Meldefrist

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung
Meldefrist

Was bedeutet „Meldefrist“?

Um eine Leistung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, müssen bestimme Fristen eingehalten werden, falls eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

In den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird folgende Regelung für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer vorgeschlagen.

Hier steht in § 1 Absatz 3 Folgendes:

„Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Sie müssen uns die Berufsunfähigkeit in Textform (z.B. Papierform oder E-Mail) mitteilen. Wird uns die Berufsunfähigkeit später als … nach Ihrem Eintritt mitgeteilt, entsteht der Anspruch auf die Leistung erst mit Beginn des Monats der Mitteilung. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die verspätete Mitteilung nicht verschuldet worden ist. Der Anspruch auf eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente wegen einer höheren Pflegestufe entsteht frühestens mit Beginn des Monats, in dem uns die Erhöhung der Pflegestufe mitgeteilt wurde.“

Eine zusätzliche Regelung kann in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers getroffen werden.

In der Regel muss der Versicherungsfall 3 Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit der Versicherung gemeldet werden. Es gibt aber auch Versicherer, die eine kürzere Meldefrist in ihren Bedingungen vorsehen. So gibt es noch Verträge, die mit einer 1-monatigen Meldefrist ausgestattet sind. Dies trifft häufig noch bei älteren Verträgen zu. Jede Versicherungsgesellschaft hat hier ihre eigenen Vertragsbedingungen.

Wo lauern die Gefahren?

Das bedeutet für den Versicherten, wenn sein Vertrag diese Fristen beinhaltet, bekommt er die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erst ab dem Zeitpunkt, in dem er die Berufsunfähigkeit dem Versicherer gemeldet hat.

Hierzu ein kurzes Beispiel: Wird bei dem Versicherten am 15.04. eine andauernde Berufsunfähigkeit festgestellt und er meldet dies seiner Versicherung erst am 02.09., dann erhält er die Leistung erst ab dem 01.09. (vorausgesetzt in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist eine 3-Monatsfrist vorgesehen).

Meldet der Versicherte seinem Versicherer seine Berufsunfähigkeit fristgerecht, dann erhält er die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Auch hierzu ein kleines Beispiel: Wird bei dem Versicherten zum 15.04. eine andauernde Berufsunfähigkeit festgestellt und er meldet dies seiner Versicherung erst am 02.06, dann erhält er trotzdem die Leistungen zum 01.05. (vorausgesetzt in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist eine 3-Monatsfrist vorgesehen). 

Stellen Sie sich einfach einmal vor…

Sie erleiden einen schweren Unfall und Sie werden aufgrund der schweren Verletzungen in ein künstliches Koma versetzt. Dies kann aus heiterem Himmel passieren, wie man es im Fall Michael Schumacher sehen kann. Ihre Angehörigen wissen nicht, dass Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Erst nach Wochen oder sogar Monaten erwachen Sie aus dem künstlichen Koma. Die Folgeschäden sind so erheblich, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie beantragen die Feststellung der Berufsunfähigkeit bei Ihrem Versicherer.

Die meisten Betroffenen haben allerdings in dieser Situation mit vielen Problemen zu kämpfen. Dabei kann es passieren, dass der Versicherte es schlicht vergisst, seiner Versicherung rechtzeitig die Feststellung der Berufsunfähigkeit zu melden. 

Zahlt Ihnen Ihre jetzige private Berufsunfähigkeitsversicherung in diesem Fall eine Berufsunfähigkeitsrente?

Wenn Sie im Besitz eines älteren Versicherungsvertrages sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Frist zur Meldung der Berufsunfähigkeit an die Versicherung, wie etwa die 3-Monatsfrist, in Ihrem Vertrag enthalten ist, sehr groß. Ist diese Frist überschritten, dann ist der Versicherer nicht mehr zur rückwirkenden Leistung verpflichtet. Sie erhalten erst ab dem Zeitpunkt der Meldung Ihre vereinbarte Leistung.

Einige Versicherer sind dazu übergegangen die Meldefristen zu verlängern. Diese Meldefristen können bis zu 3 Jahre betragen. In diesen Fällen würde der Versicherte eine Berufsunfähigkeitsrente auch bei einer verspäteten Meldung rückwirkend ab Feststellung der Berufsunfähigkeit erhalten.

Enthält Ihre jetzige Berufsunfähigkeitsversicherung die „rückwirkende Zahlung für mindestens 3 Jahre bei verspäteter Meldung“?

Sie wünschen die für Sie richtige Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wir helfen Ihnen gerne dabei.


Jetzt Vergleich anfordern