Was ist wirklich wichtig bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

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Was ist wirklich wichtig bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Jeder vierte Erwerbstätige scheidet aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben aus. Doch nur wenige haben sich privat gegen Berufsunfähigkeit abgesichert. Es ist riskant, sich alleine auf den Staat zu verlassen." 

Handelsblatt, Juni 2012

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten, existenziellen Versicherungen. Die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge hat sich stark erhöht, nachdem der Gesetzgeber in den Jahren 2003 bis 2005 Reformen in der Agenda 2010 beschlossen hat. Es gibt drei verschiedene Gruppen:

  1. Alle Erwerbstätigen, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente, unabhängig davon wann sie geboren wurden.

  2. Entgegen der vorherrschenden Meinung erhalten nicht alle, die vor dem 02.01.1961 geboren sind und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Voraussetzung für den Erhalt dieser Berufsunfähigkeitsrente ist der Zeitpunkt des Rentenbeginns. Diese Personengruppe wird daher in zwei Gruppen unterteilt:

    a) Personen, deren Berufsunfähigkeit vor dem 01.01.2001 festgestellt wurde, erhalten eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.

    b) Personen, deren Berufsunfähigkeit seit dem 01.01.2001 festgestellt wurde oder die noch keine Berufsunfähigkeitsrente beziehen, haben einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Sie erhalten keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Es besteht in diesem Fall nur ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

  3. Bei Versicherten, die nach dem 01.01.1961 geboren sind und die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, sind die Leistungen erheblich eingeschränkt. Eine Berufsunfähigkeitsrente wird nicht mehr gewährt. Stattdessen gibt es eine Erwerbsminderungsrente. Versicherte, die weniger als 3 Stunden täglich einer Tätigkeit nachgehen können, erhalten die volle Erwerbsminderungsrente. Versicherte, die zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente. Um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen zudem 2 Voraussetzungen erfüllt werden: Zum einen die medizinische und zum anderen die versicherungsrechtliche.

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    a)
    Medizinische Voraussetzung:
    Sie liegt vor, wenn der Versicherte nicht nur in seinem Beruf, sondern in allen Berufen wegen Krankheit oder Behinderung nicht mindestens 6 Stunden täglich arbeiten kann. Anhand von ärztlichen Unterlagen prüft die Rentenversicherung den Sachverhalt und kann notfalls weitere Gutachten anfordern.

    b) Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
    Der Versicherte muss mindestens 5 Jahre versichert sein, um die allgemeine Wartezeit zu erfüllen. Zur Wartezeit zählen unter anderem, um nur einige zu nennen, die Beitragspflichtzeiten, freiwillige Beitragszeiten, Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR) mit.
    Weiterhin muss der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit geleistet haben.

    Mehr zum Thema:
    Leistungsvergleich gesetzliche Rentenversicherung / private Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel befristet gewährleistet, es sei denn es ist vorhersehbar, dass die Erwerbsminderung des Versicherten nicht behoben werden kann. Dann erhält er die Erwerbsminderungsrente unbefristet.

Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente lag im Jahr 2012 bei 647 Euro monatlich. Das Durchschnittsalter beim Erstbezug einer Erwerbsminderungsrente liegt bei 50,7 Jahren.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich beantragt werden, da man in jungen Jahren noch bei bester Gesundheit ist und somit ohne Risikozuschläge eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Mittlerweile bietet sich bereits ab einem Eintrittsalter von 10 Jahren die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen.

Was versteht man unter dem Begriff „Berufsunfähigkeit“?

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gibt es keine einheitliche Definition. Die überwiegend verwendete Definition der meisten Versicherer sagt Folgendes aus:

„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Insbesondere bei einem älteren Vertrag kann der Zeitraum einer voraussichtlichen, ununterbrochenen Berufsunfähigkeit auch 3 Jahre (Prognosezeitraum) betragen.

Gewährt werden die Leistungen ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50%.

Was sind die Ursachen einer Berufsunfähigkeit?

Fast ein Drittel aller Berufsunfähigkeiten ist bedingt durch psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten. Zusammen mit den Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates macht das bereits die Hälfte aller Ursachen aus. Dabei werden Angestellte in Büroberufen häufiger durch psychische Krankheiten berufsunfähig und Arbeiter und Pflegepersonal durch Erkrankungen am Skelett, den Muskeln oder dem Bindegewebe.

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Was sind die maßgeblichen Faktoren einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Versicherungsbedingungen das A und O. Die einzelnen Anbieter unterscheiden sich in ihren Bedingungen erheblich. In keiner Versicherungsart ist es so wichtig sich über die Bedingungen genauestens zu informieren, wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die richtige Herangehensweise bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die hohe Kunst dar. Die Herausforderung ist, die persönlichen Anforderungen an eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu definieren. Eigens dafür haben wir eine Risikoanalyse entwickelt, mit Hilfe derer wir die Bedürfnisse und Lebensumstände eines jeden Einzelnen berücksichtigen können. Denn nur auf Basis dieser Kenntnisse ist es möglich, ein in Hinblick auf Preis, Leistungen und Erfordernisse sinnvolles Angebot zu unterbreiten.

Ziel dieser Vorgehensweise ist es unter anderem die Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaft und Versichertem zu minimieren. In keiner anderen Sparte gibt es im Schadensfall so häufig Rechtsstreitigkeiten, die bei richtiger Herangehensweise verhindert werden können.

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