Freie Krankenhauswahl

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Krankenzusatzversicherung
Freie Krankenhauswahl

Der Umfang der freien Krankenhauswahl ist in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der privaten Krankenversicherung sehr verschieden.

  1. Freie Krankenhauswahl in der gesetzlichen Krankenversicherung
    Im § 39 Sozialgesetzbuch V ist geregelt, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Wählt der Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihm die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.
  2. Freie Krankenhauswahl in der privaten Krankenversicherung
    Gemäß § 4 Absatz 4 der MB/KK 2009* hat bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung der Versicherte freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständig ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. Ausnahme hiervon sind die sogenannten gemischten Anstalten.

Dies bedeutet für den privat Krankenversicherten, dass er das Recht hat, die Wahl des Krankenhauses selbst zu bestimmen.

Werden beim Tarif Ihrer privaten Zusatzversicherung die anfallenden Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl erstattet?

Werden beim Tarif Ihrer privaten Zusatzversicherung die möglicherweise anfallenden Mehrkosten für den Aufenthalt in einer so genannten ‚gemischten Anstalt’ ohne vorherige schriftliche Zusage erstattet?

Diese Kosten können sich schnell auf mehrere Tausend Euro summieren.  Ohne eine private Zusatzversicherung müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen. Aber selbst wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, sind Sie davon abhängig, ob Ihr Tarif diese Leistungen auch tatsächlich abdeckt. Denn leider ist Zusatzversicherung nicht gleich Zusatzversicherung.

Das Informationsangebot nach aussagefähigen Auskünften ist im Zeitalter des Internets immer bedeutender geworden.

Es gibt immer mehr Krankenhäuser und Kliniken, die sich auf bestimmte Erkrankungen spezialisiert haben oder in bestimmten Fachbereichen aufgrund medizinischer Erkenntnisse eine wegweisende Rolle spielen. Von daher kann es sowohl der Operation als auch der Genesung förderlich sein, in einem solchen Krankenhaus behandelt zu werden. Denn im Blickpunkt stehen die Spezialkompetenzen einer Klinik. Daher wollen immer mehr Patienten selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus sie behandelt werden wollen.

Wir empfehlen Ihnen, sich die Krankenzusatzversicherung genau zu betrachten. Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Für Leistungen, auf die Sie beispielsweise verzichten wollen, müssen Sie nicht unnötigerweise eine Prämie bezahlen.

Sie wünschen die für Sie richtige Krankenzusatzversicherung?

Wir helfen Ihnen gerne dabei.


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* Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. hat verbindliche Musterbedingungen festgelegt. Diese vom PKV-Verband vorgegebenen Musterbedingungen gewährleisten einen Qualitätsstandard und sichern dem Versicherungsnehmer die Gewissheit eines ausgewogenen Vertragswerks. Die Musterbedingungen 2009 gelten seit dem 1. Januar 2009 für Versicherungsverträge der privaten Krankenversicherung, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden, ebenso wie für Altverträge. Sie ersetzen die bis dato gültigen Musterbedingungen.