Garantierte Beiträge

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Dread-Disease-Versicherung
Garantierte Beiträge

Wie wird die Höhe von Beiträgen berechnet?

Grundlage eines Versicherungsvertrages und Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherten auf Leistungen aus der Versicherung, ist die regelmäßige Zahlung des Versicherungsbeitrags. „Regelmäßig“ wird jeweils im Vertrag definiert: Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten dem Versicherungsnehmer die Wahlmöglichkeit, ob er einmal jährlich den kompletten Jahresbeitrag zahlen oder den Beitrag in halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungen aufteilen möchte.

Die Höhe des Beitrags, die für den einzelnen Versicherten anfällt, wird jeweils individuell auf Basis verschiedener Faktoren berechnet. Entscheidend sind vor allem das Alter des Versicherungsnehmers bei Beginn des Vertrages, die gewählte Laufzeit und die Höhe der Versicherungssumme. Eine wichtige Rolle spielen außerdem Risikofaktoren wie Vorerkrankungen, Größe und Körpergewicht, Rauchverhalten oder Hobbys, die mit erhöhter Gefahr verbunden sind, wie z.B. Extremsport.

Beitragsmodelle der Dread-Disease-Versicherung

Die Versicherungsdauer für die eine Dread-Disease-Versicherung abgeschlossen wird, ist für gewöhnlich ziemlich lang. Deshalb stellt man sich als Versicherungsnehmer natürlich die Frage, wie sich die Höhe der Beiträge über die Dauer der Vertragslaufzeit gestaltet. Bei der Dread-Disease-Versicherung werden sowohl Tarife mit Kapitalansammlung angeboten als auch Tarife mit einer reinen Risikoabsicherung. Zudem gibt es unterschiedliche Beitragsmodelle, wie die Beitragsverrechnung,  die Fondsanlage und garantierte Beiträge.

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Bei der Beitragsverrechnung unterscheidet man zwischen einem Brutto- und Nettobeitrag. Die von den Versicherungsgesellschaften erzielten Überschüsse1) werden mit dem kalkulierten Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) verrechnet. Somit zahlt der Versicherungsnehmer einen günstigeren Nettobeitrag, der auch Zahlbeitrag genannt wird. Dies bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass er zunächst nur den Zahlbeitrag entrichtet. Sollten die erzielten Überschüsse während der Vertragslaufzeit jedoch geringer ausfallen als ursprünglich kalkuliert wurde, führt dies zu einer Beitragserhöhung. Darüber hinaus hat der Versicherer das Recht, zusätzlich nach § 163 VVG eine Beitragsüberprüfung vorzunehmen. Die Beitragsverrechnung gibt es sowohl bei der Dread-Disease-Versicherung als reine Risikoabsicherung als auch bei der Dread-Disease-Versicherung mit Kapitalansammlung.

Zudem gibt es das Modell der Fondsanlage, bei dem die vom Versicherungsnehmer gezahlten Beiträge oder die Beitragsüberschüsse in einen Fonds eingezahlt werden. Die Versicherungsgesellschaften nehmen nach jeweils im Vertrag festgelegten Zeitintervallen Vertragsüberprüfungen vor. Dabei wird festgestellt, ob der aktuell zu zahlende Beitrag bzw. der Beitragsanteil, der für die Risikoabsicherung verwendet wird, noch ausreicht, um die vereinbarte Versicherungssumme zu decken. Sollte dies nicht der Fall sein, muss bei der Variante der Kapitalansammlung der Beitragsanteil für die Risikoabsicherung erhöht und damit der Anteil für die Fondsansammlung vermindert werden. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass entweder eine Beitragserhöhung oder die Kürzung der Versicherungssumme notwendig wird. Bei einigen Versicherungsgesellschaften, die die Beiträge in einem Fonds anlegen, gibt es für die ersten 5, optional auch die ersten 10 Jahre, eine Beitragsgarantie. Das Modell der Fondsanlage kommt sowohl bei der Dread-Disease-Versicherung als reine Risikoabsicherung als auch bei der Dread-Disease-Versicherung mit Kapitalansammlung vor. 

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Es gibt sogar noch ein weiteres Beitragsmodell, bei dem die Versicherungsgesellschaft über die komplette Laufzeit die Beiträge garantiert. Hier muss der Versicherungsnehmer keine Sorge vor einer Beitragserhöhung durch eine Vertragsüberprüfung nach §163 VVG haben. Außerdem sind die  Beiträge stabil, unabhängig davon, ob es Überschüsse aus Kapitalanlagen gibt. Der Zahlbeitrag ist immer auch der Maximalbetrag. Somit haben Versicherungsnehmer Planungssicherheit: Sie kennen die genaue Beitragshöhe für ihren Schutz gegen schwere Krankheiten und müssen keine zusätzlichen Erhöhungen fürchten. Dieses Beitragsmodell gibt es nur bei der Dread-Disease-Versicherung als reine Risikoabsicherung.

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1) Überschüsse entstehen beim Versicherer dadurch, dass der Risikoverlauf und der Kostenverlauf günstiger sind, als in der bewusst vorsichtigen Kalkulation angenommen. Darüber hinaus wird der Versicherungsnehmer an den Überschüssen über dem jeweiligen Garantiezins beteiligt.

Wo lauern die Gefahren?

Bei einer Dread-Disease-Versicherung liegt das Hauptaugenmerk auf einer Kapitalabfindung in Höhe der Versicherungssumme bei Diagnose einer schweren Krankheit und nicht in der Ansammlung von Kapital zur Altersversorgung. Wird dies dennoch kombiniert, kann das zu Nachteilen führen.

So ist es denkbar, dass eine einst abgeschlossene Dread-Disease-Versicherung gekündigt werden muss, die Altersvorsorge davon aber unberührt bleiben sollte. Dies ist im Falle einer Dread-Disease-Versicherung mit Kapitalansammlung jedoch nicht möglich, da der Vertrag nur insgesamt gekündigt werden kann.

Ein weiterer Aspekt, welcher sich nachteilig auswirken kann, ergibt sich aus dem Risiko, dass es zu Beitragserhöhungen kommen kann. Natürlich sind die Versicherer bemüht, bei Abschluss des Vertrages einen Beitrag zu berechnen, der bis zum Ende der Vertragslaufzeit stabil gehalten werden kann. Nicht immer treffen die Annahmen zu, so dass regelmäßig Beitragsüberprüfungen vorgenommen werden. Stellt der Versicherer dabei fest, dass die Annahmen für die ursprüngliche Kalkulation nicht mehr stimmen, weil sich zum Beispiel die Kosten erhöht haben, so nimmt er eine Anpassung vor. Je nach Tarif kann der Sparanteil für die Kapitalansammlung dafür verwendet werden, den Zahlbeitrag für den Versicherungsnehmer stabil zu halten. Reicht dem Versicherer im Laufe der Zeit der für die Absicherung des Risikos kalkulierte Beitragsanteil nicht mehr aus, so entnimmt er die Differenz aus der Kapitalansammlung. Der Zahlbeitrag für den Versicherungsnehmer bleibt damit zwar stabil, allerdings fällt die Kapitalauszahlung, welche ja für die Altersversorgung geplant war, niedriger aus. Alternativ kann der Versicherungsschutz verringert werden oder der Zahlbeitrag erhöht werden.

Es gibt Versicherer, die einen Dread-Disease-Vertrag vorzeitig beenden, wenn das Anteilsguthaben nicht mehr ausreicht, um den Versicherungsschutz beziehungsweise die Kosten für die Versicherung zu decken. Sollte sich in den letzten Jahren Ihr Gesundheitszustand verschlechtert haben, besteht dann kaum noch die Möglichkeit, bei einem anderen Versicherer eine Dread-Disease-Versicherung abzuschließen.

Bei der alleine auf Risikoabsicherung ausgerichteten Tarifvariante der Dread-Disease-Versicherung, bei der die Beiträge garantiert sind, besteht eine solche Gefahr nicht. Vorsorge kann der Versicherungsnehmer auch auf andere Weise treffen, z.B. durch eine Rentenversicherung. Er muss dafür nicht riskieren, im Fall einer schweren Erkrankung nicht geschützt zu sein.

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Stellen Sie sich einfach einmal vor…

Sie schließen mit 36 Jahren eine Dread-Disease-Versicherung mit Kapitalansammlung mit einer Vertragslaufzeit von 29 Jahren ab, um sich vor möglichen schweren Erkrankungen zu schützen. Sie vereinbaren eine Versicherungssumme von 100.000 Euro. Der berechnete benötigte Versicherungsbeitrag beträgt 93,71 Euro im Monat. Ihr Versicherer legt die Beiträge in einem Fonds an. Nach fünf Jahren nimmt Ihr Versicherer die vertraglich festgelegte Überprüfung des Vertrags vor. Der Vertrag wird ohne Änderungen weitergeführt. Nach weiteren fünf Jahren überprüft der Versicherer erneut den Vertrag und stellt dabei fest, dass die der Beitragsermittlung zugrunde gelegten Annahmen nicht mehr gegeben sind, so dass der jetzige Beitrag nicht mehr ausreicht, um das Versicherungsrisiko zu decken. Ihr Versicherer teilt Ihnen mit, dass eine Vertragsanpassung vorgenommen werden muss und sich daher der Beitrag auf 116,27 € im Monat erhöht. Da Sie sich keine höheren Beiträge leisten können, stimmen Sie einer Reduzierung des Versicherungsschutzes zu. Wie reagieren Sie, wenn Ihr Versicherer erneut nach zehn Jahren eine Vertragsanpassung vornehmen möchte?  Sie werfen besorgt einen Blick in die Versicherungsbedingungen und stellen fest, dass Ihr Versicherer regelmäßig diese Vertragsüberprüfungen vornehmen kann. Sie fragen sich, ob Sie sich den Versicherungsschutz auch in Zukunft noch leisten können.

Ist es daher nicht für Sie wichtig, eine Planungssicherheit hinsichtlich der Kosten für den gewünschten Versicherungsschutz zu haben?

Sie wünschen die für Sie richtige Dread-Disease-Versicherung?

Wir helfen Ihnen gerne dabei.

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