Vorteile der Dread-Disease-Versicherung
- Versicherung gegen bis zu 63 schwere Krankheiten je nach Versicherer möglich
- Zeitnahe Auszahlung der Versicherungssumme nach Eintritt des Versicherungsfalls
- Höhe der Versicherungssumme frei wählbar
- Ausgeübter Beruf spielt keine Rolle
- Diagnose schwerer Krankheiten meist leicht nachweisbar
- Mitversicherung der Kinder ohne Zusatzbeitrag möglich
- Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist steuerfrei*
Versicherung gegen bis zu 63 schwere Krankheiten je nach Versicherer möglich
Die Dread-Disease-Versicherung bietet Versicherungsschutz nicht nur im Fall von besonders häufig vorkommenden schweren Krankheiten wie Krebs oder Schlaganfällen sondern schließt je nach Versicherer bis zu 63 schwere Krankheiten ein. Damit ist es relativ wahrscheinlich, dass wenn der Versicherungsnehmer schwer erkrankt, seine Krankheit auch abgesichert ist.
Zeitnahe Auszahlung der Versicherungssumme nach Eintritt des Versicherungsfalls
Tritt nach der Wartezeit der Versicherungsfall, also die Diagnose einer schweren Krankheit, ein, kann sich der Versicherungsnehmer auf eine zeitnahe Auszahlung der Versicherungssumme verlassen. Nach einer Karenzzeit von höchstens 4 Wochen steht ihm die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung. Das ist für ihn ein großer Vorteil, denn in einem solchen Fall wird oft schnell Kapital benötigt, um für neu entstehende Kosten aufzukommen und etwaige Einkommensverluste ausgleichen zu können.
Höhe der Versicherungssumme frei wählbar
Im Rahmen der Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers entscheiden Sie selbst die Höhe Ihrer Absicherung. Dabei gibt es Mindest- und Höchstversicherungssummen.
ob Selbständiger oder Arbeitnehmer, ob Student oder Auszubildender: jeder kann eine Dread-Disease-Versicherung abschließen. Der Beruf hat auch keine Auswirkung auf die Höhe der Beiträge. Entscheidend für die Berechnung der Beitragshöhe sind dagegen Faktoren wie Vorerkrankungen, Alter, Größe, Gewicht und Rauchverhalten.
Diagnose schwerer Krankheiten meist leicht nachweisbar
Im Gegensatz zu manch anderen Versicherungsarten ist es bei der Dread-Disease-Versicherung ziemlich einfach und konkret feststellbar, ob der Versicherungsfall eingetreten ist oder nicht. Schließlich sind ärztliche Diagnosen normaler Weise eindeutig und unmissverständlich. Somit kann der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass es keine lange Debatte mit dem Versicherer geben wird, ob die eingetretene Erkrankung auch wirklich einen Leistungsfall darstellt.
Mitversicherung der Kinder ohne Zusatzbeitrag möglich
Bei vielen Versicherungsgesellschaften sind die Kinder der Versicherten, die eine Dread-Disease-Versicherung abgeschlossen haben, bis zu ihrem 18. Lebensjahr automatisch mitversichert und das beitragsfrei. Die Höhe der Versicherungssumme ist zwar begrenzt, aber dafür zahlt der Versicherungsnehmer keinen Cent mehr für diesen zusätzlichen Versicherungsschutz. Mit dem Abschluss einer Dread-Disease-Versicherung für sich selbst können Eltern also automatisch auch für ihren Nachwuchs vorsorgen. Befindet sich das Kind bei Vollendung des 18. Lebensjahres noch in Ausbildung oder in einem Studium, dann dauert der Versicherungsschutz sogar bis Ende der Ausbildung oder des Studiums, höchstens aber bis zum Ende des 20. Lebensjahres an.
Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist steuerfrei*
Bei Eintritt des Leistungsfalls ist nach derzeitigem Stand die Auszahlung der Versicherungssumme aus der Dread-Disease-Versicherung bei Privatpersonen steuerfrei.