Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufseinsteiger/ Azubis/ Studenten/ Schüler

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Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufseinsteiger/ Azubis/ Studenten/ Schüler

Berufseinsteiger, Azubis, Studenten und Schüler:

Unabhängig von Schule, Ausbildung, Studium oder gar den ersten Schritten im Berufsleben: Die eigene Arbeitskraft ist die Basis, um Ziele erreichen und Träume realisieren zu können.

Da verwundert es nicht, dass die Stiftung Warentest (Finanztest) in einem Bericht bestätigt, dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist.

Welche Leistungen erhält ein Berufseinsteiger, Azubi, Student oder Schüler von der gesetzlichen Rentenversicherung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit?

Berufseinsteiger, Azubis, Studenten und Schüler haben keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie berufsunfähig werden. Grund hierfür ist, dass sich diese Personengruppe noch keine 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung befindet und in den letzten 3 Jahren auch keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Es gibt besondere Umstände, die dazu führen können, dass doch ein Anspruch besteht. In diesem Falle würden nur Leistungen einer geringen Erwerbsminderungsrente gewährt werden.

Der Staat hat mit Wirkung zum 01.01.2001 die Leistungen im Falle der Berufsunfähigkeit für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen deutlich gekürzt.

Vor- und Nachteile von Einsteigertarifen

Viele Versicherer bieten für junge Leute so genannte Einsteiger- oder Startertarife an. Der Vorteil dieser Tarife liegt darin, dass in den ersten Jahren der Beitrag deutlich geringer ist als bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies führt dazu, dass der Versicherte in der Anfangsphase seiner Karriere geringere Beiträge für eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung aufwenden muss. Nach einem festgelegten Zeitraum wird der Beitrag bei Startertarifen erhöht. Unter dem Strich hat der Versicherte meistens einen höheren Aufwand als er für einen gleichbleibend kalkulierten Berufsunfähigkeitstarif hätte.

Dennoch kann man diese Startertarife geschickt nutzen, indem man einfach nach dem Ende der Einstiegsphase in einen gleichbleibend kalkulierten Tarif wechselt. Somit hätte der Versicherte in den ersten Jahren vollen Versicherungsschutz für geringere Beiträge und könnte sich für den restlichen Versicherungszeitraum mit regulären Beiträgen versichern.

Achtung: Bei einem Wechsel in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Versicherer wird eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen.

Was spricht dafür, bereits in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

1. Junges Eintrittsalter
Generell ist es sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Bei gleichem Beruf steigt der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung von Jahr zu Jahr an. Am Beispiel eines Kfz-Mechanikers zeigt die folgende Tabelle anhand des Eintrittsalters die Beitragsentwicklung auf. 

    Eintrittsalter      Monatlicher Nettobeitrag
20 Jahre117,10 Euro
35 Jahre167,66 Euro
50 Jahre272,06 Euro

Berechnungsgrundlage: Nichtraucher, Endalter 67 Jahre, 1.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente monatlich


2. Gesundheit
Der gesundheitliche Zustand der zu versichernden Person spielt bei der Beitragsberechnung eine entscheidende Rolle. Ist die zu versichernde Person aus Sicht der Versicherungsgesellschaft in einer guten gesundheitlichen Verfassung, dann wird der Antrag ohne Leistungsausschlüsse und ohne Beitragszuschläge angenommen. Sind schon Krankheiten vorhanden, dann hat die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, den Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung ganz oder teilweise abzulehnen oder ihn nur mit Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen anzunehmen.

3. Gefahrengruppe
Insbesondere Studenten und Schüler haben den immensen Vorteil, sich bis zum Rentenalter eine günstige Gefahrengruppe dauerhaft zu sichern. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Ein 15-jähriger Schüler schließt heute eine Berufsunfähigkeitsversicherung, mit einer Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro monatlich ab. Der Vertrag läuft bis zum 65. Lebensjahr. Der Gesamtaufwand für diesen Vertrag beträgt für einen Schüler ca. 28.000 Euro. Würde dieser Schüler hingegen den gleichen Vertrag erst mit 17 Jahren als Auszubildender zum Schreiner abschließen, so wäre der Gesamtaufwand für diesen Vertrag ca. 46.000 Euro. Die Ersparnis beträgt somit ca. 18.000 Euro und kommt aufgrund der höheren Gefahrengruppe eines Schreiners gegenüber einem Schüler zustande. Zusätzlich zur Ersparnis würde der Schüler auch noch 2 Jahre früher Versicherungsschutz genießen.

Egal welchen Beruf der Schüler später ausübt, er bleibt immer in der Gefahrengruppe, in der er als Schüler eingestuft wurde. Gleiches gilt auch für Studenten. Berufseinsteiger und Azubis werden nach ihrem jetzigen ausgeübten Beruf eingestuft.

Macht es Sinn, sich bereits in jungen Jahren abzusichern?

Unbedingt! Denn eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Berufseinsteiger, Azubis, Studenten und Schüler vor finanziellen Schwierigkeiten durch eine Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für den Versicherten anpassbar sofern sich seine Lebenssituation verändert, wie zum Beispiel durch Heirat oder Geburt eines Kindes.

Für eine optimale Absicherung ist eine unabhängige Beratung unerlässlich. Denn unter den Tarifen gibt es beachtliche Unterschiede bei den Leistungen und Beiträgen. Sogar Tarife, die die gleichen Leistungen bieten, können sich bezüglich der Beiträge immens unterscheiden.

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