Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler

Sie sind seit längerem als Freiberufler selbständig oder sind gerade dabei Ihre eigene Existenz aufzubauen?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört laut Stiftung Warentest (Finanztest) zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Gerade für Freiberufler, die auf ihre Arbeitskraft angewiesen sind und nicht von ihrem Vermögen leben können, ist es empfehlenswert eine ausreichende private Berufsunfähigkeitsrente zu haben. Vor allem für Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein Versorgungswerk einzahlen, ist es dringend notwendig sich durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu schützen.

Für Freiberufler gibt es je nach Beruf spezielle berufsständische Versorgungswerke, wie zum Beispiel: das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen, das Versorgungswerk der Rechtsanwälte Baden-Württemberg oder das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Als Freiberufler haben Sie drei Möglichkeiten sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern. Sie können sich für nur eine dieser Möglichkeiten entscheiden oder besser mehrere miteinander kombinieren.

1. Welche Leistungen erhalten Freiberufler von ihrem Versorgungswerk bei Eintritt der Berufsunfähigkeit?
Die Versorgungswerke unterscheiden sich darin, ob der Freiberufler überhaupt eine Berufsunfähigkeit als Leistung erhält oder nicht. Bei den meisten Versorgungswerken wird jedoch erst dann eine Berufsunfähigkeitsrente gewährt, wenn ein Freiberufler seinen Beruf überhaupt nicht ausüben kann, sprich bei 100% Berufsunfähigkeit. Das bedeutet somit, dass der Freiberufler aus gesundheitlichen Gründen gezwungen ist, seinen Beruf ganz aufzugeben. Nur in diesem Falle können Freiberufler Leistungen von ihrem jeweiligen Versorgungswerk erhalten.


Freiberufliche Rechtsanwälte in Baden-Württemberg beispielsweise haben einen Durchschnittsverdienst laut www.gehalt.de von 5.456 Euro brutto monatlich. Dies entspricht nach Abzug von Kranken-, Rentenversicherungsbeiträgen und Steuern ca. 2.820 Euro netto. Die durchschnittliche Berufsunfähigkeitsrente aus L­eistungen dieses Versorgungswerkes beträgt 1.292 Euro.

2. Welche Leistungen erhält der Freiberufler, wenn er sich entscheidet freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen?
Der Freiberufler erhält dieselben Leistungen, die auch ein Arbeitnehmer erhalten würde. Ein Arbeitnehmer erhält nach 25 Versicherungsjahren bei einem Jahresdurchschnittsverdienst von 34.071 Euro (Jahr 2013) eine monatliche Erwerbsminderungsrente von 701,75 Euro (alte Bundesländer) bzw. 623 Euro (neue Bundesländer).

3. Ist es sinnvoll, neben der Mitgliedschaft im jeweiligen Versorgungswerk noch zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben oder neu zu beantragen?
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sichert der Freiberufler einen Betrag seiner Wahl ab. Dieser Betrag darf lediglich sein monatliches Einkommen nicht übersteigen. Bei einer bescheinigten Berufsunfähigkeit von mindestens 50%, wird, im Unterschied zum Versorgungswerk, bereits eine Berufsunfähigkeitsrente gewährt.

Sollte beispielsweise ein freiberuflicher Rechtsanwalt bei einem Nettoeinkommen von 2.820 Euro eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.292 Euro von seinem Versorgungswerk erhalten, würden ihm immer noch 1.528 Euro monatlich fehlen. Darüber hinaus muss er die Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung weiter finanzieren.

Was kann der Freiberufler dagegen tun?

Durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann ein Freiberufler sich und gegebenenfalls seine Familie vor einer finanziellen Schieflage schützen.
Auch wenn sich seine Lebenssituation ändert, wie zum Beispiel durch Heirat oder Geburt eines Kindes, kann er seine private Berufsunfähigkeitsversicherung dementsprechend anpassen.

Oberstes Gebot bei der Wahl einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine unabhängige Beratung. Bei weit über hundert Tarifvariationen gibt es erhebliche Unterschiede. Es gibt deutliche Beitragsdifferenzen bei gleichen Leistungen. Aber auch in den Leistungen unterscheiden sich die Tarife deutlich.

Sie wünschen die für Sie richtige Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wir helfen Ihnen gerne dabei.


Jetzt Vergleich anfordern