Vergleich GKV / PKV

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Vergleich GKV / PKV

GKV oder PKV? Die Leistungsunterschiede

Wir haben Ihnen eine Übersicht über die wesentlichen Leistungsunterschiede der beiden Systeme zusammengestellt.

Wichtiger Hinweis: Die Absicherung in einem dieser Systeme ist gesetzlich verpflichtend!

Der Vergleich zwischenGKVPKVKategorie
Arzt
  • Behandlung als Kassenpatient auf Versichertenkarte (Kostenerstattung wählbar)
  • Inanspruchnahme zugelassener Kassenärzte (Ausnahmen nur in Einzelfällen möglich)
  • Privatpatient
  • Freie Arztwahl*
  • Arztwechsel jederzeit möglich*
ambulant
Vorgeuntersuchungen
  • Nur im Rahmen gesetzlich eingeführter Programme
  • Sämtliche zur Früherkennung von Krankheiten notwendigen ambulanten Untersuchungen*
ambulant
Heilpraktiker
  • in der Regel keine Leistungen
  • Als Privatpatient freie Wahl unter den Heilpraktikern*
ambulant
Verschreibungspflichtige Medikamente
  • Die Zuzahlung beträgt jeweils 10% des Preises, jedoch mindestens 5 € und max. 10 € pro Mittel. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.
  • Keine Zuzahlung für verordnete Medikamente*
  • Freie Verschreibungsmöglichkeit*
ambulant
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente
  • Grundsätzlich keine Leistung. Ausnahmen sind möglich
    (bspw. Verordnung für Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen).
  • Keine Zuzahlung für verordnete Medikamente*
  • Freie Verschreibungsmöglichkeit*
ambulant
Hilfsmittel
  • Kostenübernahme entsprechend Hilfsmittelverzeichnis:
  • Zuzahlung von 10 % für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 € und max. 10 €. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels
  • Für bestimmte Hilfsmittel Erstattung nur bis zur Höhe festgelegter Festbeträge
  • Sehhilfe: Grundsätzlich keine Leistung
    Ausnahme:
    Ein Leistungsanspruch besteht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer Sehbeeinträchtigte.
  • offener Hilfsmittelkatalog*
  • Erstattungen der Aufwendungen bis zu 100%*
  • Sehhilfen*
ambulant
Heilmittel
  • Zuzahlung für den Versicherten in Höhe von 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 € je Verordnung
  • Verschreibung gemäß Heilmittelrichtlinien
  • Erstattung der Heilmittel bis zu 100%*
  • Freie Verschreibungsmöglichkeit*
ambulant
Zahnarzt
  • Behandlung als Kassenpatient auf Versichertenkarte
  • Inanspruchnahme zugelassener Kassenzahnärzte
  • Für Zahnersatz Erstattung von befundbezogenen Festzuschüssen
    - Bonusregelung: zzgl. max. 30 % auf den
    Festzuschuss für eigene Bemühungen zur
    Gesunderhaltung der Zähne

    Die Höhe des Festzuschusses richtet sich nach dem Befund und nicht nach den tatsächlichen Kosten des Zahnersatzes. Je aufwendiger der Zahnersatz, desto weniger decken die Festzuschüsse die tatsächlichen Kosten ab.
  • Zahnsteinentfernung einmal im Jahr
  • Keine professionelle Zahnreinigung
  • Privatpatient
  • Freie Wahl des Zahnarztes*
  • tarifliche Leistung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie*
Zahn
Krankenhaus
  • Behandlung im nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus aufgrund ärztlicher Einweisung
  • Oftmals Unterbringung in Mehrbettzimmern
  • Behandlung durch den diensthabenden Arzt
  • Zuzahlung des Versicherten:
    - 10 €/Tag, max. 280 € im Kalenderjahr
    - Zuzahlung von 10 % zu jeder medizinisch notwendigen Krankenhausfahrt, jedoch mindestens 5 € und max. 10 €
  • Freie Wahl des Krankenhauses, auch Spezialkliniken*
  • 1- oder 2-Bettzimmer*
  • Freie Arztwahl, auch Spezialisten*
  • Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen*
  • Kostenerstattung Krankenhaustransporte*
stationär
Krankenhaustagegeld
  • Keine Leistungen
  • Barleistung je Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes.*
stationär
Ambulante Kuren (Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen)
  • Anspruch alle 3 Jahre
  • Zuzahlung in Höhe von 10 €/Tag bei ambulanter Rehabilitation (bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr)
  • Die Satzung der Kasse kann einen Kostenzuschuss für Unterkunft und Verpflegung bei ambulanter Vorsorge-Kur vorsehen:
    - bis zu 13 €/Tag
    - bis zu 21 €/Tag für chronisch kranke Kleinkinder
  • Bei der ambulanten Vorsorge-Kur sind vom Versicherten 10 % der Kosten für Heilmittel sowie 10 € je Verordnung als Eigenanteil zu zahlen.
  • Vereinbar, je nach Tarif
Kur
Stationäre Kuren (Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen)
  • Anspruch alle 4 Jahre
  • Soll-Dauer beträgt 3 Wochen
  • Zuzahlung in Höhe von 10 €/Tag (bei Anschluss- rehabilitation begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr); anrechenbar auf Zuzahlung im Krankenhaus nur bei AHB (Anschlussheilbehandlung)
  • Vereinbar, je nach Tarif
Kur
Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit
  • Brutto-Krankengeld
    70% des Bruttoentgeltes, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoentgeltes (derzeit max. 112,88 €/Tag)
  • Netto-Krankengeld
    Bei Arbeitnehmern wird das Brutto-Krankengeld um die anteiligen Beiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) in Höhe von 12,025 % (bzw. 12,15 % für über 23-jährige kinderlose Versicherte) gekürzt.
  • Längstens für 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit, danach Aussteuerung.
  • Für Selbständige gelten seit dem 01.01.2009 in der GKV abweichende Regelungen in Bezug auf den Krankengeldanspruch.
  • Für Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld bis 13 €/Tag während der Mutterschutzfristen. Die Auszahlung erfolgt durch die GKV, die Finanzierung über Steuermittel.
  • Krankentagegeld bis zur Höhe des beruflichen Nettoeinkommens absicherbar
  • Zahlung zeitlich unbegrenzt, keine Aussteuerung
Kranken-tagegeld
Ausland
  • Sachleistungen auf Auslandskrankenschein in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen.
  • Im Gastland übliche Selbstbehalte gelten auch für die Gäste.
  • Bei Wahl der Kostenerstattung (nur ambulant ohne vorherige Genehmigung) in EU-Ländern Erstattung max. in Höhe der Vergütung nach Sachleistungsprinzip im Inland.
  • Rücktransport aus Ausland darf grundsätzlich nicht erstattet werden.
  • In Europa zeitlich unbegrenzte Geltung*
  • Außerhalb Europas Geltung Tarifabhängigkeit*
Ausland
Pflegepflichtversicherung
  • Leistung bei
    - häuslicher (Sachleistung und/oder Pflegegeld)
    - teilstationärer
    - kurzzeitiger (stationär) und
    - vollstationärer
    Pflege
  • Beiträge an Renten- und Unfallversicherungsträger für Pflegende unter definierten Voraussetzungen
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliches Pflegepersonal
  • Höhe der Leistung ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit (225 € bis max. 1.510 € mtl.)
  • Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel
  • analog sozialer Pflegepflichtversicherung
Pflege-versicherung

* vereinbar, je nach Tarif

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