Stichwortverzeichnis / Wissenswertes

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Dread-Disease-Versicherung
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Beitragsbefreiung

Hier übernimmt die Versicherungsgesellschaft bei einem bestimmten Ereignis, wie zum Beispiel der einer Arbeitsunfähigkeit, die Beiträge für die Dread-Disease-Versicherung. 

Besteuerung

Bei Privatpersonen können die Beiträge zur Dread-Disease-Versicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Auszahlung der Versicherungssumme ist nach derzeitigem Stand steuerfrei, da es sich bei der Dread-Disease-Versicherung um eine Risikoversicherung handelt.

Schließt ein Unternehmen für einen Mitarbeiter eine Keyman-Versicherung ab, so muss für die steuerliche Betrachtung unterschieden werden, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt.

Bei einer Kapitalgesellschaft ist diese Versicherung eine rein betriebliche Maßnahme, weshalb die Beiträge Betriebsausgaben darstellen. Bei einer fälligen Leistung fließen diese dem Unternehmen als Betriebseinnahmen zu und werden steuerlich wirksam.

Gleichermaßen verhält es sich bei einer Personengesellschaft, die einen Arbeitnehmer als Keyman absichert. 

Bei einem Gesellschafter einer Personengesellschaft wird die Keyman-Versicherung steuerlich dem Privatvermögen der Personengesellschaft zugeordnet. Die Beiträge für die Keyman-Versicherung sind steuerlich nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Die Versicherungsleistung ist keine Betriebseinnahme. Die grundsätzliche Entscheidung, ob eine betriebliche Veranlassung gegeben ist, liegt bei der zuständigen Finanzbehörde.

Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung („Critical Illness“  bzw. „Kritische Erkrankung“) ist im deutschen Sprachgebrauch bekannt als „Schwere Krankheiten Versicherung“.

Dr. Marius Barnard (Vater und Mitgestalter der ersten Dread-Disease-Versicherungspolice): "Life insurance was needed because young people died. Critical illness was needed because people survived. („Die Lebensversicherung wurde benötigt, weil junge Menschen starben. Die Dread-Disease-Versicherung wurde benötigt, weil Menschen überlebten.“)

Sie ist in Deutschland ein noch relativ junges Versicherungsprodukt. Der Ursprung der Dread-Disease-Versicherung liegt in Südafrika, wo diese im Jahr 1983 erstmals auf dem Versicherungsmarkt erschien.

Die Dread-Disease-Versicherung dient zur Absicherung einer Reihe von schweren Erkrankungen. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine monatliche Rentenzahlung vorsieht, wird bei der Dread-Disease-Versicherung eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, sobald die versicherte schwere Erkrankung eingetreten ist und der ärztliche Befund vorgelegt wird. 

Keyman-Versicherung

Wörtlich übersetzt bedeutet keyman "Schlüsselkraft", so dass es sich hierbei um eine spezielle Form der Dread-Disease-Versicherung handelt. Dabei werden Beschäftigte in wichtigen Leitungsfunktionen, wie zum Beispiel Manager oder Angestellte, die eine wichtige Position bekleiden und  einen unschätzbaren Wert für das Unternehmen haben, versichert. Das Unternehmen schließt die Versicherung für diesen Personenkreis ab, um einen eventuellen Ausfall durch eine schwere Erkrankung und die damit verbundenen finanziellen Kosten abzusichern. Muss das Unternehmen nämlich zur Fortführung des laufenden Betriebes eine Ersatzkraft einstellen, so stellt diese zusätzliche Kosten für das Unternehmen dar. 

Risikoprüfung

Bei einer Dread-Disease-Versicherung wird wie bei jeder anderen Lebens- oder Risikoversicherung eine Risikoprüfung durchgeführt. Wichtige Faktoren dabei spielen das Rauchverhalten, Größe und Körpergewicht, gefährliche Hobbys sowie der Gesundheitszustand der zu versicherten Person. Damit der Versicherer eine richtige Einschätzung des Versicherungsschutzes vornehmen kann, kommt es auch vor, dass Arztanfragen oder Krankenhausberichte angefordert werden.

Versicherte Erkrankungen

Die Anzahl der versicherten schweren Erkrankungen ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Es gibt Versicherer, die bis zu 63 schwere Erkrankungen versichern. Zu den gängigsten abgesicherten Risiken gehören Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Aids und Multiple-Sklerose. Zudem ist in vielen Tarifen der Sprachverlust, Taubheit und Blindheit mitversichert.

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