Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsanrechnung
Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhält der Versicherungsnehmer die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeit muss in aller Regel mindestens 50% betragen.
Im Todesfall werden keinerlei Leistungen erbracht.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsanrechnung werden erzielte Überschüsse1) entweder direkt mit dem kalkulierten Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) verrechnet oder sie erhöhen die versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Es wird im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr kein Guthaben aufgebaut. Somit profitiert der Versicherungsnehmer entweder von einem günstigeren Beitrag (Nettobeitrag) oder von einer höheren Berufsunfähigkeitsrente. Es stehen in diesem Fall zwei Alternativen zur Auswahl:
Die Beitragsverrechnung und die Bonusrente.
Beitragsverrechnung
Bei der Beitragsverrechnung werden die von der Versicherungsgesellschaft erzielten Überschüsse mit dem kalkulierten Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) verrechnet, sodass ein günstigerer Nettobeitrag, auch Zahlbeitrag genannt, entsteht. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer während der Laufzeit weniger für seine Berufunfähigkeitsversicherung bezahlt, als den vorgesehenen kalkulierten Tarifbeitrag.
Beispiel2): Ein Diplom-Ingenieur, Fachrichtung ‚Wirtschaft’, 28 Jahre alt, schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Versicherungsendalter 67 und einer versicherten Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.500 EUR ab. Der monatlich kalkulierte Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) beläuft sich auf 97,88 EUR. Unter Berücksichtigung der Überschüsse verringert sich der monatliche Beitrag hingegen um 41,11 EUR auf einen Nettobeitrag von 56,77 EUR.
Entscheidet sich der gleiche Diplom-Ingenieur für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von 1.500 EUR mit einem Versicherungsendalter von 60 Jahren3), dann beläuft sich der Bruttobeitrag auf monatlich 57,03 EUR. Nach Abzug der Überschüsse ergibt sich ein monatlicher Nettobeitrag von 33,08 EUR.
Bonusrente
Bei einer Bonusrente werden die durch das Versicherungsunternehmen erzielten Überschüsse nicht wie bei der Beitragsverrechnung zur Reduzierung des Beitrages verwendet, sondern zur Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente.
Beispiel2): Ein Diplom-Ingenieur, Fachrichtung ‚Wirtschaft’, 28 Jahre alt, schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Versicherungsendalter 67 und einer versicherten Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.500 EUR ab. Der monatlich kalkulierte Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) beläuft sich auf 97,88 EUR. In diesem Fall würde die Versicherungsgesellschaft die Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 EUR auf 2.730 EUR erhöhen. Dies entspricht einer Leistungserhöhung von 82 Prozent.
Entscheidet sich der gleiche Diplom-Ingenieur für eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.500 EUR mit einem Versicherungsendalter von nur 60 Jahren3) beläuft sich der monatliche Tarifbeitrag auf 57,03 EUR. Auch in diesem Fall erhöht sich durch die Berücksichtigung der Überschüsse die Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 EUR auf 2.730 EUR.
1) Überschüsse entstehen beim Versicherer dadurch, dass der Risikoverlauf und der Kostenverlauf günstiger sind, als in der bewusst vorsichtigen Kalkulation angenommen. Darüber hinaus wird der Versicherungsnehmer an den Überschüssen über dem jeweiligen Garantiezins beteiligt.
2) Beispiel: Dieses Beispiel basiert auf den Daten einer bestimmten Versicherungsgesellschaft am 13. Juni 2014.
3) Versicherungsendalter von 60 Jahren Generell sei im Hinblick auf ein Versicherungsendalter von 60 Jahren gesagt, dass die Tarifbeiträge zwar günstiger sind, aber die Wahl eines so frühen Rentenalters nicht unbedingt sinnvoll ist. Oft entsteht bei Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeitsrente dann eine erhebliche Deckungslücke, da die gesetzliche Rentenversicherung die Altersrente in der Regel erst ab 67 Jahren vollständig leistet. Es empfiehlt sich daher, das Für und Wider genau abzuwägen.