Mögen Sie es lieber modern oder mittelalterlich?

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Was ist eine Vorsorgeuntersuchung?

Eine Vorsorgeuntersuchung gehört im Rahmen der Prävention zu den Medizinischen Früherkennungsmaßnahmen, demnach Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Erkrankungen. Zu deren Realisierung wurden Vorsorgeprogramme eingeführt. Unter Vorsorgeprogramm versteht man die von der gesetzlichen Krankenversicherung angebotene Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten. Es werden Vorsorgeprogramme für Neugeborene und Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer angeboten. Insbesondere die Vorsorgeuntersuchung beim Urologen und Gynäkologen sowie bei Schwangerschaften.

Was wird laut Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009)* geleistet?

In den Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) gibt es hierzu keine Ausführungen. Es handelt sich also um eine Kann-Option Ihres privaten Krankenversicherers.

Alleine in den jeweiligen Tarifbedingungen Ihres Vertrages sind die Leistungen für die Vorsorgeuntersuchung festgehalten. In vielen Tarifen heißt es: „Vorsorgeuntersuchung werden nach den gesetzlich eingeführten Programmen, jedoch ohne Altersbegrenzung und ohne zeitliche Begrenzung gezahlt.“

Dies bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Vertragsunterlagen unbedingt dahingehend prüfen sollten, ob überhaupt und wenn ja, in welchem Umfang Vorsorgeuntersuchungen mitversichert sind.

Wo lauern die Gefahren?

In den gesetzlich eingeführten Programmen wird nicht immer die neueste und beste Medizin angewandt. Aufgrund der chronischen Geldknappheit unseres Gesundheitssystems wurden diese Vorsorgeuntersuchungen immer weiter eingeschränkt. Es werden veraltete Methoden angewandt, die kostengünstig sind, aber nicht mehr dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen.

In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Ihr Tarif sieht nur Leistungen entsprechend des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung vor.
  2. Ihr Tarif sieht Leistungen vor, die über den Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Idealerweise werden hierbei auch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen in speziellen Diagnosezentren erstattet.

Bei über 660 unterschiedlichen Tarifen der privaten Krankenversicherung wird nur für gesetzlich eingeführte Programme geleistet.

Stellen Sie sich einfach einmal vor...

Als Frau gehen Sie regelmäßig zur Vorsorguntersuchung beim Gynäkologen. Dort wird die Mammographie (Röntgen) bezahlt, jedoch weder die Mammasonographie (Ultraschall), noch der HPV-Test (Vorsorge gegen Gebärmutterhalskrebs), noch die Dünnschichtzytologie (Methode zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs).

Die Krankenkassen zahlen die vom Gastroenterologen durchgeführte Standardmethode „Hämoccult“ zur Früherkennung von Darmkrebs. Studien aber belegen, dass diese Methode längst nicht mehr dem Stand des labormedizinisch Möglichen entspricht, da bestenfalls drei von zehn Betroffenen diesen Darmkrebs überleben.

HaelmImmun ®, eine Alternative auf immunologischer Basis, entdeckt Blutbeimengen früh und zuverlässig. In einer von EuroLab in Hainburg durchgeführten Studie an über 6.000 Probanten (Östringer Modell) konnten 24 Darmkrebsfälle im Frühstadium entdeckt und geheilt werden. Kein einziger Patient ist an seiner Krankheit verstorben. Zudem ist der immunologische Test leichter zu handhaben. Gerade bei Darmkrebs lohnt es sich, wegen der hohen Heilungsrate bei früher Erkennung, die besten verfügbaren Diagnosemittel einzusetzen.
(Quelle: www.gesund-bleiben.de)

Die Kosten für spezielle Vorsorgeuntersuchungen können sich schnell summieren. Insbesondere dann, wenn sie nur in speziellen Diagnosezentren durchgeführt werden.

Zahlt Ihre jetzige Krankenversicherung Vorsorgeuntersuchungen für Darmkrebs, Brustkrebs, Prostatakrebs und Hautkrebs?

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* Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. hat verbindliche Musterbedingungen festgelegt. Diese vom PKV-Verband vorgegebenen Musterbedingungen gewährleisten einen Qualitätsstandard und sichern dem Versicherungsnehmer die Gewissheit eines ausgewogenen Vertragswerks. Die Musterbedingungen 2009 gelten seit dem 1. Januar 2009 für Versicherungsverträge der privaten Krankenversicherung, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden, ebenso wie für Altverträge. Sie ersetzen die bis dato gültigen Musterbedingungen.