Erwerbsunfähigkeitsversicherung

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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, insbesondere dann, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht beantragt werden kann. Sie versichert das Risiko einer möglichen Erwerbsunfähigkeit.

Um im Falle einer Erwerbsunfähigkeit den Leistungsanspruch aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gewährt zu bekommen, muss der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens zwei Jahre außerstande sein, einer Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich nachzugehen.

Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei der Bewertung des Leistungsanspruchs die bisher ausgeübte Berufstätigkeit nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Versicherte auf eine berufsfremde Tätigkeit verwiesen werden kann, sofern er diese Tätigkeit täglich mehr als drei Stunden ausüben kann.

Der Prognosezeitraum, der besagt, in welchem Zeitraum der Versicherte voraussichtlich mindestens erwerbsunfähig sein wird, beläuft sich bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung in aller Regel zwischen sechs Monaten und drei Jahren. In wenigen Ausnahmefällen ‚voraussichtlich dauernd’.

Abhängig vom jeweiligen Versicherer wird die Wartezeit, also die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und Beginn des Anspruchs auf Versicherungsleistungen, sehr unterschiedlich gehandhabt: Von ‚keine Wartezeit’ bis zu einer Wartezeit von fünf Jahren ist alles möglich. Bei einem Unfall entfällt die Wartezeit.

Die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um einen Leistungsanspruch aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gewährt zu bekommen, sind wesentlich höher als die Erfordernisse, die bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sein müssen; die Messlatte ist deutlich höher gesetzt. Ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden sich die Bedingungen zwischen den einzelnen Anbietern deutlich. Daher ist es wichtig, vor Beantragung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung vor allem die Leistungen und die Versicherungsbedingungen zu prüfen.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellt eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Personen dar, die:

  • eine kostengünstige Versorgung wünschen
  • einen Beruf ausüben, der wegen seines hohen Risikos, eine Berufsunfähigkeit verursachen zu können, nur mit hohem Beitragsaufwand zu versichern wäre (Beispiel: Dachdecker)
  • einen Beruf ausüben, für den es grundsätzlich keine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt (Beispiel: Artist, Künstler, Rennfahrer)

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann als ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden oder aber auch in Verbindung mit einer Lebens-, Risiko- oder Rentenversicherung als eine Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung.

Der Versicherungsnehmer hat die Option, die Überschüsse1 in Form einer Beitragsverrechnung oder einer Bonusrente zu verwenden. 

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1) Überschüsse entstehen beim Versicherer dadurch, dass der Risikoverlauf und der Kostenverlauf günstiger sind, als in der bewusst vorsichtigen Kalkulation angenommen. Darüber hinaus wird der Versicherungsnehmer an den Überschüssen über dem jeweiligen Garantiezins beteiligt.