GKV – Quo vadis?

Nobilitas – DER Ansprechpartner in Sachen Krankenzusatzversicherung
GKV – Quo vadis?

Verfasst von Jürgen Hayn

Herr Hayn ist als Vertriebsdirektor der Nobilitas Wirtschaftsberatung GmbH tätig.





Die soziale Absicherung im Krankheitsfall

Die gesetzliche Krankenversicherung, als eine der Säulen der Sozialversicherung, geht auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung von 1883 zurück. Die wesentlichen Strukturprinzipien sollten sein: Solidarität, Sachleistung, paritätische Finanzierung, Selbstverwaltung und Pluralität.

Kaum ein gesetzlich Krankenversicherter wurde in den letzten Jahren noch nicht darauf hingewiesen, dass die von ihm gewünschte Leistung nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird, sondern es sich beispielsweise um eine so genannte IGel-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) handelt, welche er aus seinem eigenen Geldbeutel begleichen darf. So manch einer mag sich dabei gefragt haben, warum seine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung so hoch sind, wenn er Jahr für Jahr mehr und mehr Untersuchungen und Leistungen aus eigener Tasche zusätzlich bezahlen soll.  Der einstige Grundgedanke der sozialen Absicherung im Krankheitsfall wurde auf die Erfordernisse der Folgejahre, die sich aus der wirtschaftlichen, politischen, medizinischen, demographischen und kulturellen Entwicklung ergeben haben, angepasst. Und wo stehen wir heute?

Gesetzliche Krankenversicherung – quo vadis? Die Einschnitte im Leistungskatalog

Regelten die Versicherungsgesetze von 1883 zunächst nur die Versicherungspflicht für gewerbliche Arbeiter, wurde der Kreis der Versicherungspflichtigen mehr und mehr erweitert und dank des wirtschaftlichen Aufschwungs in den 70er Jahren auch das Leistungsspektrum, bis die Ausgaben zu hoch wurden, zudem die Ölkrise 1974 zusätzlich eine Wirtschaftskrise hervorrief. Dieser Entwicklung wollte man seit dem Jahre 1977 mit Kostendämpfungsgesetzen entgegen wirken. Seitdem folgte jede Regierung dem Ruf, die Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung zu regulieren und damit diesen Zweig der Sozialversicherung finanzierbar zu halten. Unter dem Oberbegriff „Gesundheitsreform“ finden sich somit unzählige Reformprozesse des Gesetzgebers.

Am Beispiel Zahnersatz (Ersatz fehlender natürlicher Zähne durch Brücken, Kronen, Implantate, Prothesen sowie herausnehmbarer Zahnersatz) soll dies einmal dargestellt werden:

1977 wurde mit dem "Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG)" die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkassen am Zahnersatz auf 80% gesenkt.

1981 folgte dann das "Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz (KVEG)", welches die Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse für die Material- und Fertigungskosten des Zahnersatzes auf 60% reduzierte, jedoch die Kosten für das Zahnarzthonorar voll übernahm.

Im Jahre 1989 wurden mit dem „Gesundheitsreformgesetz (GRG)“ die Zuschüsse zum Zahnersatz von jährlichen Vorsorgeuntersuchungen, die in dem so genannten Bonusheft dokumentiert sein müssen, abhängig gemacht. Für die aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung zahnmedizinisch umstrittenen und unnötig aufwendigen prothetischen Leistungen (z.B. für Brücken zum Ersatz von mehr als 3 Zähnen) gibt es keinen Zuschuss mehr.

Zum 01.01.1997 wurde das "Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungs-gesetz)" eingeführt, welches den Zuschuss zum Zahnersatz für alle nach dem 1997 Geborenen* ebenso strich wie den implantatgestützten Zahnersatz als Kassenleistung.

Sechs Monate später folgte das Zweites Neuordnungsgesetz (2. NOG) vom Juli 1997, welches eine weitere Reduzierung des Kassenzuschusses beim Zahnersatz vorsah und ab 1. Januar 1998 statt der prozentualen Kostenbeteiligung ein Festzuschuss für Zahnersatz einführte.

Mit dem "Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)" aus den Jahren 2004 bis 2005 wurden die Praxisgebühr eingeführt sowie die Erhöhung der Beitragssätze für Arbeitnehmer und Rentner durch die Einführung eines zusätzlichen Beitragssatzes von 0,9 % (die gestiegenen Kosten im Bereich Zahnersatz wurden hier einkalkuliert). Der Grundgedanke der paritätischen Kostenteilung wurde mit diesem Schritt aufgegeben, um die Arbeitgeber zu entlasten. Zudem sieht dieses Gesetz vor, dass Versicherte auf Zahnersatzleistungen einen befundorientierten Festzuschuss von 50% der durchschnittlichen zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten für eine Regelversorgung erhalten, welcher auf bis zu 65% (Bonusheft) erhöht werden kann. Für den Versicherten ergibt sich einzig der Vorteil, dass er die Qualität des Zahnersatzes frei wählen und somit den Festzuschuss auch für ein Implantat erhalten kann.

Zum 01.01.2012 wurde zudem die neue private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eingeführt, so dass hochwertiger Zahnersatz für gesetzlich Krankenversicherte, die bereits eine hohe Eigenbeteiligung tragen müssen, noch teurer geworden ist.

Dieser verkürzte Abriss veranschaulicht alleine am Beispiel Zahnersatz, dass der Gesetzgeber massive Einschnitte vorgenommen hat, wohingegen der Beitragssatz seit dem Jahre 2011 auf 15,5 % gestiegen ist. Der Solidaritätsgedanke wird mehr und mehr aufgegeben, denn nur derjenige, der beispielsweise die IGel-Leistungen aus eigener Tasche finanzieren kann, nimmt auch weiterhin an dem Fortschritt der medizinischen Entwicklung teil.

* Revidiert im Jahre 1999 mit der Einführung des „Gesetzes zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung“.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung stehen somit immer mehr vor der Frage, wie sie auch in Zukunft ihre Gesundheit absichern können.

Die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft, bei der immer weniger Beitragszahler einer größeren Gruppe Leistungsempfänger gegenüber stehen, weist darauf hin, dass die Gesundheitsreformen fortgesetzt werden. Der gesetzlich Krankenversicherte kann trotz Beitragssteigerungen immer weniger an dem medizinischen Fortschritt teilnehmen und muss möglicherweise Versorgungslücken Kauf nehmen, es sei denn, er nutzt das Angebot des Marktes der privaten Krankenversicherung. Denn dieser hält auch für diejenigen, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, attraktive Lösungen bereit. Der Markt der Krankenzusatzversicherungen ist seit Einführung der Gesundheitsreformen stetig gewachsen, so dass bereits Ende 2011 von den knapp 70 Mio. gesetzlich Krankenversicherten 32% über eine Krankenzusatzversicherung verfügen. Der Markt hat auf die Nachfrage und die Auswirkungen der Gesundheitsreformen reagiert und bietet maßgeschneiderte Lösungen an.

Das Versicherungsspektrum in der Krankenzusatzversicherung

Jeder Versicherte setzt die Prioritäten, auf die er bei seinem Versicherungsschutz besonderen Wert legt, nach sehr individuellen Gesichtspunkten. Die folgende Darstellung, bietet lediglich einen Überblick über wichtige Leistungsbausteine der Krankenzusatzversicherung, die in den vergangenen Jahren den Gesundheitsreformen zum Opfer gefallen sind und privat abgesichert werden sollten:

Leistungsbaustein Inhalt
Zahnersatzversicherung Absicherung der Eigenbeteiligung bei Zahnersatz. Je nach Tarif und Vertragsgestaltung können bis zu 100% der für den Versicherten anfallenden Kosten abgesichert werden.
Ambulante Krankenzusatzversicherung Absicherung der Eigenbeteiligung in der ambulanten Behandlung, beispielsweise für den Heilpraktiker, für Brillen oder bestimmte Vorsorgeuntersuchungen.
Krankenzusatzversicherung für die stationäre Behandlung Für Versicherte, die Wert auf die freie Klinikwahl, Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Chefarzt legen.


Zudem finden sich viele andere Bausteine, wie das Krankentagegeld oder das Krankenhaustagegeld, die in den Leistungskatalog mit aufgenommen werden können.

Ein Vergleich der Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung finden Sie hier. Anhand dieser Darstellung fällt es nicht schwer, die bereits heute bestehenden Versorgungslücken aufzudecken.

Möchten auch Sie in Zukunft nicht auf eine hochwertige medizinische Versorgung verzichten, so finden sich in dem breitgefächerten Produktangebot der Krankenzusatzversicherungen auch für Sie den auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz. Da sich das Eintrittsalter und die gesundheitliche Vorbelastung auf den Beitrag auswirkt, gilt auch hier: je früher, desto besser!

Mit zunehmendem Alter müssen in der Regel immer mehr Leistungen beansprucht werden, so dass vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung ein Blick in die Zukunft bei der Auswahl des passenden Tarifes geworfen werden sollte. Für alle, die sich Sorgen über die Finanzierbarkeit einer Krankenzusatzversicherung im Alter machen gibt es beispielsweise Tarife, deren Beiträge so kalkuliert sind, dass ein Teil der Alterungsrückstellung zufließt, so dass die Beiträge nicht jedes Jahr ansteigen. Andere wiederum legen mehr Wert auf eine sehr hochwertige Absicherung für schwere Krankheiten, da sie erblich vorbelastet sind, und sind bereit, hierfür einen entsprechenden Beitrag zu zahlen.

Kann ich mir in Zukunft meine Gesundheit erhalten?

Die Entwicklung der vergangenen Jahre stimmt wenig optimistisch, dass sich die finanzielle Belastung für gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft stabilisieren oder entspannen könnte. Die Verantwortung für unser wertvollstes Gut, der Gesundheit, wird mehr und mehr dem Versicherten übertragen. Grund genug, sich bereits heute mit der persönlichen Situation und der Sicherstellung der Versorgung zu befassen.

Ein qualifizierter Fachmann, welcher sich im Dschungel der Tarife und Produkte auskennt, ist der richtige Ansprechpartner, das auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Produkt zu finden.

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