Vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung

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Vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung

Beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist es ausgesprochen wichtig, die Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Halbherzige, unkonkrete oder falsche Angaben können genauso wie das Verschweigen von Informationen fatale und vor allem weitreichende Folgen haben. Im schlimmsten Fall kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Wenn der Verdacht besteht, dass die Antragsfragen, hier besonders die Gesundheitsfragen, nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden, hat der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Zeit verlängert sich sogar auf zehn Jahre, wenn Arglist oder Vorsatz zu Grunde liegen.

Dies ist im Versicherungsvertrags-Gesetz (VVG) unter § 19, § 21 und §22 geregelt.

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