Dread-Disease-Versicherung für Freiberufler/Selbständige

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Dread-Disease-Versicherung für Freiberufler/Selbständige

Stellen Sie sich vor, Sie erkranken plötzlich schwer. Statistiken belegen, dass die Anzahl der Neuerkrankungen an Krebs, Schlaganfällen und Herzinfarkten in Deutschland pro Jahr im Bereich zwischen 800.000 und 1 Million Fällen liegt. Und auch andere Krankheiten, wie Multiple Sklerose oder Morbus Crohn, können einen sehr schweren Krankheitsverlauf haben und stellen deshalb für Betroffene und deren Angehörige eine große Herausforderung dar. 

Auch Selbständige und Freiberufler können nicht ausschließen, plötzlich eine schwere Krankheit zu bekommen, die die Leistungsfähigkeit stark einschränkt und es ihnen unmöglich macht, weiterhin ihrer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen. Für Selbständige und Freiberufler kann ein Arbeitsausfall eine Bedrohung der Existenz bedeuten, denn  die laufenden Kosten fallen weiter an, können aber in den meisten Fällen nicht mehr gedeckt werden. Aber nicht nur das: meistens treten auch noch zusätzliche Belastungen auf, zum Beispiel die Bezahlung spezieller Medikamente und Therapien oder die Suche, Anstellung und Entlohnung einer zusätzlichen Kraft. Deshalb ist es sinnvoll, sich als Selbständiger oder Freiberufler frühzeitig Gedanken darüber zu machen, wie man sich gegen solche Risiken absichert. 

Leider ist die Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk meistens viel zu gering und die wenigsten erhalten im Fall der Fälle eine Berufsunfähigkeitsrente. Gerade deswegen ist die Dread-Disease-Versicherung sinnvoll und entlastend.

Warum hilft die gesetzliche Rentenversicherung Selbständigen nur unzureichend?

Um Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zu können, ist es erforderlich, regelmäßig Beiträge einzuzahlen. Die meisten Selbständigen entscheiden sich aber gegen eine freiwillige Mitgliedschaft in der Rentenversicherung. Deshalb können sie im Fall eines Arbeitsausfalls dann auch nicht mit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen. Seit dem 01.01.2001 gewährt die gesetzliche Rentenversicherung sowieso nur noch Leistungen an Betroffene, die erwerbsunfähig, nicht aber berufsunfähig, sind, und zwar in Form einer Erwerbsminderungsrente. Berufsunfähigkeitsrente können nur noch Betroffene, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, erhalten.

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Eine Ausnahme stellen Selbständige dar, die zulassungspflichtig in eine Handwerkerrolle eingetragen sind. Sie sind erst 18 Jahre (216 Kalendermonate) in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtmitglied, bevor sie entscheiden können, ob sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung austreten wollen. Auch die folgenden Berufsgruppen, die der Gesetzgeber als sozial schutzbedürftig eingestuft hat, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie sich nicht vor dem 01.01.1999 von der Versicherungspflicht haben befreien lassen:

  • selbständige Lehrkräfte, Trainer und Erzieher
  • selbständig Beschäftigte in der Pflege
  • freiberufliche Seelotsen, die im öffentlichen Auftrag tätig sind
  • Künstler und Publizisten
  • selbständige Hebammen und Entbindungspfleger
  • selbständige Küstenschiffer und Küstenfischer
  • Selbständige mit einem Auftraggeber

Aber selbst ein Mitglied einer dieser Gruppen erhält höchstens die volle Erwerbsminderungsrente, und diese fällt sehr gering aus. So bekommt ein Selbständiger, der bereits seit 25 Jahren Beitragszahler ist und ein Bruttoeinkommen von 44.292,30 Euro (Jahr 2013) hat, in den alten Bundesländern nur 912,27 Euro und in den neuen Bundesländern nur 809,90 Euro pro Monat Erwerbsminderungsrente. Und ein Selbständiger, der nur teilweise erwerbgemindert ist, erhält auch nur die Hälfte 

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der Erwerbsminderungsrente. Diese Leistungen sind in der Regel viel zu gering, um im Fall eines Arbeitsausfalls finanziell über die Runden zu kommen. Eine private Absicherung ist also nötig.

Können sich Freiberufler auf die Unterstützung durch die Versorgungswerke verlassen?

Die verschiedenen Gruppen von Freiberuflern haben jeweils ihre eigenen so genannten berufsständischen Versorgungswerke, die regional vertreten sind (z.B. die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe oder die Psychotherapeutenvereinigung Rheinland-Pfalz). Diese stellen die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicher. Allerdings gewähren die meisten Versorgungswerke erst dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn eine 100%ige Berufsunfähigkeit festgestellt wird, wenn das Mitglied also überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Und die Summe, die in diesem Fall ausgezahlt wird, ist nicht sehr groß. So bekommt laut „gehalt.de“ ein Anwalt mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.456,00 Euro und einem Nettoeinkommen von 2.820,00 Euro nur 1.292,00 Euro Berufsunfähigkeitsrente im Monat (Stand 2013). Freiberufler können sich also nicht wirklich darauf verlassen, im Falle einer schweren Erkrankung und eines damit verbundenen Arbeitsausfalls ausreichende finanzielle Leistungen durch ihre Versorgungswerke zu erhalten. Auch hier ist es wichtig, auf eine private Absicherung zurückzugreifen.

Welche Vorteile haben Selbständige und Freiberufler, wenn sie eine Dread-Disease-Versicherung abschließen?

Die Dread-Disease-Versicherung ist kein Ersatz für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist als zusätzliche Ergänzung gedacht. Die Dread-Disease-Versicherung kann für Selbständige und Freiberufler im Fall einer schweren Erkrankung ein „rettender Notanker“ sein. Das Kapital, das hier zur Verfügung gestellt wird, kann zur vorübergehenden Sicherung des Lebensstandards dienen. Außerdem kann es genutzt werden, um  alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Arbeiten im Betrieb reibungslos weiterlaufen, und um sich alternativ behandeln zu lassen. Diese Behandlungen werden meistens nicht von den Krankenkassen bezahlt. In der Regel steht dem Versicherungsnehmer in kürzester Zeit die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung. Welcher Beruf ausgeübt wird spielt hier keine Rolle und es gibt im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung keine Prüfungen des Umfangs der durch die Krankheit verursachten Einschränkungen – ein Merkmal, welches Selbständigen und Freiberuflern natürlich sehr zu Gute kommt.

Welche Dread-Disease-Versicherung ist die beste für Selbständige und Freiberufler?

Um als Selbständiger oder Freiberufler die Vorteile einer Dread-Disease-Versicherung nutzen zu können, gilt es, das passende Angebot auszuwählen. Manche Versicherer ermöglichen Zusatzleistungen, die für Selbständige besonders interessant sind, so z.B. die Übernahme der Beiträge bei einer länger als drei Monate andauernden Arbeitsunfähigkeit oder die Auszahlung der vollständigen Versicherungssumme bei lebenslanger Erwerbsunfähigkeit, selbst wenn diese nicht auf eine der versicherten Krankheiten zurückzuführen ist. Außerdem ist es auch wichtig darauf zu achten ob die Beiträge, die zu Beginn vereinbart wurden, garantiert sind oder ob sie mit der Zeit steigen können und ob der Vertrag verlängerbar ist und der Versicherungsschutz erhöht werden kann. Und es sollte ein Augenmerk darauf gelegt werden, welche und wie viele Krankheiten versichert werden können.

Damit Sie als Selbständiger oder Freiberufler die für Sie richtige Dread-Disease-Versicherung finden, ist eine unabhängige Beratung sinnvoll. 

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