Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

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Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Bei der Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die zwei unterschiedliche wesentliche Risiken absichert: Die Risikolebensversicherung dient dazu, die Hinterbliebenen beim Tod des Versicherten abzusichern und die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, auch kurz ‚BUZ’ genannt, sichert den Versicherungsnehmer im Fall einer Berufsunfähigkeit ab.

Diese Kombination eignet sich besonders für Familien und Partnergemeinschaften, die im Wesentlichen auf das Einkommen des ‚Haupternährers’ angewiesen sind, um den Lebensstandard im Falle dessen Todes oder dessen Berufsunfähigkeit sichern zu können. So bietet diese Versicherungsform gerade diesen Zielgruppen eine optimale Lösung, sich finanziell abzusichern.

Im Erlebensfall, das heißt, dass der Versicherte bis zum Ablauf der Versicherungsdauer weder verstirbt noch berufsunfähig wird, werden üblicherweise keine Leistungen ausgezahlt, es sei denn es wurde vertraglich eine Beitragsrückgewähr vereinbart.

Bei der Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist die Risikolebensversicherung fest mit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verankert. Das heißt, dass eine mögliche Kündigung der Risikolebensversicherung zwangsläufig die Beendigung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach sich zieht. ­­- Dagegen kann die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung unabhängig von der Risikolebensversicherung gekündigt werden; die Risikolebensversicherung läuft dann uneingeschränkt weiter.

Bei dieser Versicherung ist es wichtig, den Fokus auf die Leistungen und die Vertragsbedingungen zu richten. Vermeintliche Super-Angebote mit geringen Monatsbeiträgen, decken oftmals das Berufsunfähigkeitsrisiko nicht umfassend ab.

Personen, die eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wünschen, stehen zwei Modelle zur Auswahl: 

Die Risikolebensversicherung mit Beitragsbefreiung und die Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung:

Risikolebensversicherung mit Beitragsbefreiung

Tritt während der vereinbarten Vertragslaufzeit eine Berufsunfähigkeit ein, so wird der Vertrag der Risikolebensversicherung beitragsfrei gestellt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer für die verbleibende Vertragslaufzeit keine Beiträge mehr entrichten muss und er trotzdem den vollen Versicherungsschutz für die Risikolebensversicherung besitzt.

Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung

Wie bei einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Versicherungsnehmer bei diesem Modell die Option, die Überschüsse in Form einer Beitragsverrechnung, einer Bonusrente, einer verzinslichen Ansammlung oder einer Fonds-/Investmentanlage zu verwenden .

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Tritt während der vereinbarten Vertragslaufzeit eine Berufsunfähigkeit ein, so erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und wird von der weiteren Beitragszahlung für die Risikolebensversicherung befreit. Trotz Beitragsbefreiung genießt er aber weiterhin den vollen Versicherungsschutz.

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