Unfallversicherung

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Unfallversicherung

Was passiert wenn Sie beim Eindrehen der Glühbirne vom Stuhl fallen und ungeschickt aufkommen? Oder wenn Sie beim Klettern stürzen und sich einen komplizierten Bruch zutragen? Die meisten Unfälle geschehen Zuhause ode­­r in der Freizeit – ca. 65%! Ihre gesetzliche Unfallversicherung greift in diesen Fällen nicht, denn der Unfall ist nicht auf direktem Weg zur Arbeitsstelle oder dort geschehen. Es gibt für die Unfallversicherung Bedingungen, wie bspw:

  • Wenn Sie bei einer Unfallversicherung ausschließlich eine Invaliditätsversicherung abgeschlossen haben und für den Todesfall durch Unfall keine Leistungen vereinbart wurden, bekommen Sie im ersten Jahr von Ihrer Versicherungsgesellschaft keine Auszahlung für den Invaliditätsfall. Denn verstirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall wird die Versicherungssumme für die Invalidität nicht ausgezahlt!
  • Möchten Sie Ihr Kind nicht lebenslang absichern, sodass es nach einem Unfall, der ihn oder sie unfähig macht eine Schul- oder Berufsausbildung auszuüben, dennoch ein gutes Leben führen kann? Dann denken Sie über eine Unfallrente nach.

Diese und andere Bedingungen, die Sie beachten sollten, werden wir künftig für Sie auf dieser Seite zusammenstellen. Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Falls Sie möchten, dass wir Sie informieren, wenn die Seite fertig gestellt ist, geben Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten und geben Sie folgenden Text in die Nachrichtenbox ein „Bitte informieren Sie mich, wenn die Seite Unfallversicherung fertig gestellt ist!“.

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