Dienstunfähigkeitsversicherung

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Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist der Berufsunfähigkeitsschutz für Beamte und Soldaten.

Der Unterschied einer Berufsunfähigkeit und einer Dienstunfähigkeit basiert auf unterschiedlich festgelegten Definitionen:

So wird nach §§44 bis 49 Bundesbeamtengesetz die Dienstunfähigkeit wie folgt definiert:
‚Als dienstunfähig gilt, wer aufgrund seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst nicht mehr ausführen kann. Das gilt auch, wer innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst mehr ausführen kann.’

Entsprechend den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird die Berufsunfähigkeit aber wie folgt definiert:
‚Wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls dauerhaft, in der Regel länger als 6 Monate, nicht mehr im Stande ist, seinen jetzigen Beruf auszuüben.’
Die Berufsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt werden. In den meisten Fällen wird dann ab einer Berufsunfähigkeit von 50% die Leistung gewährt.

Beamte und Soldaten können sich über eine private Dienstunfähigkeitsversicherung genauso vor den finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit schützen wie Selbständige und Arbeitnehmer durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Wichtig ist hierbei, dass der Beamte beziehungsweise Soldat die Bedingungen der Dienstunfähigkeitsversicherung genaustens prüft.

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Die Vorgaben, die erfüllt sein müssen, um als Berufsunfähiger Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, unterliegen strengeren Maßstäben, als denen die erforderlich sind, um als dienstunfähig anerkannt zu werden und Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung zu erhalten.

Dienstunfähigkeit liegt bereits vor, wenn der Beamte oder Soldat aufgrund Krankheit, geistiger oder körperlichen Gebrechen oder Unfall seinen Dienstpflichten nicht mehr nachkommen kann. Die Dienstunfähigkeit muss ärztlich festgestellt werden. Bei den Beamten attestiert dies üblicherweise ein Amtsarzt, bei Soldaten ein Truppenarzt.

Die vorgenannte Definition trifft jedoch nicht lückenlos auf alle Beamten und Soldaten zu, sondern differenziert nach deren Status; Voraussetzung hierbei ist immer die ärztlich festgestellte Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn: 

  • Beamte auf Lebenszeit / Berufssoldaten
  • Beamte auf Probe
  • Beamte auf Widerruf / Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende

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Eine Besonderheit bei der Dienstunfähigkeitsversicherung stellt die Tatsache dar, dass eine Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn entschieden wird. Einige Versicherer haben in ihren Bedingungen festgelegt, dass der Beamte beziehungsweise Soldat aufgefordert werden kann, weitere Ärzte der Gesellschaft aufsuchen zu müssen, bevor die Dienstunfähigkeit endgültig anerkannt wird.

Zurzeit gibt es etwa zehn Versicherungsgesellschaften in Deutschland, die eine Dienstunfähigkeitsversicherung anbieten. Im Hinblick auf die Vertragsbedingungen gibt es jedoch erhebliche Unterschiede, sodass eine sorgfältige Prüfung beziehungsweise ein Vergleich der einzelnen Angebote unerlässlich ist.

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