Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

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Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Würde ein Beamter ab morgen mit der Hälfte seines Einkommens auskommen?

Das größte Kapital eines Menschen ist die Arbeitskraft. Auf der Arbeitskraft baut der Beamte seine Wünsche und Ziele auf. Damit ist seine Arbeitskraft die Grundlage seines Lebensstandards. Daher ist für einen Beamten die Absicherung seiner Arbeitskraft unerlässlich.

Die Beamten sind im Falle einer Dienstunfähigkeit besser abgesichert als viele andere Berufsgruppen. Im Falle einer Dienstunfähigkeit entsteht in der Regel eine große finanzielle Lücke.

Wann ist ein Beamter dienstunfähig?

„Ein Beamter gilt als dienstunfähig, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist.“

Die genaue Definition der Dienstunfähigkeit ist im § 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt.

Ein Beamter ist bei einer eintretenden Dienstunfähigkeit durch seinen Dienstherrn abgesichert. Nur reicht es in den meisten Fällen nicht, seinen Lebensstandard zu halten. Die Leistungen fallen sehr verschieden aus. Je nach Status des Beamten wird unterschiedlich verfahren.

  1. Beamter auf Widerruf
    Der Beamte auf Widerruf wird bei einer festgestellten Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
    Ein Beamter auf Widerruf sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, die auch noch eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet, da die Gefahr besteht, dass der Beamte auf Widerruf nach der Laufbahnprüfung kein Beamtenverhältnis bekommen könnte.
  2. Beamter auf Probe
    Der Beamte auf Probe erhält nur bei einem Dienstunfall Leistungen, sprich Ruhegehalt von seinem Dienstherrn. Ansonsten wird er entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Aus diesem Grund ist es für den Beamten auf Probe zwingend erforderlich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

    Das bedeutet, dass der Beamte auf Widerruf und der Beamte auf Probe, falls diese keinen Dienstunfall haben, nur Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, falls sie dienstunfähig werden. Damit erhalten diese beiden Berufsgruppen nur eine volle oder eine halbe Erwerbsminderungsrente, die zu großen finanziellen Einschnitten führen kann.
  3. Beamter auf Lebenszeit
    Der Beamte auf Lebenszeit hat nach einer Wartezeit von 5 Jahren, bei der die Zeit als Beamter auf Probe angerechnet wird, Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente im Falle einer Dienstunfähigkeit.

Im Folgenden ein Beispiel eines Beamten, wie hoch sein Ruhegehalt bei einer Dienstunfähigkeit wäre.

Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit......nach 10 Jahren...nach 20 Jahren...nach 30 Jahren
Bei einem Einkommen von 2.619 Euro1.301 Euro1.399 Euro1.539 Euro

Diese Werte stellen eine ungefähre Richtgröße dar. Es können sich sowohl nach oben als auch nach unten Abweichungen durch besondere Umstände ergeben.

Gegenüber seinem bisherigen Einkommen fehlen bei diesem Beispiel dem Beamten auf Lebenszeit ca. 1.200 Euro monatlich. Daher benötigt der Beamte auf Lebenszeit, um sich und seine Familie abzusichern, unbedingt eine private Dienstunfähigkeitsversicherung.

Was sollte bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung beachtet werden?

Gerade in den Bedingungen zur Dienstunfähigkeitsversicherung sollten die Dienstunfähigkeitsklauseln, auch DU-Klauseln genannt, genau betrachtet werden.

Es werden drei Dienstunfähigkeitsklauseln unterschieden:

  1. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel
    „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit“.

    Diese Klausel bietet dem Beamten, unabhängig von der Höhe der Dienstunfähigkeitsrente, einen vollständigen Versicherungsschutz. In dieser Formulierung wird die Versetzung oder Entlassung wegen dauernder Dienstunfähigkeit genau geregelt.

  2. Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
    Bei dieser Klausel gibt es verschiedene Varianten, die auch unterschiedlich formuliert sein können.
    „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit“.

    Oder

    „Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist.“

    In diesen beiden Klauseln werden der Beamte auf Widerruf und der Beamte auf Probe ausgeschlossen. Damit haben diese Berufsgruppen große Nachteile.

  3. Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel
    „Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.“

    In dieser Klausel wird die Dienstunfähigkeitsversicherung ähnlich der Berufsunfähigkeitsversicherung behandelt. Das heißt für den Beamten, dass eine eventuelle Nachprüfung durch den Versicherer erfolgen kann und der Beamte dann im schlimmsten Fall keine Leistungen erhält. Somit ist der Beamte durch diese Klausel nicht für den Fall der Dienstunfähigkeit geschützt.

Was kann ein Beamter sinnvollerweise dagegen tun?

Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung hilft dem Beamten diese Differenz aufzufangen und im Falle einer Dienstunfähigkeit dennoch nicht auf seinen Lebensstandard verzichten zu müssen. Ändert sich die Lebenssituation durch Heirat oder Geburt von Kindern, kann die private Dienstunfähigkeitsversicherung angepasst werden.

Bei der Wahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine unabhängige Beratung sehr wichtig. Es gibt bedeutende Unterschiede unter den Tarifen und auch gleiche Leistungen garantieren keine gleichen Beiträge. Auch die Leistungen der Tarife selbst unterscheiden sich erheblich voneinander.

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