FAQs

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung
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Berufsunfähigkeit – Wie definiert sich das?

Entsprechend der Versicherungsbedingungen der privaten Versicherungswirtschaft wird eine Berufsunfähigkeit wie folgt definiert: ‚Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd (alternativ: mindestens 6 Monate) außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht.’

Wie funktioniert die Berechnung der Berufsunfähigkeit?

Bei der Beantragung seiner Versicherungsleistung muss der Versicherungsnehmer genaue Angaben zu seinem Beruf im Hinblick auf seine unterschiedlichen Tätigkeiten wie auch die darauf verwendete Zeit eines jeden Arbeitstages machen.

Bei der Prüfung hinsichtlich des Grades der Berufsunfähigkeit wird seitens des Versicherers ermittelt, welche Tätigkeiten der Versicherte noch verrichten kann und welche nicht mehr. Grundlage für diese Berechnung sind die Angaben des Versicherungsnehmers zu seiner Tätigkeit. Auf deren Basis wird der Prozentsatz seiner Berufsunfähigkeit ermittelt. Bei einem ermittelten Wert von 50 Prozent sind im Regelfall die Erfordernisse einer Berufsunfähigkeit erfüllt. Dennoch kann auch ein ermittelter Wert, der unterhalb 50 Prozent liegt, dazu führen, dass die Erfordernisse für eine Berufsunfähigkeit erfüllt sind. Denn alle Tätigkeiten, die ein Versicherter erbringt, müssen im Zusammenhang gesehen werden.

Folgendes Beispiel verdeutlicht dies: Die tägliche Arbeitszeit eines Pharmavertreters beläuft sich auf acht Stunden. Drei Stunden verwendet er darauf, seine Kunden zu besuchen, während er fünf Stunden mit Vor- und  Nachbereitungsarbeiten seiner Kundenbesuche im Büro beschäftigt ist. Wegen einer schweren Augenerkrankung ist ihm das Autofahren untersagt. – Rein rechnerisch fallen nur die drei Stunden täglich weg, die er für Kundenbesuche aufbringt. Tatsache aber ist, dass dadurch zwangsläufig seine Kundenbesuche und somit ein Großteil seiner Bürotätigkeit entfällt. Tatsächlich arbeitet er nun kaum mehr als anderthalb Stunden täglich. Sofern bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Verweisungsverzicht seitens des Versicherers vereinbart wurde, wird eine Berufsunfähigkeitsrente gewährt.

Was ist der Unterschied zwischen ‚Arbeitsunfähigkeit’ und ‚Berufsunfähigkeit’?

Berufsunfähig bedeutet, dass der Versicherte voraussichtlich dauernd unfähig ist, seinen Beruf ausüben zu können. Die Ursachen können aus Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall resultieren. Im Unterschied zur Arbeitsunfähigkeit, die nur vorübergehender Natur ist und eine Besserung erwarten lässt, liegt im Fall der Berufsunfähigkeit ein voraussichtlicher Dauerzustand vor.

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei langer Arbeitsunfähigkeit?

Die Anzahl der Versicherungsgesellschaften, die bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit leisten, ohne dass diese mit der üblicherweise geforderten 50-prozentigen Berufsunfähigkeit einhergeht, ist handverlesen – auch wenn einer Berufsunfähigkeit häufig eine längere Erkrankung vorausgeht. Voraussetzung für die Leistung in derlei Fällen ist, dass die Vertragsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Arbeitsunfähigkeits(versicherungs)-Klausel beinhaltet. Der Einschluss dieser Klausel  bedingt eine frühere Zahlung der vertraglich vereinbarten Leistung.

Warum sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Auch wenn man es als junger, gesunder Mensch meist noch nicht ermessen kann: Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Sie stellt die Basis dar, einen Beruf ausüben zu können und somit seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls kann uns diese Basis schlagartig entzogen werden. – Was dann? Wie kann der bisher geführte Lebensstil aufrecht erhalten werden?

Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sehr gering ausfallen, werden sie nicht ausreichen, den gewohnten Lebensstandard fortzuführen. Daher ist es wichtig, eigenverantwortlich Vorsorge in Form dessen zu tragen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. 

Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Unabhängig ob Auszubildender, Schüler, Student, Hausfrau, Selbständiger, Arbeitnehmer oder Freiberufler: Jeder, der die Möglichkeit hat, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen – individuell, auf die eigenen Bedürfnisse angepasst.

Kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit anderen Versicherungsformen kombinieren

Ja, das bietet sich in bestimmten Situationen sogar an. Häufig werden Renten- und Lebensversicherungen mit dem Zusatz ‚Berufsunfähigkeitsversicherung’ angeboten. Üblicherweisen wird diese Versicherungsform dann als BerufsUnfähigkeitsZusatzversicherung’, kurz ‚BUZ’ genannt, bezeichnet.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente?

Im Zuge der Rentenreform im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Bis das ‚Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit’ in Kraft trat, genossen alle gesetzlich Versicherten einen Berufsschutz. Das bedeutete, dass Versicherte, die nicht mehr in der Lage waren, in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten, eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen konnten.

Der Berufsschutz entfiel mit Einführung der Erwerbsminderungsrente. Allerdings wurde mit der Rentenreform eine Übergangsregelung für die bis zum 01.01.1961 Geborenen getroffen. Für sie gilt weiterhin der Berufsschutz.  Hintergrund für diese Übergangsregelung ist, dass man im Jahr 2001 die Altersgruppe 40+ wegen ihres bis dahin ‚fortgeschrittenen’ Alters nicht benachteiligen wollte. – Denn es wäre offensichtlich gewesen, dass für diesen Personenkreis im Jahr 2001 der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung teurer gekommen wäre, als wenn er die gleiche Versicherung in jungen Jahren abgeschlossen hätte.

Für alle ab dem 02.01.1961 Geborenen gelten im Falle einer Berufsunfähigkeit die gesetzlichen Maßgaben der Erwerbsminderungsrente. Eklatant hierbei ist, dass der Berufsschutz nicht greift, sodass der Maßstab der generellen Arbeitsfähigkeit zugrunde gelegt wird. Könnte beispielsweise ein bis dahin auf Baustellen tätiger Bauingenieur seiner Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen, könnte es hingegen durchaus sein, dass er eine sitzende Tätigkeit, wie beispielsweise die eines Pförtners ausführt. – Demzufolge wäre er erwerbsfähig und würde keine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Die finanzielle Absicherung durch die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente war seinerzeit umfassender. Anders hingegen bei der heutigen Erwerbsminderungsrente, die nur ungefähr ein Drittel der Einkommenseinbußen abdeckt. 

Lesen Sie mehr über den Leistungsvergleich gesetzliche Rentenversicherung / private Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie hoch sollte die private Berufsunfähigkeitsrente überhaupt sein?

Pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden, denn es kommt darauf an, wie hoch der monatliche Geldbedarf eines jeden Einzelnen ist.

Als Richtwert gilt, dass die Berufsunfähigkeitsrente die Versorgungslücke zwischen dem Nettoverdienst und möglichen gesetzlichen Rentenzahlungen (Erwerbsminderungsrente) absichern sollte. Bei der Kalkulation der Berufsunfähigkeitsrente sollte man auch Verbindlichkeiten wie zum Beispiel Ratenzahlungen für das Eigenheim berücksichtigen. Alles in allem empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, den Einschluss einer Dynamik zu berücksichtigen, um den über die Jahre hinweg entstehenden Kaufkraftverlust auszugleichen.

Bis zu welchem Endalter sollte der Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit vereinbart werden?

Gerade im Hinblick darauf, dass die Gefahr, berufsunfähig zu werden, mit zunehmendem Alter steigt, ist es ratsam, die Vertragslaufzeit bis zum regulären Renteneintrittsalter zu bemessen.

Die meisten Versicherungsgesellschaften begrenzen die maximale Vertragslaufzeit auf das 67. Lebensjahr, wobei sich nahezu alle Gesellschaften vorbehalten, die Vertragslaufzeit, abhängig vom Beruf, auf ein früheres Endalter zu befristen. Darüber hinaus gibt es Versicherungsgesellschaften, die eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente gewähren. Verständlich, dass eine solche Option mit höheren Monatsbeiträgen verbunden ist. – Dennoch: Wer sich diesen zusätzlichen Schutz leisten kann, ist im Ernstfall bestens versorgt.

Ist der Einschluss einer Dynamik sinnvoll?

Der Einschluss einer Dynamik ist sinnvoll, weil dadurch das Inflationsrisiko gemindert wird.

Man unterscheidet zwischen der Beitrags- und der Leistungsdynamik. Voraussetzung ist, sich bei Vertragsabschluss generell gegen die Dynamisierung oder für eine der beiden Dynamik-Varianten zu entscheiden. Die Dynamisierung muss bei Vertragsabschluss gewählt werden.

Bei der Beitragsdynamik werden während der Vertragslaufzeit die monatlichen Versicherungsbeiträge um einen im Vorfeld vereinbarten Prozentsatz erhöht. (Anmerkung: Üblicherweise wird dem Versicherten die Möglichkeit geboten, dieser Beitragsanpassung - Dynamik - zu widersprechen oder sie auch ganz auszuschließen.) Aufgrund der jährlichen Erhöhung steigert sich die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ebenfalls jährlich.

Da die Beitragsdynamik während der Vertragslaufzeit unabhängig vom Gesundheitszustand erhöht werden kann, bietet das den Vorteil, dass der Versicherte trotz eines möglicherweise schlechten Gesundheitszustands die Leistung erhöhen kann. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich, weil der Versicherungsvertrag bereits zustande gekommen ist.

Die Wahl der Leistungsdynamik bedeutet im Leistungsfall, dass die Berufsunfähigkeitsrente im Laufe der Jahre stetig erhöht wird. Der Steigerungsfaktor ist von dem bei Vertragsabschluss gewählten Prozentsatz (üblicherweise liegt dieser bei 1 bis 5 Prozent) abhängig. Die prozentuale Rentensteigerung kann zum Inflationsausgleich und somit zum Werterhalt der Berufsunfähigkeitsrente beitragen.

Lesen Sie mehr über Rentendynamik.

Muss ich meine Berufsunfähigkeitsrente versteuern?

Ja, allerdings nur den Ertragsanteil; nicht die gesamte Berufsunfähigkeitsrente.

Entsprechend des § 55 EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ist der Ertragsanteil einer Berufsunfähigkeitsrente, die für die Dauer einer befristeten Rentenzahlung gewährt wird, zu versteuern.

Der Ertragsanteil steht in direktem Zusammenhang mit der verbleibenden Vertragslaufzeit der Berufsunfähigkeitsrentenzahlung: Je länger die verbleibende Laufzeit ist, umso höher fällt der zu versteuernde Ertragsanteil aus. Der genaue Prozentsatz des zu versteuernden Ertragsanteils ist der Tabelle gemäß des § 55 EStDV zu entnehmen.

Beläuft sich im Falle einer Berufsunfähigkeit beispielsweise die verbleibende Vertragslaufzeit auf 15 Jahre, so beläuft sich der zu versteuernde Ertragsanteil auf 16 Prozent.

Dies gilt für alle privat abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Was passiert, wenn ich meinen Beruf wechsle?

Üblicherweise bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei einem Berufswechsel bestehen. Manche Versicherer behalten sich aber vor, den Versicherungsbeitrag, abhängig vom Beruf, anzupassen. – Das kann sich positiv und negativ auf die Beitragszahlungen auswirken. Die meisten Versicherungsgesellschaften verzichten jedoch auf eine Meldung und/oder Beitragsanpassung. Dennoch: Es empfiehlt sich, seinen Vertrag im Vorfeld des Abschlusses auf den Punkt ‚Berufswechsel’ hin zu überprüfen: Es sollte der zuletzt ausgeübte Beruf versichert sein und ein möglicher Berufswechsel nicht meldepflichtig sein.

Bin ich während der Elternzeit versichert?

Der Versicherungsschutz hat auch während der Elternzeit Bestand; vorausgesetzt, die Beiträge werden in der Elternzeit regelmäßig und in vereinbarter Höhe geleistet.

Auch wenn es sich bei der ‚Elternzeit’ nur um eine vorübergehende Berufspause handelt, wird sie als ‚Ausscheiden aus dem Beruf’ gewertet. Hierbei gibt es für die Versicherer keine allgemeinverbindliche Richtlinie. Vielmehr werden diese Versicherungsbedingungen von den Versicherungsgesellschaften selbst festgelegt. Von daher stellt die Prüfung des Paragraphen ‚Ausscheiden aus dem Beruf’ hinter dem sich meist die ‚Elternzeit’ verbirgt, einen unverzichtbaren Bestandteil dar.

Angenommen, die gesetzliche Rentenversicherung hat die Erwerbsminderung anerkannt und zahlt eine Rente; wird dann auch automatisch die private Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?

Nein! – Denn es handelt sich um zwei unterschiedliche Systeme: Nämlich das gesetzliche, aufgrund dessen eine Erwerbsminderungsrente gewährt werden kann und um das System der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Der Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird gewährt, sofern die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sind und der Versicherte nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann (abstrakte Verweisung). Ob die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind, hängt von der möglichen täglichen Arbeitsleistung, die in Stunden gerechnet wird, ab.

Der Leistungsanspruch aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung basiert hingegen zum einen auf den Versicherungsbedingungen des jeweiligen privaten Anbieters und ermisst sich prozentual aus der qualitativen und quantitativen Einschränkung im Hinblick auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsdauer und Leistungsdauer?

Ein Versicherungsvertrag wird für eine bestimmte Versicherungsdauer (Laufzeit) abgeschlossen. Um im Falle einer Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsrente gewährt zu bekommen, muss der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer eingetreten sein.

Die Leistungsdauer hingegen definiert den Zeitraum von wann beginnend bis zu welchem Zeitpunkt (endend) die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird; vorausgesetzt, der Versicherungsfall ist während der Versicherungsdauer eingetreten.

Während die Leistungsdauer länger als die Versicherungsdauer sein kann, ist der umgekehrte Fall, dass also die Versicherungsdauer länger als die Leistungsdauer ist, ausgeschlossen.

Wie groß ist mein Risiko, berufsunfähig zu werden?

Die Zahlen sind alarmierend: Jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland muss seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Jährlich werden in Deutschland cirka 300.000 Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls berufsunfähig. 10% der Betroffenen sind unter 40 Jahre alt.

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