses bei einer der beiden Personen. Wenn also die erste versicherte Person heiratet, haben die beiden versicherten Personen das Recht, die Versicherungssumme zu erhöhen. Damit besteht das Recht aber nicht mehr bei der Hochzeit der zweiten Person. Wurde dagegen bei der Hochzeit der ersten Person nicht von diesem Recht Gebrauch gemacht, dann besteht es noch, und kann nach Wunsch in Anspruch genommen werden, wenn die zweite Person heiratet. Bei der ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie entscheiden zu den festgelegten Zeitpunkten die beiden versicherten Personen gemeinsam, ob und um welchen Betrag sie den Versicherungsschutz erhöhen wollen.

Bei der zweiten Variante, bei der zwei Personen in einem einzigen Vertrag jeweils einzeln versichert sind, gilt die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie für beide Personen getrennt voneinander. Auch über Inanspruchnahme und Höhe der Versicherungssumme der ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie können die beiden Versicherungsnehmer für sich jeweils einzeln entscheiden. 

Muss eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden, um den Versicherungsschutz erhöhen zu können?

Vor Abschluss oder Erhöhung einer Dread-Disease-Versicherung führen Versicherer immer eine Gesundheitsprüfung durch. Damit soll das Risiko eingeschätzt werden, wie wahrscheinlich es ist, dass ein potenzieller Versicherungsnehmer in Zukunft schwer erkrankt oder sogar verstirbt, um darüber zu entscheiden, ob der Versicherer das Risiko übernimmt und zu welchen Bedingungen. Da das Recht auf Nachversicherung während der Versicherungsdauer und unter veränderten Lebensbedingungen in Anspruch genommen wird, wäre auch hier denkbar, dass die Versicherer eine Gesundheitsprüfung vorsehen. Aber dies ist nicht der Fall! Dies kommt dem Versicherungsnehmer in jedem Fall sehr zu Gute. 

Wo lauern die Gefahren?

Der Umfang in dem die Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung gewährt wird, unterscheidet sich stark zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften. So gibt es die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie nur bei einigen wenigen Versicherungsgesellschaften. Auch die Konditionen der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie unterscheiden sich stark:

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Während manche Versicherer sie für die definierten wichtigen Lebensereignisse während der gesamten Versicherungsdauer gewähren, kann sie bei anderen Versicherern nur innerhalb der ersten 10 Jahre des Versicherungsschutzes in Anspruch genommen werden. Hier ist der Versicherungsnehmer also wesentlich unflexibler, vor allem, weil wichtige Lebensereignisse in der Regel nicht alle innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren auftreten. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die Anzahl der versicherbaren Lebensereignisse, die zwischen 5 und 14 Lebensereignissen variieren kann. Hier sollte also beim Vergleich der verschiedenen Versicherer gut darauf geachtet werden, unter welchen Konditionen die Nachversicherung garantiert wird, damit sie einen wirklichen Vorteil für den eigenen Versicherungsschutz darstellt.

Stellen Sie sich doch einfach einmal vor…

Sie sind Single und schließen mit 20 Jahren einen Vertrag für eine Dread-Disease-Versicherung mit einer vereinbarten Versicherungssumme von 50.000 Euro ab. Mit 35 heiraten Sie und bekommen ein Kind. Jetzt wünschen Sie sich natürlich für den Ernstfall eine höhere Absicherung. Doch auch Ihr Gesundheitszustand hat sich verändert: Mit 32 wurde eine Arterienverkalkung bei Ihnen entdeckt, die zum Glück erfolgreich behandelt werden konnte. Trotzdem wäre es, würde der Versicherer nun eine Gesundheitsprüfung verlangen, nicht so einfach für Sie, eine Nachversicherung in Anspruch nehmen zu können, da sich das Risiko aus Sicht des Versicherers aufgrund Ihrer Krankheit erhöht hat. Daran wird deutlich, von welch großem Vorteil es ist, dass die Nachversicherung von Ihrem Versicherer ohne erneute Gesundheitsprüfung und über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert wird. So können Sie sicher sein, dass Sie zu bestimmten Zeitpunkten während der Versicherungsdauer und bei wichtigen Lebensereignissen Ihren Schutz anpassen können. 

Auch nach Abschluss einer Dread-Disease-Versicherung ist es Ihnen wichtig, Ihren Versicherungsschutz flexibel anpassen zu können?

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Wir helfen Ihnen gerne dabei.

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