Versicherungs-/Leistungsdauer

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Versicherungs-/Leistungsdauer

Was versteht man unter „Versicherungsdauer/Leistungsdauer“?

Die Versicherungsdauer beschreibt die Dauer des Versicherungsschutzes. Um eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, muss der Versicherungsfall innerhalb dieser Zeit eingetreten sein.

Die Leistungsdauer beschreibt den Zeitraum bis zu welchem Termin die Leistung einer Berufsunfähigkeitsrente erbracht wird, sofern der Versicherungsfall innerhalb der Versicherungsdauer eingetreten ist.

Die Leistungsdauer kann länger als die Versicherungsdauer sein, aber nicht umgekehrt. Somit können Versicherungsdauer und Leistungsdauer unterschiedliche Zeiträume haben.

Zusätzlich kann die Beitragszahlungsdauer, also der Termin bis zu dem die Beiträge entrichtet werden müssen, auch von der Versicherungsdauer und Leistungsdauer abweichen.

Einige Versicherungsgesellschaften haben Tarife mit folgendem Zusatzangebot: Keine Begrenzung auf das Leistungsendalter. Sie leisten ein Leben lang die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Die Voraussetzung ist in diesen Fällen meistens, dass die Berufsunfähigkeit bis zu einem gewissen Alter eingetreten ist.

Das bedeutet für den Versicherten, falls er einmal Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten sollte, dass dann mit Erreichen eines gewissen Alters die Zahlung seitens der Versicherungsgesellschaft eingestellt wird und er in einem solchen Fall auf andere Einkommensquellen angewiesen ist.

Wo lauern die Gefahren?

Vorsicht ist geboten, wenn die Versicherungsdauer eine kürzere Laufzeit als die Leistungsdauer hat. So zum Beispiel kommt es vor, dass die Leistungsdauer einer Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen wird, aber die Versicherungsdauer nur bis zum 60. Lebensjahr. Dies wird in der Regel vor dem Hintergrund gemacht, um Beitragsersparnisse zu erzielen. Wird der Versicherte aber in solch einem Fall mit 61 Jahren berufsunfähig, dann hat er keinen Versicherungsschutz mehr und es entsteht kein Leistungsanspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Gerade im Alter ist die Gefahr einer Berufsunfähigkeit deutlich größer.

Noch größere Vorsicht ist geboten, wenn die Beitragszahlungs-, Versicherungs- und Leistungsdauer des Versicherungsvertrages nur bis Endalter 60 abgeschlossen worden ist, da hier eine erhebliche Deckungslücke besteht. Nach heutigem Stand erhält der Versicherte die volle gesetzliche Altersrente erst mit dem 67. Lebensjahr.

Es gibt allerdings Berufe, bei denen die Versicherer die Leistungsdauer zum Beispiel auf das 60. oder 62. Lebensjahr begrenzen. 

Stellen Sie sich einfach einmal vor…

Sie werden aufgrund einer Krankheit bereits mit 30 Jahren berufsunfähig. Zum Glück haben Sie eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie bekommen Monat für Monat eine dynamisierte Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 Euro und können damit Ihren Lebensstandard sichern. Sie haben als Endalter Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung das 67. Lebensjahr gewählt. 

Was kommt aber danach? Welche Leistungen bekommen Sie dann?

Die häufigste Antwort ist jetzt: „Ab dem 67. Lebensjahr bekomme ich ja meine gesetzliche Rente. Es ist alles gut.“ Ist das wirklich so? Leider ist dies in der Regel nicht der Fall. Sie erhalten zwar eine gesetzliche Altersrente, da Sie aber bereits mit 30 Jahren berufsunfähig geworden sind und ab diesen Zeitpunkt in der Regel keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, sind Ihre Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung sehr gering. Obwohl Sie für die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum vollendeten 60. Lebensjahr einen Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten erhalten und dieser Wert mit in die Berechnung Ihrer gesetzlichen Rentenansprüche einfließt, erhalten Sie ab dem 67. Lebensjahr nur eine verhältnismäßig geringe Altersrente.

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