Stundung der Beiträge

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung
Stundung der Beiträge

Was bedeutet „Stundung der Beiträge“?

Bei einer „Stundung von Beiträgen“ handelt es sich um eine Beitragsstundung während der Zeit, in dem die Versicherungsgesellschaft über die Leistungspflicht zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente entscheidet. Das heißt, dass der Versicherte für den Entscheidungszeitraum keine Beiträge zahlen muss. Wird dem Versichertem die Berufsunfähigkeitsrente anerkannt, muss er nichts zurückzahlen. Falls sie abgelehnt wird, muss er die gestundeten Beiträge zahlen. In diesem Fall kann der Versicherte jedoch meist auf eine Ratenzahlung zurückgreifen. Diese Stundung muss schriftlich bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden.

Wenige Versicherungsgesellschaften bieten eine noch kundenfreundlichere Variante der Beitragsstundung an. Sie haben eine automatische Beitragsstundung in ihren Versicherungsbedingungen hinterlegt. Dies bedeutet, dass vom Leistungsantrag bis zum Leistungsbescheid, ob die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, automatisch die Beiträge gestundet werden. Der Versicherungsnehmer muss somit keinen Antrag auf Beitragsstundung stellen.

Darüber hinaus gibt es einige Versicherungsgesellschaften, die eine zinslose Beitragsstundung anbieten. Dies bedeutet, dass wenn über den Leistungsanspruch negativ entschieden wird, der Versicherte die für diesen Zeitraum nicht gezahlten Beiträge ohne Zinsen an den Versicherer zurückzahlen muss.

Bei manchen Versicherungsgesellschaften wird nicht nur bei der Prüfung der Leistungspflicht eine „Stundung der Beiträge“ gewährt. Es gibt auch andere Ereignisse, wie zum Beispiel Elternzeit oder Arbeitslosigkeit, bei der die Versicherungsgesellschaft die Beiträge für einen gewissen Zeitraum und auf Antrag stundet.

Die Beitragsstundung hat gegenüber einer Beitragsfreistellung den wesentlichen Vorteil, dass der Versicherte während der Zeit der Beitragsstundung weiterhin Versicherungsschutz hat. Bei einer Beitragsfreistellung hingegen erlischt der Versicherungsschutz während dieser Zeit beziehungsweise wird die Rentenhöhe nach den bis zu diesem Zeitpunkt entrichteten Beiträgen berechnet.

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegeben hat, ist die „Stundung der Beiträge“ nicht beinhaltet.

Wo lauern die Gefahren?

Nicht alle Versicherungsgesellschaften haben die Stundung der Beiträge in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen hinterlegt. Gerade bei älteren Verträgen ist es der Fall, dass eine „Stundung der Beiträge“ nicht Bestandteil des Vertrages ist.

Ob der Versicherte eine Berufsunfähigkeitsrente erhält oder nicht, kann sich monatelang hinziehen, da meist noch Gutachten erstellt werden müssen. Sollte es sogar zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, können im Extremfall auch schon Jahre vergehen bis ein endgültiger Leistungsentscheid vorliegt.

Die große Gefahr besteht darin, dass der Versicherte durch Nichtzahlung der Beiträge, da er in dieser Situation weniger oder gar keine Arbeitseinkünfte hat, seinen Versicherungsschutz gefährden kann. Die Versicherungsgesellschaft kann dem Versicherten in solch einem Fall den Versicherungsvertrag kündigen.

Stellen Sie sich einfach einmal vor…

Sie erleiden eine Berufsunfähigkeit und sind krankgeschrieben. Als Arbeitnehmer erhalten Sie für die ersten 6 Wochen noch Lohnfortzahlung und danach, falls Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankentagegeld. Dieses ist aber geringer als Ihr jetziges Nettoeinkommen.

Bei Selbständigen oder Freiberuflern sieht dieser Sachverhalt ganz anders aus. Können diese aufgrund einer Berufsunfähigkeit nicht mehr arbeiten, dann haben sie in der Regel, bezogen auf ihre Arbeitskraft, keine Einkünfte mehr, es sei denn sie haben sich durch eine private Krankentagegeldversicherung ausreichend abgesichert.

Nicht nur, dass der Versicherte dann mit dem Schicksal hadert, vielleicht nicht mehr arbeiten zu können, kommt es in den meisten Fällen auch noch zu einer angespannten finanziellen Situation, da nur noch geringere oder überhaupt keine Arbeitseinkünfte mehr erzielt werden. Die Beiträge für die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung müssen aber weiterhin entrichtet werden. Dies macht die ganze Situation noch schwieriger.

Eine vertraglich zugesicherte Stundung der Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung während der Leistungsprüfung wäre daher für den Versicherten wichtig und wünschenswert.

Ist bei Ihrer jetzigen Berufsunfähigkeitsversicherung die „Stundung der Beiträge“ während der Leistungsprüfung vertraglich vereinbart?

Sie wünschen die für Sie richtige Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wir helfen Ihnen gerne dabei.


Jetzt Vergleich anfordern