Begrenzung des Rücktrittsrechts eines Versicherers

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Begrenzung des Rücktrittsrechts eines Versicherers

Wenn ein Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht verletzt, kann die Versicherungsgesellschaft von ihrem Recht Gebrauch machen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Versicherungsnehmer aber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig seine Anzeigepflicht verletzt hat, ist das Vertrags-Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen.

Anzeigepflichtverletzungen können immer wieder zu Differenzen zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherten führen. Ob ein Versicherer seiner Leistungspflicht im Falle einer Anzeigepflichtverletzung nachkommen muss, ist von deren Schweregrad abhängig. So ziehen grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Arglist zwangsläufig einen Verlust der Leistungspflicht nach sich. Einzige Ausnahmen hierbei können grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sein, wenn diese nicht ursächlich zwischen der Anzeigepflichtverletzung und dem Eintritt des Versicherungsfalls in Zusammenhang stehen. In allen anderen Fällen muss der Versicherer leisten.

Der Grad ist schmal...

Bisweilen sind die Grenzen zwischen lückenhaften, fehlerhaften, falschen und grob fahrlässigen Angaben in einem Versicherungsantrag fließend, sodass diesbezügliche Differenzen im Nachhinein manchmal nur auf juristischem Wege geklärt werden können.

Abhängig von der Schwere der Anzeigepflichtverletzung haben die Versicherungsgesellschaften entsprechend des § 21 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bis nach

Ablauf von zehn Jahren nach Vertragsschluss ihre Rechte innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung geltend zu machen. – Ein außerordentlich langer Zeitraum, der viel ‚Zündstoff’ bergen kann.

Zum Wohl des Mandanten

Im Sinne eines mandantenorientierten Umgangs sind daher mittlerweile viele Versicherungsgesellschaften dazu übergegangen, ihre Vertragsbedingungen um den Passus ‚Begrenzung des Rücktrittsrechts’ zu erweitern, sodass sich der Zeitraum, in dem die Versicherungsgesellschaft vom Vertrag zurücktreten kann, um fünf oder sogar noch mehr Jahre verkürzt.

Es empfiehlt sich daher vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Vertragsbedingungen dahingehend zu prüfen.

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