Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückerstattung

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückerstattung

Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhält der Versicherungsnehmer die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeit muss in aller Regel mindestens 50% betragen.

Die Begrifflichkeit der ‚Beitragsrückerstattung’ ist irreführend, da diese Glauben macht, dass bereits geleistete Versicherungsbeiträge zurückerstattet werden.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückerstattung werden dem Versicherungsnehmer vom Versicherer die erzielten Überschüsse1) am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt oder die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wird erhöht.

Im Todesfall wird das bis zum Todeszeitpunkt angesparte Guthaben einkommensteuerfrei an die Erben ausgezahlt.

Eine Besonderheit bei dieser Anlageform stellt die steuerliche Sichtweise dar: Das Finanzamt betrachtet die Risikoabsicherung und nicht die Kapitalbildung als vordergründig und erhebt auf die erzielten Überschüsse und deren Zinsen keine Einkommenssteuer.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückerstattung bietet zwei Modelle zur Verwendung der Überschüsse1):

Die verzinsliche Ansammlung und die Fonds-/Investment-Anlage.

Verzinsliche Ansammlung

Bei der verzinslichen Ansammlung werden die erzielten Überschüsse1) klassisch angelegt.

Im Falles dessen, dass der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit berufsunfähig wird, werden die bis dahin erzielten Überschüsse und deren Zinsen dazu verwendet, die vereinbarte Berufunfähigkeitsrente zu erhöhen.

Fonds-/Investment-Anlage

Je nach Qualität und Risikoklasse der einzelnen Investmentfonds kann es für den ertragsorientierten Versicherungsnehmer sinnvoll sein, sich für eine Fonds-/Investmentanlage zu entscheiden. Die erzielten Überschüsse werden in einem solchen Fall beim jeweiligen Versicherer nicht klassisch, sondern in einem oder mehreren Investmentfonds angelegt.

Sollte der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit berufsunfähig werden, erhält er die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Das bis dahin angesammelte Fondsguthaben aber bleibt in den Fonds bestehen. Zum Ende der Vertragslaufzeit bekommt der Versicherungsnehmer dann das vorhandene Fondsguthaben ausgezahlt.

Direkter Vergleich von ‚Verzinsliche Ansammlung’ und ‚Fonds-/Investmentanlage’ auf Basis folgender Vorgaben:

  • Diplom-Ingenieur, Fachrichtung Wirtschaft
  • Eintrittsalter: 28 Jahre
  • Versicherungsendalter: 67 Jahre
  • Vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente: 1.500 EUR
  • Monatlicher Beitrag: 97,88 EUR
Verzinsliche AnsammlungFonds-/Investmentanlage
Verzinsung der gut geschriebenen ÜberschussanteileAngenommene Gesamtverzinsung: 3,65% p.a.Angenommene Wertentwicklung: 6% p.a.2)
Nicht garantierte Gesamtleistung41.030 EUR71.176 EUR

Obiger Vergleich basiert auf den Daten einer bestimmten Versicherungsgesellschaft am 13. Juni 2014. Bei diesem Vergleich werden auch die Schlussüberschussanteile berücksichtigt.

1) Überschüsse entstehen beim Versicherer dadurch, dass der Risikoverlauf und der Kostenverlauf günstiger sind, als in der bewusst vorsichtigen Kalkulation angenommen. Darüber hinaus wird der Versicherungsnehmer an den Überschüssen über dem jeweiligen Garantiezins beteiligt.

2) Aktuelle Verzinsung dieser Versicherungsgesellschaft

Sie wünschen die für Sie richtige Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Jetzt Vergleich anfordern

Weitere Modelle der Überschussverwendung finden Sie hier: