Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige
„Krank zu sein, dass kann ich mir nicht leisten!“
So oder so ähnlich klingt es, wenn selbständige Unternehmer zum Thema „Krankheit“ angesprochen werden. Meist wird bei einer kleinen Erkältung häufig weitergearbeitet.
Wie sieht es aber aus, wenn es um die Berufsunfähigkeit geht? 2/3 der Selbständigen fürchten um den Erfolg ihres Betriebes durch die eigene Arbeitsunfähigkeit (AssCompact, 27.01.2014).
Für Selbständige ist es ratsam, die eigene Arbeitskraft abzusichern. Denn gerade Selbständige sind auf ihre Arbeitskraft angewiesen, falls sie im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht von ihrem Vermögen leben können. Der schnelle Abstieg in die Armut bei fehlender Absicherung wäre vorprogrammiert.
Laut einem Bericht der Stiftung Warentest (Finanztest) zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Auch sind sich viele Experten darüber einig, dass zu Beginn der Selbständigkeit eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung noch bedeutsamer ist als eine private Altersversorgung.
Ist ein Selbständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?
Die meisten Selbständigen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Eine der Ausnahmen sind die selbständigen Handwerksmeister. Diese müssen erst 216 monatliche Pflichtbeiträge (18 Jahre) in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und können erst dann entscheiden, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben wollen oder nicht.
Weitere Ausnahmen sind folgende Berufsgruppen, sofern sie sich vor dem 01.01.1999 nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit haben lassen. Diese sind ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert:
- selbständige Lehrer und Erzieher
- selbständige Pflegeberufe
- freiberufliche Seelotsen, die im öffentlichen Auftrag tätig sind
- Künstler und Publizisten
- selbständige Hebammen und Entbindungspfleger
- selbständige Küstenschiffer und Küstenfischer
- Selbständige mit einem Auftraggeber
Die meisten Selbständigen erhalten keine Leistungen aufgrund Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da sie nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Bei den Verbliebenen – egal ob pflicht- oder freiwillig versichert – wird, wenn überhaupt, bei einer Berufsunfähigkeit die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente seitens der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Diese Erwerbsminderungsrente ist jedoch so gering, dass eine zusätzliche Absicherung dringend erforderlich ist.
Beispielsweise bei einem Bruttoeinkommen von 44.292,30 Euro (Jahr 2013) erhält ein Selbständiger nach 25 Versicherungsjahren eine monatliche Erwerbsminderungsrente von 912,27 Euro (alte Bundesländer) bzw. 809,90 Euro (neue Bundesländer).
Sollte ein Selbständiger nur teilweise erwerbsgemindert sein (die tägliche Arbeitszeit liegt zwischen 3 und 6 Stunden), dann erhält er nur die Hälfte der Erwerbsminderungsrente.
Was bedeutet Umorganisation des Arbeitsplatzes?
Zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit werden nicht nur medizinische, sondern auch berufliche Aspekte geprüft. Gerade bei Selbständigen besteht die Möglichkeit, dass durch die Umorganisation des Arbeitsplatzes eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer ausgeschlossen werden kann.
In den Bedingungen für die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel die Umorganisation des Arbeitsplatzes vorhanden. Jedoch sehen leistungsstarke Tarife eindeutige Regelungen vor, wie zum Beispiel:
- Die Umorganisation muss in den Betriebsablauf passen und muss zumutbar sein.
- Die Kosten für eine Neugestaltung des Arbeitsplatzes dürfen keinen hohen finanziellen Aufwand verursachen.
- Der Selbständige darf durch die Umorganisation keine erheblichen Einkommenseinbußen erleiden.
Was kann ein Selbständiger dagegen tun?
Ein Selbständiger sollte sich und gegebenenfalls seine Familie unbedingt durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schützen, um eine existenzielle Notlage zu vermeiden. Sollte sich etwas in seiner persönlichen Lebenssituation, wie zum Beispiel durch Heirat oder Geburt eines Kindes, ändern, dann kann er seine private Berufsunfähigkeitsversicherung dementsprechend anpassen und dies ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Bei der Wahl einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine unabhängige Beratung oberstes Gebot. Es gibt erhebliche Unterschiede bei weit über hundert Tarifvariationen. Vergleichen Sie unbedingt die Leistungen. Unabhängig davon gibt es trotz gleicher Leistungen enorme Beitragsunterschiede.