Fragezeitraum ambulante Vorerkrankungen

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung
Fragezeitraum ambulante Vorerkrankungen

Wissen Sie noch, wann und bei welchem Arzt Sie in den letzten Jahren waren?

‚Sind oder waren Sie innerhalb der letzten fünf Jahre in ambulanter Behandlung von Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten, Krankengymnasten?’

So könnte eine von vielen Gesundheitsfragen eines Versicherers lauten, bei dem ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt wird.

Können Sie diese Frage mit absoluter Sicherheit wahrheitsgemäß beantworten? – Falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen, ob aus Unachtsamkeit, Vergesslichkeit, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Arglist können im schlimmsten Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Derlei Fragen gehören bei den Antragsformularen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Standard, denn insbesondere der Gesundheitszustand einer Person ist einer von vielen Faktoren, die Einfluss auf die Prämienhöhe haben. Darüber hinaus ist er auch ein Entscheidungskriterium für Versicherungsausschlüsse oder gar für eine Ablehnung eines Versicherungsantrags.

Beispiel 1

Ein für sein Alter gesund und normal entwickelter 20-jähriger Berufsanfänger zog sich vor drei Jahren beim Fußballspiel infolge eines Sturzes schwere Hautabschürfungen zu, weil der Gegner ihn gefoult hatte. Zur Linderung seiner Schmerzen und um Infektionen zu vermeiden, suchte er seinen Hausarzt auf, der die Wunde sachgemäß säuberte und desinfizierte. Davon abgesehen war er vor rund einem Jahr von einer Grippewelle betroffen und suchte ebenfalls seinen Hausarzt auf, der ihm Bettruhe und fiebersenkende Medikamente verschrieb.

Beispiel 2

Eine 39-jährige Frau hatte vor fünf Jahren während ihrer Scheidung mit Bluthochdruck zu kämpfen. Der sie behandelnde Arzt führte die erhöhten Werte auf ihre angespannte private Situation zurück. Um in der für die Frau schwierigen Zeit etwas die Anspannung herauszunehmen, verordnete er ihr neben ausgleichenden sportlichen Aktivitäten vorübergehend Betablocker in geringer Dosierung. Ein Jahr später, die Scheidung war 

überstanden und sie hatte den Rat des Arztes auf sportliche Betätigung befolgt, hatte sich ihr Blutdruck wieder normalisiert und sie konnte die Betablocker absetzen.

Auch die banalsten Krankheiten müssen angegeben werden

Im Hinblick auf die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen und zur Vermeidung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung müssen die beiden in Beispiel 1 aufgeführten Konsultationen des Hausarztes wegen der Hautabschürfungen und der Grippe genauso aufgeführt werden, wie die in Beispiel 2 aufgeführte Behandlung wegen eines vorüber gehenden Bluthochdrucks.

Während die Vorfälle des 20-jährigen Mannes bei den Gesundheitsfragen als gewöhnlich durchgehen, würde es im Falle der 39-jährigen Frau wohl Nachfragen wegen des Bluthochdrucks geben; auch wenn dieser mittlerweile ausgestanden ist.

Ideal wäre in solch einem Fall, diese Frage gar nicht erst beantworten zu müssen. Man möchte meinen, dass man wegen der Verpflichtung auf die wahrheitsgemäßen Angaben nicht drum herumkommt. – Aber es gibt hier ganz legitime und legale Lösungsmöglichkeiten: Nämlich die Suche nach einem Versicherer, der eine geringere Zeitspanne als die von vier Jahren abfragt. In diesem Fall müsste die 39-jährige Frau aus Beispiel 2 nämlich keinerlei Angaben machen, weil sowohl die Konsultation ihres Arztes wie auch die Einnahme der Betablocker mehr als vier Jahre zurückliegen.

Der Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht einem Dschungel, der für einen Laien schwer zu durchschauen ist. Der ‚Trick’ mit den kürzeren Abfragezeiten der Gesundheitsfragen ist nur ein Beispiel dafür, wie unsagbar wichtig es ist, einem Profi zu vertrauen.

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