Zusatzversicherung Akupunktur

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Zusatzversicherung Akupunktur

Akupunktur ist Bestandteil der Traditionellen Chinesischen Medizin. Und obwohl mittels Akupunktur gerade bei Patienten mit chronischen Schmerzen wie Knie- oder Rückenschmerzen große Erfolge erzielt werden, ist die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung immer wieder ein strittiges Thema. Denn die gesetzliche Krankenversicherung sieht hiefür in ihrem Leistungskatalog nicht immer eine Erstattung vor.

Wie funktioniert eigentlich Akupunktur?

Die Akupunktur baut sich auf Lebensenergien auf, die auf definierten Längsbahnen zirkulieren. Auf sämtliche Körperfunktionen haben sie einen steuernden Einfluss. Es können Erkrankungen entstehen, wenn der Energiefluss gestört ist. Selbst durch Medikamente sind diese nicht wieder zu heilen und können dann mit der Zeit chronisch werden. Der gestörte Energiefluss wird durch bestimmte Akupunkturpunkte unterbrochen und in die richtigen Bahnen gelenkt. Dadurch werden die Beschwerden dauerhaft gelindert. Viele Patienten wollen unabhängig von der dauernden Medikamentengabe werden und verschreiben sich daher der Akupunktur als Form der Alternativmedizin.

Diese Form der fernöstlichen Heilkunde hat im Lauf der Jahre in Westeuropa immer mehr an Bedeutung und Beliebtheit zugenommen. Bei vielen Erkrankungen arbeitet die Schulmedizin mit der Alternativmedizin eng zusammen. Zwischen 20 und 30 Minuten dauert eine Sitzung, bei der in der Regel nicht mehr als 16 Nadeln gesetzt werden; in Ausnahmefällen auch mehr. Bei der Sitzung wird der Patient ruhig gelagert und die betroffene Stelle vor Setzung der Nadel leicht massiert.

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen bereits seit 2007 bei bestimmten Erkrankungen wie Rückenschmerzen, chronische Lendenwirbelsäulenschmerzen und chronischen Knieschmerzen die Kosten für Akupunktur.

Die Crux mit den Kosten

Je nach medizinischer Indikation erstattet die gesetzliche Krankenkasse allerdings nur die Kosten für 10 Sitzungen. Darüber hinaus werden die Behandlungskosten nur erstattet, wenn sie von einem Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt werden. Erfolgt die Behandlung durch einen Heilpraktiker, bleibt der Patient auf den Kosten sitzen. Um ein böses Erwachen zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor Behandlungsbeginn mit seiner gesetzlichen Krankenkasse verbindlich zu klären, ob die Kosten für eine Akupunkturbehandlung übernommen werden.

Alternativ bietet sich der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung an, der – abhängig vom Tarif – die Erstattung der Kosten für Akupunkturbehandlungen beinhaltet.

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