Zusatzversicherung Brille

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Zusatzversicherung Brille

Die gesetzliche Krankenversicherung hat mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2004 die Leistungen für Sehhilfen auf ein Minimum beschränkt. Mit dem Argument, dass Fehlsichtigkeit keine Krankheit sei, wurde diese Zuschusszahlung für Erwachsene aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen verbannt; unabhängig davon, ob Sie an Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit leiden oder nur eine Lesebrille benötigen. Lediglich in Einzelfällen, wie schweren Sehfehlern und Augenkrankheiten, gewährt die gesetzliche Krankenkasse Zuschüsse zu medizinisch notwendigen Sehhilfen. Ebenso gibt es bei therapeutischen Sehhilfen, die medizinisch notwendig sind, keine Einschränkung bei der Verordnung. So zum Beispiel eine Verbandslinse und Verbandsschale, die im Rahmen einer Operation verordnet werden.

Für gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden die Kosten für Brillen und andere Sehhilfen durch die gesetzliche Krankenversicherung bezuschusst.

Sehhilfen, wie Brillen und Kontaktlinsen, gehören eigentlich bei einer Erkrankung der Augen oder bei Fehlsichtigkeit zu den adäquaten Hilfsmitteln einer Behandlung. Und obwohl notwendige Hilfsmittel nach den gesetzlichen Vorgaben zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkasse gehören, wurde die Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen auf ein absolutes Minimum reduziert.

Das bedeutet für Sie, dass Sie die Kosten für Sehhilfen so gut wie immer selbst tragen müssen.

Ähnlich verhält es sich mit dem Augenlasern: Obwohl die Laserbehandlung der Augen seit mehr als zwanzig Jahren erfolgreich praktiziert wird, wurde diese mittlerweile bewährte Art der Operation immer noch nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen, da nach deren Aussage noch keine ausreichenden Langzeitstudien vorlägen. 

Einer Langzeitstudie über Augenlasern von Forschern der Universitäten Ankara (Türkei) und Alicante (Spanien) zufolge wurden jedoch die Erfolge der Laser-OP mit folgenden Ergebnissen veröffentlicht:

  • Ganze 61 Prozent sahen, mit einer maximalen Abweichung von +/– 2 Dioptrien, auch noch zehn Jahre nach der OP gut.
  • 40 Prozent konnten nach der Behandlung die Brille weglassen (auch Lesebrillen).
  • Bei 27 Prozent musste ein wiederholter Eingriff ausgeführt werden, da das erste Ergebnis nicht überzeugte.
  • Bei nur einem Prozent kam es zu einer ernsthaften Komplikationen durch die Laser-Behandlung.

Quelle: „American Journal of Ophthalmology“

Dennoch werden hierfür weder Kosten erstattet noch anteilig übernommen.

Durch eine passende Krankenzusatzversicherung können Sie sich richtig absichern, insbesondere für die Kostenerstattung einer Laseroperation. Abhängig vom gewählten Tarif können die Kosten durch eine Krankenzusatzversicherung ganz oder teilweise übernommen werden. Einige Tarife sehen sogar eine komplette Erstattung der Kosten für eine Laseroperation vor. Kosten, die in die tausende Euro gehen können.

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