FAQs

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Dread-Disease-Versicherung
FAQs

Warum hat die Dread-Disease-Versicherung nur einen so geringen Bekanntheitsgrad?

Die Dread-Disease-Versicherung ist in Deutschland noch ziemlich neu auf dem Versicherungsmarkt. Diese Versicherungsform wird erst seit Anfang der 90er Jahre angeboten. Doch die Anzahl der Versicherungsgesellschaften, die sie in ihren Leistungskatalog aufnehmen, steigt stetig an. Dies ist angesichts der hohen Anzahl jährlicher Neuerkrankungen an schweren Krankheiten, wie Krebs oder Herzinfarkten, auch gut nachvollziehbar.

Welche schweren Krankheiten sind im Leistungskatalog der Dread-Disease-Versicherung enthalten?

Die Anzahl der schweren Krankheiten, bei denen ein Versicherungsnehmer eine Leistung von seiner Dread-Disease-Versicherung erhält, variiert zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Bei manchen Versicherern beziehungsweise Tarifen werden nur 7, bei anderen bis zu 63 schwere Erkrankungen abgedeckt. Bei allen Versicherern sind die bekanntesten und am häufigsten vorkommenden Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und Multiple Sklerose (MS) im Leistungskatalog enthalten. Weitere versicherte Krankheiten können unter anderem sein: Parkinson, Alzheimer, Creutzfeld-Jakob-Krankheit (CJK), Erkrankungen des zentralen Nervensystems, Kinderlähmung, Hirnhautentzündung, Blindheit, Taubheit, Verlust von Gliedmaßen, Lähmung, HIV, Leberversagen, Verbrennungen und bestimmte schwere Operationen. 

Gibt es bei einigen Krankheiten eine Teilauszahlung?

Ja, einige Versicherungsgesellschaften sehen für bestimmte Krankheiten nur eine Teilauszahlung der Versicherungssumme vor. Diese ist auf eine bestimmte Höhe begrenzt, zum Beispiel auf 15.000 Euro. Das ermöglicht dem Versicherungsnehmer, Versicherungsschutz bei mehreren Fällen einer schweren Erkrankung zu erhalten, während normalerweise nach einmaliger Leistung der Versicherungssumme der Versicherungsvertrag endet. Erhält der Versicherungsnehmer also zum Beispiel eine Teilleistung wegen einem Hirnabszesses, dann hat er bei einer in einigen Jahren später auftretenden Krebserkrankung Anspruch auf den restlichen Anteil der zu Beginn vereinbarten Versicherungssumme. Der finanzielle Schutz pro Erkrankung ist zwar geringer, dafür gibt es mehrmals Schutz.

Welche Höhe sollte der gewählte Versicherungsschutz haben und wofür sollte das Geld verwendet werden?

Die Höhe des Versicherungsschutzes kann im Rahmen der Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers beliebig gewählt werden. Dabei ist es auch möglich, einen Versicherungsschutz im Millionenbereich zu bekommen. Bei der Entscheidung sollte bedacht werden, dass zwar mit Erhöhung der Versicherungssumme auch die Beiträge steigen, dafür aber auch im Fall einer schweren Erkrankung mehr Kapital zur Verfügung steht. Ein Abwägen der Prioritäten ist hier also notwendig. Wofür das erhaltene Kapital verwendet wird, steht dem Versicherungsnehmer ebenfalls frei. In den meisten Fällen wird es für spezielle Behandlungen, für Kurreisen oder für Umbauten am Haus des Betroffenen verwendet.

Muss man auf die Leistungen einer Dread-Disease-Versicherung Steuern zahlen?

Die Dread-Disease-Versicherung zählt zu den so genannten Risikoversicherungen. Nach den aktuellen Steuerregelungen (Stand November 2014) ist die Auszahlung der Versicherungssumme bei einer schweren Erkrankung für Privatpersonen steuerfrei.

Sind die Versicherungsbeiträge steuerlich absetzbar?

Es ist möglich, die Versicherungsbeiträge für die Dread-Disease-Versicherung steuerlich geltend zu machen. Inwieweit sich dies steuerlich entlastend auswirkt, hängt allerdings davon ab, ob der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft wurden.

Ist die Dread-Disease-Versicherung eine teure Versicherung?

Die Dread-Disease-Versicherung ist eine vergleichsweise günstige Versicherungsform. Bei einigen Versicherungsgesellschaften gibt es bereits Monatsbeiträge unter 25 Euro. Natürlich variiert die Beitragshöhe zwischen verschiedenen Versicherungsgesellschaften und ist außerdem individuell von verschiedenen Faktoren des Antragstellers abhängig, so zum Beispiel Alter, Größe, Körpergewicht, Rauchverhalten und Vorerkrankungen. Garantiert die Versicherungsgesellschaft nicht die Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer, so können sich diese auch während der Vertragslaufzeit ändern.

Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?

Die Leistung, die die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers während der Versicherungsdauer erhalten, variiert ebenfalls von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Bei einigen Versicherungsgesellschaften und Vertragsformen ist eine bestimmte Todesfallsumme festgelegt, bei anderen kann die Todesfallsumme genau wie die Versicherungssumme, die bei schwerer Krankheit ausgezahlt wird, vom Versicherungsnehmer bestimmt werden. Je nach Tarif kann die Dread-Disease-Versicherung also dafür sorgen, dass auch im Todesfall eine finanzielle Absicherung besteht.

Was passiert, wenn bis zum Ende der Laufzeit der Versicherungsfall nicht eintritt?

Wird der Endzeitpunkt des Versicherungsschutzes erreicht, ohne, dass es während der Versicherungsdauer zu einem Leistungsfall und damit zur Auszahlung der Versicherungssumme gekommen ist, erhält der Versicherungsnehmer in der Regel keine Leistungen aus seiner Dread-Disease-Versicherung. Eine Ausnahme kann es bei Verträgen geben, die einen Teil der Beiträge gewinnbringend anlegen. Im günstigsten Fall wird dann zu Vertragsende ein Guthaben ausgezahlt. In der Regel ist diese Form der Absicherung jedoch mit höheren Beiträgen verbunden.

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