Zusatzversicherung Heilpraktiker

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Zusatzversicherung Heilpraktiker

Mit der Industrialisierung ging auch der immense Erfolgszug der chemischen Industrie und der Pharmaindustrie einher. Dank dieser Entwicklung konnten heilende pflanzliche Substanzen auf chemischem Weg hergestellt werden. - Ein wesentlicher Durchbruch für die heutige Schulmedizin. Doch die Begeisterung hierüber drängte die seit Jahrhunderten bewährten Substanzen und Behandlungsmethoden der Naturheilkunde in den Hintergrund.

Zurück zu den Wurzeln

In den letzten Jahrzehnten ist ein deutlicher Trend zurück zur Naturheilkunde zu beobachten. Die Beweggründe, einen Heilpraktiker zu konsultieren, sind so unterschiedlich wie die Menschen selbst: Anthroposophische Lebensweise, Furcht vor der hochtechnisierten Apparatemedizin, Suche nach alternativen Heilmethoden, ganzheitliche Betrachtung des Patienten und vieles mehr.

Dabei ist es unerheblich, ob die alternativen Heilmethoden wie zum Beispiel die Homöopathie, ergänzend oder alternativ zur Schulmedizin genutzt werden.

Wenn auch die gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile vereinzelt Kosten für alternative Heilmethoden übernehmen oder anbieten, diese über einen Wahltarif mitzuversichern, so werden bis heute die Behandlungen von Heilpraktikern im Leistungskatalog nicht berücksichtigt.

Akupunktur ist vielfältig einsetzbar

Die Akupunkturbehandlung ist dafür der beste Beweis. Mit Akupunktur kann man mehr Krankheiten behandeln, als im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verankert ist. Das Problem aber ist, dass die Behandlungen erst in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden, wenn der Nachweis über die Wirksamkeit der Behandlung, sprich deren Erfolg, erbracht wurde. Hierfür wiederum sind Langzeitstudien erforderlich.

Zudem wird die Kostenlage geprüft. Dies sind nur einzelne Punkte, die der strengen Prüfung zur Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass nur Kosten übernommen werden, die durch einen Vertragsarzt der Kassenärztlichen Vereinigung erbracht werden. Heilpraktiker sind keine Vertragsärzte und gehören auch nicht der Kassenärztlichen Vereinigung an. Somit ist es von vornherein die Kostenübernahme eines Heilpraktikers durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Der Patient bleibt somit immer auf den Kosten sitzen.

Da auch Behandlungen durch einen Heilpraktiker sehr langwierig sein können, zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen wie Allergien oder Asthma, können sich die Kosten schnell summieren. Diese hohen Kosten schrecken dann viele Patienten ab, den Heilpraktiker aufzusuchen, obwohl sie der Überzeugung sind, dass ihnen dort geholfen werden kann.

Mit einer entsprechenden Krankenzusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich ohne Sorge vor den hohen Kosten, welche die Kassen nicht übernehmen, auch von einem Heilpraktiker behandeln lassen zu können.

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