Verbundene Leben

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Verbundene Leben

Die Vertragsoption „Verbundene Leben“

Was sind die Vertragsoptionen „Verbundene Leben“ und „Dual“?

Neben Einzelverträgen, mit denen eine Einzelperson sich gegen schwere Krankheiten versichert, bieten einige Versicherungsgesellschaften zusätzlich Dread-Disease-Versicherungen in Form von Gemeinschaftsverträgen an. Hier werden zwei versicherte Personen in einem einzigen Vertrag versichert. Dabei kann zwischen zwei Varianten unterschieden werden:

Bei der Variante „Verbundene Leben“ sind zwei versicherte Personen zusammen versichert. Sie vereinbaren gemeinsam eine Versicherungssumme und zahlen einen gemeinsamen Beitrag. Auch Vertragsänderungen, z.B. die Inanspruchnahme der Nachversicherungsgarantie oder die Vertragsverlängerung, können sie nur gemeinsam beschließen. Bei dieser Vertragsvariante liegt der Versicherungsfall vor, wenn die erste der beiden versicherten Personen schwer erkrankt. Zu diesem Zeitpunkt wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Danach endet der Versicherungsschutz für beide versicherten Personen.

Bei der Variante „Dual“ sind zwei versicherte Personen jeweils einzeln im selben Vertrag versichert. Sie vereinbaren jeweils eine eigene Versicherungssumme und jeder zahlt einen eigenen Beitragsanteil. Beide versicherte Personen können jeweils individuell entscheiden, welche Vertragsänderungen sie vornehmen und welche Ergänzungsbausteine sie wählen. Tritt bei einer der beiden versicherten Personen der Versicherungsfall ein, betrifft das die andere versicherte Person nicht. Ihr Versicherungsschutz bleibt bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder bis bei ihr der Versicherungsfall eintritt, bestehen.

Wann ist es sinnvoll, die Vertragsoptionen „Verbundene Leben“ und „Dual“ zu wählen?

In der Regel bietet es sich vor allem für Paare an, die Vertragsoptionen „Verbundene Leben“ und „Dual“ zu wählen.

Bei der Option „Verbundene Leben“ steht die Idee im Vordergrund, dass im Falle der schweren Erkrankung von einem der beiden Partner, gemeinsam eine hohe Versicherungssumme benötigt wird. Schwere Erkrankungen sind in der Regel mit erhöhten Kosten verbunden. Dabei ist eine hohe Versicherungssumme eine große Entlastung, denn zusätzlich zu bestehenden Kosten entstehen oft neue Kosten. Wollen zwei Partner also gemeinsam für eine solche Situation zu einem attraktiven Preis abgesichert sein, dann bietet sich die Option „Verbundene Leben“ an.

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Wünschen sich dagegen beide Partner eine eigene Absicherung, ist die Option „Dual“ die beste Variante. Hier kann für den Fall vorgesorgt werden, dass beide Partner schwer erkranken, da nicht, wie bei der Option „Verbundene Leben“, der Versicherungsschutz nach der Erkrankung der ersten versicherten Person endet. Der Vorteil dieser Option gegenüber der Möglichkeit, dass beide Partner einen Einzelvertrag abschließen, ist, dass die Beitragsanteile pro versicherter Person jeweils niedriger sind, als es Einzelbeiträge wären. Außerdem ist der Verwaltungsaufwand geringer, wenn alles in einem Vertrag geregelt ist. Möchte ein Paar also eine „doppelte“ Absicherung, dann bietet sich die Option „Dual“ an. 

Auswirkungen der Vertragsoptionen „Verbundene Leben“ und „Dual“ auf bestimmte Leistungsmerkmale und andere Ergänzungsbausteine

Wird eine der beiden gemeinschaftlichen Vertragsoptionen „Verbundene Leben“ und „Dual“ gewählt, hat dies Auswirkungen auf verschiedene Leistungsmerkmale oder optionale Ergänzungsbausteine von Dread-Disease-Versicherungen:

Die Versicherungsdauer eines Vertrags, bei dem die Option „Verbundene Leben“ gewählt wurde, endet, wenn die erste versicherte Person  die festgelegte Endaltersgrenze erreicht oder wenn die maximale Laufzeit des Vertrags zu Ende geht und keine Vertragsverlängerungsoption gewählt wurde. Außerdem läuft der Vertrag für beide versicherten Personen aus, 

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nachdem eine der beiden versicherten Personen schwer erkrankt ist und Leistungen erhalten hat. Bei der Vertragsoption „Dual“ endet die Versicherungsdauer für jede der beiden versicherten Personen, wenn sie die festgelegte Altersgrenze oder die maximale Vertragslaufzeit erreicht hat oder wenn sie schwer erkrankt ist und Leistungen erhalten hat. Die andere versicherte Person bleibt davon unberührt. Scheidet eine versicherte Person aus dem Vertrag aus, wird der Versicherungsvertrag für die andere versicherte Person weitergeführt.

Die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie kann bei der Vertragsoption „Verbundene Leben“ pro Lebensereignis nur einmal in Anspruch genommen werden. Wird sie also zum Beispiel nach erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung von einer der beiden versicherten Personen gewählt, kann sie nicht auch in Anspruch genommen werden, wenn die zweite versicherte Person ihre Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Bei der Vertragsoption „Dual“ gilt die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie dagegen für die beide versicherten Personen getrennt voneinander.

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Bei der ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie entscheiden, wenn die Option „Verbundene Leben“ gewählt wurde, die beiden versicherten Personen gemeinsam, ob sie in Anspruch genommen wird und wie hoch sie sein soll. Wurde die Option „Dual“ gewählt, kann jede versicherte Person dies dagegen selbst entscheiden.

Hat bei der Option „Verbundene Leben“ einer der beiden versicherten Personen Leistungsanspruch bei Aufnahme auf eine Wartelisteund erhält damit die Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme bereits vor einer schweren Operation, sinkt die Höhe der Versicherungssumme, die im Fall einer schweren Erkrankung ausgezahlt wird, für beide versicherten Personen um den  bereits ausgezahlten Betrag. Erhält also die erste versicherte Person Leistungen bei Aufnahme auf eine Warteliste und die zweite versicherte Person erkrankt kurz danach schwer, so erhält diese nur noch die um den bereits ausgezahlten Betrag verringerte Versicherungssumme. Bei der Option „Dual“ sind die beiden versicherten Personen dagegen unabhängig voneinander, sodass die Reduzierung der Versicherungssumme bei einer versicherten Person die Versicherungssumme der anderen versicherten Person nicht beeinflusst. 

Eine Vertragsverlängerung kann bei der Option „Verbundene Leben“ nur gemeinsam von beiden versicherten Personen vereinbart werden. Sie kann nur bis zum Erreichen des maximalen Endalters der älteren versicherten Person dauern. Bei der Option „Dual“ kann jede versicherte Person einzeln entscheiden, ob sie innerhalb der festgelegten Altersgrenzen eine Vertragsverlängerung wählt.

Beitragsbefreiung bei mehr als dreimonatiger Arbeitsunfähigkeit kann bei der Option „Verbundene Leben“ nur gewährt werden, wenn die versicherte Person erkrankt, die im Versicherungsvertrag als „Erste Versicherte Person“ ausgewiesen ist. Bei der Option „Dual“ kann die Beitragsbefreiung dagegen von beiden versicherten Personen in Anspruch genommen werden, wenn sie diesen Zusatzbaustein gewählt haben.

Anspruch auf Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit bestehen bei der Option „Verbundene Leben“ nur, wenn die erste versicherte Person erwerbsunfähig wird. In diesem Fall wird die vollständige Versicherungssumme ausgezahlt. Danach endet der Versicherungsschutz für beide versicherten Personen. Bei der Option „Dual“ haben die beiden versicherten Personen Anspruch auf Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit, wenn sie diesen Zusatzbaustein gewählt haben. Nach Auszahlung der Versicherungssumme bei Erwerbsunfähigkeit endet der Versicherungsschutz für die versicherte Person, der die Summe ausgezahlt wurde. Für die andere versicherte Person wird der Vertrag nun auf einen Einzelvertrag umgestellt. 

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