Leistungsanspruch bei Aufnahme auf eine Warteliste

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Leistungsanspruch bei Aufnahme auf eine Warteliste

Wann besteht Leistungsanspruch bei Aufnahme auf eine Warteliste?

Manchmal sind für den Erhalt der eigenen Gesundheit bestimmte, schwere Operationen nötig. Solche Operationen können teilweise sehr riskant sein und dafür sorgen, dass die oder der Betroffene für eine längere Zeit nicht am Alltagsleben teilnehmen kann. Aus diesem Grund decken Dread-Disease-Versicherungen auch einige schwere Operationen ab. Um Versicherungsnehmern bereits vor der Operation größeren finanziellen Spielraum zu verschaffen, leisten bestimmte Versicherer schon bei Aufnahme auf eine Warteliste für eine schwere Operation einen Teil der vereinbarten Versicherungssumme der Dread-Disease-Versicherung. 

Schwere Operationen, bei denen Leistungsanspruch bei Aufnahme auf eine Warteliste besteht, sind: 

  • Die Koronare Bypass-Operation: Bei diesem Eingriff werden Verengungen oder Verschlüsse von Herzkranzgefäßen beseitigt, so dass das Herz wieder mit ausreichend Blut versorgt wird. Dazu wird der Brustkorb geöffnet.
  • Eine Operation zur Korrektur eines Herzfehlers, für die ebenfalls der Brustkorb geöffnet wird.
  • Der Ersatz oder die Korrektur einer Herzklappe. Auch hier ist die Öffnung des Brustkorbes notwendig.
  • Operationen an der Aorta, die die Implantation einer Aortenprothese einschließen.
  • Organ- und Knochenmarktransplantationen, wenn der Versicherungsnehmer auf die offizielle einheitliche europäische Warteliste („Eurotransplant“) aufgenommen wurde.

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Welchen Vorgaben unterliegt die Vorableistung?

Bei der Versicherungsleistung, die im Fall der Aufnahme auf eine Warteliste für eine schwere Operation erbracht wird, handelt es sich um eine Teilleistung. Das heißt, dass ein Teil der zu Beginn vereinbarten Versicherungssumme bereits vor der Operation ausgezahlt wird. Der verbleibende Teil der Versicherungssumme wird nach der Operation ausgezahlt und kann für die Abdeckung späterer Folgen der Operation verwendet werden. Die Vorableistung beträgt in der Regel 50% der gesamten Versicherungssumme. Eine Ausnahme besteht, wenn der Versicherungsnehmer auf eine einheitliche europäische Warteliste für Organtransplantationen („Eurotransplant“) aufgenommen wird. In diesem Fall steht ihm bereits vor der Operation die komplette Versicherungssumme zur Verfügung. Sind zwei Personen gemeinsam in einem Vertrag versichert, dann steht nach Aufnahme einer der beiden Personen auf eine Warteliste für eine Operation und Auszahlung der Vorableistung an diese Person danach für beide Versicherten nur noch die Hälfte der Versicherungssumme zur Verfügung.

Warum hilft diese Regelung vielen Versicherungsnehmern?

Schwere Operationen sind oft mit großen finanziellen Einbußen verbunden. In den meisten Fällen sind Patienten bereits vor der Operation krank und können so ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Für Arbeitnehmer bedeutet dies im Regelfall, dass sie zunächst 6 Wochen ihren Lohn weiter ausgezahlt bekommen. Danach erhalten sie Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dieses ist aber nicht mehr so hoch wie der frühere Lohn, sodass ihnen weniger Einkommen zur Verfügung steht. Und das, obwohl gesundheitliche Einschränkungen in der Regel mit höheren Kosten verbunden sind, zum Beispiel für den Erwerb spezieller Medikamente oder die Vergütung einer Haushaltshilfe oder eines Pflegedienstes. 

Selbständigen steht im schlimmsten Fall überhaupt kein Krankengeld zu, sofern sie hierfür keine ausdrückliche 

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Vorsorge getroffen haben. Dabei dauert die Wartezeit zum Beispiel vor Bypass- oder Herzklappenoperationen mindestens drei Monate und bei Organtransplantationen sogar mehrere Jahre. Auch nach der Operation muss eine längere Phase einkalkuliert werden, bis der Versicherungsnehmer wieder in sein Alltagsleben zurückkehren kann. Es muss also ein langer Zeitraum überbrückt werden, in dem es einen finanziellen Engpass gibt. In der Regel haben Versicherungsnehmer erst nach einer schweren Operation Anspruch auf Versicherungsleistungen aus ihrer Dread-Disease-Versicherung. Es gibt aber auch hier Ausnahmen: Hat der Versicherer eine Vorableistung in seinen Tarif integriert, die wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer auf eine Warteliste für eine schwere Operation aufgenommen wird, kann diese dem Versicherungsnehmer während der Wartezeit zu Gute kommen. So hat er Spielraum, um sowohl aktuelle finanzielle Lücken zu füllen als auch bereits für die Zeit nach der Operation vorzusorgen. 

Wo lauern die Gefahren?

Es besteht die Gefahr, dass im Zeitraum vor einer Operation lange Zeit keine ausreichende finanzielle Deckung vorhanden ist. Der Abschluss einer Dread-Disease-Versicherung dient dem Zweck, im Falle einer schweren Erkrankung finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ist bei einer Dread-Disease-Versicherung die Aufnahme auf eine Warteliste für eine schwere Operation nicht mitversichert, muss bis nach der Operation auf diese Unterstützung gewartet werden. Damit entsteht für den Versicherungsnehmer eine zusätzliche Belastung. Dies kann vermieden werden, indem ein Versicherer gewählt wird, der einen Leistungsanspruch bei Aufnahme auf eine Warteliste gewährt.

Stellen Sie sich doch einfach einmal vor…

Sie sind Arbeitnehmer und müssen sich in naher Zukunft einer Operation an der Herzklappe unterziehen. Sie wurden auf die Warteliste für eine solche Operation aufgenommen. Sie sind aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen krank geschrieben und wissen, dass Sie auch nach der Operation länger nicht arbeiten können. Ihr monatliches Nettogehalt beträgt 1600 Euro. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommen Sie Krankengeld. Dieses beträgt noch circa 90% des Nettogehaltes, also circa 1.440 Euro. Davon werden allerdings noch einmal circa 12 % für die Beiträge zur gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Damit stehen Ihnen noch circa 1.267,20 Euro zur Verfügung. Ihre jetzigen monatlichen Einnahmen unterscheiden sich also um circa 332,80 Euro von Ihrem regulären Einkommen. Gleichzeitig kommen neben den weiterlaufenden Kosten, zum Beispiel Miet- und Nebenkosten, auch noch zusätzliche Kosten auf Sie zu, weil Sie spezielle Medikamente einnehmen, die von der Krankenkasse möglicherweise nicht übernommen werden. Diese Situation kann für Sie eine ernsthafte finanzielle Bedrohung darstellen, doch dank der durch Ihre Dread-Disease-Versicherung bereitgestellten Vorableistung stehen Ihnen jetzt beispielsweise zusätzlich 25.000 Euro, die Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme von 50.000 Euro, zur Verfügung. Dieses Geld eröffnet Ihnen einen größeren finanziellen Spielraum und verschafft Ihnen mehr Flexibilität. Außerdem haben Sie die beruhigende Aussicht, dass Ihnen nach der Operation die zweite Hälfte der Versicherungssumme, also weitere 25.000 Euro, ausgezahlt wird. Damit müssen Sie sich um die finanziellen Aspekte, die mit der Operation verbunden sind, weniger Gedanken machen und können sich dafür mehr auf Ihre Gesundheit konzentrieren.

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