Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Monatlich fest vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente
  • Absicherung des Lebensstandards
  • 100% Berufsunfähigkeitsrente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50%
  • Individueller Versicherungsschutz
  • Einsparmöglichkeiten
  • Sofortiger Versicherungsschutz – ohne Wartezeiten

Monatlich fest vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente

Sobald eine anerkannte Berufsunfähigkeit von mindestens 50% gegeben ist, wird die im Versicherungsvertrag vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gewährt.
Im Vergleich zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist das ein deutlicher Vorteil. Denn bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist die Rentenhöhe auch davon abhängig, wie viele Stunden der Versicherte täglich noch arbeiten kann. Unabhängig davon hat der Gesetzgeber bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente die Möglichkeit, wie in der Vergangenheit schon öfter geschehen, die Rentenhöhe durch eine Reform zu reduzieren. Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen ist eine einseitige Leistungskürzung durch den jeweiligen Versicherer nicht möglich.

Absicherung des Lebensstandards

Personen, die berufsunfähig werden, sind in aller Regel in ihrer Lebensqualität so eingeschränkt, dass sie nicht nur auf die Hilfe ihrer Familie, sondern auch auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Problematisch im Falle einer Berufsunfähigkeit ist, dass die gesetztliche Erwerbsminderungsrente bei Weitem nicht den bisherigen Lebensstandard abdecken kann. Die finanziellen Einbußen in Folge einer Berufsunfähigkeit sollten daher über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung aufgefangen werden. 

100% Berufsunfähigkeitsrente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50%

Bei einer anerkannten Berufsunfähigkeit von bereits 50% erhält der Versicherte die volle vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente; also 100% Leistung.

Die gesetzliche Rentenversicherung hingegen leistet bei einer vollen Erwerbsminderung nur eine Erwerbsminderungsrente von ca. 30 bis 40% des letzten Bruttogehalts. Im Falle dessen, dass die Erwerbstätigkeit nur teilweise eingeschränkt ist, wird lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Das entspricht ca. 15 bis 20% des letzten Bruttogehalts.

Individueller Versicherungsschutz

Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente errechnet sich unter anderem auf Basis des bisherigen Bruttoeinkommens, der Entgeltpunkte, dem Grad der Erwerbsunfähigkeit, dem Alter und dem Rentenfaktor. Diese Berechnungsfaktoren sind für alle gesetzlich Rentenversicherten gleich. Eine individuelle Einflussnahme auf die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich. – Ganz im Gegensatz zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Abhängig von den persönlichen Lebensumständen bietet die private Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit, die für einen selbst wesentlichen Eckpunkte festzulegen. Einen maßgeblichen Faktor stellt für viele verständlicherweise die Rentenhöhe aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dar.

In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Versicherte selbst über die Versicherungsdauer, Leistungsdauer und die Qualität des gewünschten Versicherungsschutzes entscheiden.

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Einsparmöglichkeiten

In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherungsbeitrag von diversen Faktoren wie dem Eintrittsalter, der Laufzeit des Vertrages, dem ausgeübten Beruf und natürlich von der Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente abhängig. Eine ebenso wesentliche Rolle spielen die Versicherungsbedingungen. Die einzelnen Anbieter unterscheiden sich hier deutlich. – Daher gibt es je nach Fall teilweise erhebliche Einsparmöglichkeiten.

Sofortiger Versicherungsschutz – ohne Wartezeiten

Um die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gewährt zu bekommen, muss der Versicherte die Kriterien der versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt haben.

Anders hingegen verhält es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der es üblicherweise keine Wartezeiten gibt. Das heißt, dass der Versicherte ab Vertragsabschluss Versicherungsschutz genießt und somit ab Beginn seiner Berufsunfähigkeitsversicherung im Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erhält.

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