Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

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Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Bei der Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die zum einen der Altersvorsorge dient und zum anderen ein existenzielles Risiko absichert: Die Rentenversicherung trägt zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter bei und die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, auch kurz ‚BUZ’ genannt, sichert das Risiko des Versicherungsnehmers im Fall einer Berufsunfähigkeit ab.

Bei der Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist die Rentenversicherung fest mit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verankert. Die Kündigung der Rentenversicherung zieht zwangsläufig immer auch die Kündigung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach sich. Hingegen kann unabhängig von der Rentenversicherung die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aus dem Versicherungsvertrag gekündigt werden.

Sollte der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit sterben, wird in der Regel das bis zum Todeszeitpunkt gebildete Deckungskapital je nach Gesellschaft mit Zu- oder Abschlägen an die Begünstigten ausgezahlt.

Weil vermeintliche Sonderangebote mit geringen Monatsbeiträgen häufig das Berufsunfähigkeitsrisiko nicht umfassend abdecken, ist es wichtig, vor Beantragung einer solchen Versicherung insbesondere die Leistungen und die Versicherungsbedingungen zu prüfen. 

Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit zwischen zwei Modellen zu wählen:

Der Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung und der Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung.

Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung

Für den Fall, dass während der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit eine Berufsunfähigkeit eintritt, wird der Versicherungsnehmer von der Beitragszahlung befreit. Das bedeutet, dass er für die restliche Vertragslaufzeit keine Versicherungsbeiträge mehr entrichten muss und trotzdem nach Ende der Vertragslaufzeit die vertraglich zugesagte Rente bekommt.

Somit bleibt dem Versicherungsnehmer trotz der Berufsunfähigkeit und der Einstellung seiner Beitragszahlung die Altersvorsorge aus diesem Vertrag in vollem Umfang erhalten.

Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung

Tritt hier während der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit eine Berufsunfähigkeit ein, so erhält der Versicherungsnehmer die im Vertrag vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Darüber hinaus wird er von der Beitragszahlung für die Rentenversicherung befreit. Sein Anspruch auf die vertraglich garantierte Rente bleibt bestehen, sodass er nach Ende der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Rente erhält.

Der Versicherungsnehmer hat bei diesem Modell die Option, wie bei einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, die Überschüsse in Form einer Beitragsverrechnung, einer Bonusrente, einer verzinslichen Ansammlung oder einer Fonds-/Investmentanlage zu verwenden.

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