Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit

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Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit

Was ist Arbeitsunfähigkeit?

Versicherer von Dread-Disease-Versicherungen definieren Arbeitsunfähigkeit als einen Zustand, in dem ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen für einen bestimmten Zeitraum nach medizinischem Befund nicht mehr in der Lage ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Versicherte von Dread-Disease-Versicherungen, die arbeitslos sind, haben bei manchen Versicherungsgesellschaften keinen Anspruch auf Beitragsbefreiung, da dieser an bestimmte Bedingungen, wie beispielsweise ein Mindest-Anteilsguthaben, gebunden ist. Bei anderen Versicherungsgesellschaften gelten sie dann als arbeitsunfähig, wenn sie nicht in der Lage sind, mindestens drei für die Bewältigung des Alltags notwendige Aktivitäten auszuführen. Als solche Aktivitäten gelten: Waschen, Anziehen, Nahrungsaufnahme, Toilettenbenutzung und das selbständige Aufstehen, Hinsetzen oder Hinlegen.

Welchen Rahmenbedingungen unterliegt die Beitragsbefreiung?

Einige Versicherungsgesellschaften ermöglichen bei ihren Dread-Disease-Versicherungen Versicherungsnehmern die Wahl eines Zusatzbausteins, mit dem sie im Fall einer mehr als dreimonatigen Arbeitsunfähigkeit, nach oben ausgeführter Definition, von ihrer Beitragspflicht befreit sind. Die Beiträge übernimmt in diesem Fall die Versicherungsgesellschaft selbst ab dem nach Ablauf der drei Monate folgenden Monatsersten. Dabei muss ärztlich nachgewiesen werden, dass der Zustand der Arbeitsunfähigkeit wirklich eingetreten ist. Sollte der Versicherungsnehmer einen Vertrag gewählt haben, bei dem jedes Jahr sowohl die Beiträge als auch die Versicherungssumme um bestimmte, zueinander in Verhältnis stehende Werte erhöht werden, und während der Zeit der Beitragsfreistellung steht eine Erhöhung an, dann gilt die Beitragsbefreiung auch für den Erhöhungsbeitrag. Vom Zeitpunkt der Diagnose an hat die Beitragsbefreiung bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten Geltung. Andere Gründe für ein Ende der Beitragsbefreiung können das Ende der Versicherungsdauer oder der Eintritt einer altersbedingten gesetzlichen Rente sowie die Vollendung eines bestimmten, vertraglich festgelegten Lebensjahres, z.B. des 67., oder der Tod des Versicherungsnehmers sein. Sollte der Versicherte nach Ende der Arbeitsunfähigkeit und der damit einhergehenden Beitragsbefreiung innerhalb von 13 Wochen erneut aus demselben Grund arbeitsunfähig werden, entfällt bei manchen Versicherern die Wartezeit von 3 Monaten und die Beitragsbefreiung setzt erneut ein. 

Welchen Einfluss hat die Beitragsbefreiung auf Gemeinschaftsverträge

Bei der Vertragsvariante bei der zwei Personen gemeinsam in einem Vertrag versichert sind, wird die Beitragsbefreiung nur wirksam, wenn die Arbeitsunfähigkeit bei dem im Versicherungsvertrag  als „Erste Versicherte Person“ bezeichneten Versicherten auftritt.

Bei der Vertragsvariante bei der zwei Personen jeweils einzeln in einem einzigen Vertrag versichert sind, kann jeder der beiden Versicherten entscheiden, ob er die Zusatzoption der Beitragsbefreiung wählt oder nicht. Tritt Arbeitsunfähigkeit bei einem Versicherten, der diese Zusatzoption gewählt hat, länger als drei Monate auf, entfällt für ihn die Beitragspflicht, nicht aber für den anderen Versicherten.

Warum ist die Beitragsbefreiung sinnvoll?

Tritt der Zustand der Arbeitsunfähigkeit ein, fällt das monatliche Gehalt (bei Arbeitnehmern in der Regel nach sechs Wochen Lohnfortzahlung) weg. Danach gibt es nur noch Krankengeld und Selbständige erhalten im schlimmsten Fall überhaupt keine Unterstützung. Neben der Tatsache, dass die betroffene Person nun also mit weniger finanziellen Mitteln auskommen muss, kommen aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation oft auch noch zusätzliche Kosten auf sie zu. Deshalb ist jede finanzielle Entlastung hilfreich. Es kann schwer werden, in einer solchen Situation, die Beiträge für die Dread-Disease-Versicherung aufzubringen. Hat der Versicherungsnehmer die Option der Beitragsbefreiung bei mehr als dreimonatiger Arbeitsunfähigkeit gewählt, greift ihm die Versicherungsgesellschaft in dieser Situation unter die Arme und ermöglicht ihm, das normalerweise für die Zahlung des Beitrages eingeplante Geld für andere Zwecke zu verwenden.

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