Anerkennung ab Beginn

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Anerkennung ab Beginn

Was bedeutet „Anerkennung ab Beginn“?

Dieser Begriff beschreibt ab welchem Zeitraum der Versicherte bei einer Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente erhält. Gewöhnlich würde der Versicherte erwarten, dass er gleich nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente erhält und dies rückwirkend ab Feststellung der Berufsunfähigkeit. Das ist jedoch nicht der Fall, denn erst wenn eine fortdauernde Unfähigkeit den Beruf auszuüben festgestellt wurde, wird die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente leisten. Die Frage ist, ob der Versicherte für den Zeitraum, den er abwarten muss, rückwirkend auch eine Berufsunfähigkeitsrente bekommt oder nicht.

Hierzu steht in den Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung, die der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als Vorlage für die Versicherungsunternehmen vorschlägt (§ 2 Absatz 2), Folgendes:

„Ist die versicherte Person …Monate1 ununterbrochen in Folge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen ist, zu mindestens …%1 außerstande gewesen, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben und hat sie in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausgeübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit.“

Als Bemerkung hat der GDV aufgeführt: Wenn abweichend von § 2 Absatz 2 von einem früheren Zeitpunkt an geleistet werden soll, sind die Bedingungen entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen.

1Die leeren Felder unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft.

Wo lauern die Gefahren?

Ob und wie lange eine Berufsunfähigkeit besteht, kann nicht immer ab Beginn eindeutig festgestellt werden. Dies ist abhängig vom Krankheitsbild. Der Versicherer wartet in der Regel zunächst 6 Monate ab und zahlt keine Leistungen vorab an den Versicherten aus.  In den meisten Versicherungsbedingungen ist vereinbart, dass die Berufsunfähigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen bestehen muss, um eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Insbesondere bei älteren Verträgen erhält der Versicherte erst ab dem 7. Monat der Berufsunfähigkeit die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Für die ersten 6 Monate geht er leer aus. Einige Versicherer leisten rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit dem Versicherten die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Stellen Sie sich einfach einmal vor…

Sie leiden an einer Herzinsuffizienz (Herzschwäche). Viele bemerken am Anfang überhaupt nicht, dass sie von dieser Krankheit betroffen sind, da sich die Beschwerden meist schleichend entwickeln. Laut einer Statistik leiden in Deutschland ungefähr 2 Millionen Menschen an dieser Krankheit. Damit steht diese Erkrankung an 3. Stelle bei Herzleiden, die zum Tode führen können. Jährlich kommen rund 300.000 neue Patienten hinzu. Meist leiden die Betroffenen am Anfang unter Müdigkeit und sind weniger belastbar. Aufgrund dieser Beschwerden gehen Sie jetzt zu Ihrem Arzt. Da es sich um eine schleichende Erkrankung handelt, kann der Arzt in den meisten Fällen keine Prognose stellen, ob Sie Ihre ausgeübte Tätigkeit für voraussichtlich 6 Monate und länger nicht mehr ausüben können. Damit würden Sie von Ihrer Versicherung keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Sollte Ihre Berufsunfähigkeit erst später festgestellt werden, dann entscheiden die Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag, ob Sie für den vergangenen Zeitraum eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

Deshalb sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung die Klausel „Anerkennung ab Beginn“ beinhalten. Das bedeutet für Sie, dass die Versicherungsgesellschaft mit der Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente bis zu 6 Monaten abwarten kann. Besteht aber darüber hinaus die Berufsunfähigkeit immer noch, dann wird auch für die zurückliegenden 6 Monaten geleistet und Sie bekommen die Berufsunfähigkeitsrente nachträglich erstattet.

Gerade in einer so schwierigen Situation sind die meisten auf das Geld angewiesen.

Deshalb sind sich die Experten einig, dass diese Vereinbarung in jedem Fall Bestandteil einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sein sollte.

Enthält Ihre jetzige Berufsunfähigkeitsversicherung die Klausel „Anerkennung ab Beginn“?

Sie wünschen die für Sie richtige Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wir helfen Ihnen gerne dabei.


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